20. Rückstellungen

in CHF 1 000

Umwelt

Gross- reparaturen

Latente Ertragssteuern

Sonstige Rück- stellungen

Total Rück- stellungen

Rückstellungen per 1. Januar 2023

23 233

8 444

5 767

1 825

39 269

Zugang

3 124

542

5 639

3 554

12 859

Verbrauch

‑ 293

-

-

‑ 1 250

‑ 1 543

Auflösung

-

-

‑ 88

‑ 190

‑ 278

Währungsumrechnung

-

-

‑ 176

‑ 23

‑ 199

Rückstellungen per 31. Dezember 2023

26 064

8 986

11 142

3 916

50 108

Zugang

-

-

2 147

1 286

3 433

Verbrauch

‑ 3 305

-

‑ 585

‑ 815

‑ 4 705

Auflösung

-

-

‑ 908

‑ 2 681

‑ 3 589

Ausgliederung des Papiergeschäfts, siehe auch Erläuterung 34

-

‑ 8 986

-

-

‑ 8 986

Währungsumrechnung

-

-

88

6

94

Rückstellungen per 31. Dezember 2024

22 759

-

11 884

1 712

36 355

Davon:

– kurzfristig

1 076

-

-

1 487

2 563

– langfristig

21 683

-

11 884

225

33 792

Umweltrückstellungen beziehen sich auf notwendige Umweltschutzmassnahmen an ehemaligen Produktionsstandorten der Zeochem. Dazu gehören die Sanierung des Seegrunds in Uetikon am See/Schweiz, der ehemalige Produktionsstandort in Full-Reuenthal/Schweiz sowie Verpflichtungen aus verschiedenen Deponien. Die Seegrundsanierung wurde im Geschäftsjahr 2022 begonnen und dürfte in drei bis fünf Jahren abgeschlossen sein. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Baudirektion des Kantons Zürich, welche die Projektleitung innehat, während die CPH Group AG in der Steuergruppe vertreten ist. Die Kosten sind zu 80 % durch die CPH Group AG und zu 20 % durch den Kanton Zürich zu tragen. Die Finanzierung dieser Arbeiten erfolgt aus dem im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Verkauf des Produktionsstandortes an den Kanton Zürich. Die anfallenden Kosten sind nicht liquiditätswirksam und reduzieren einerseits die Rückstellungen und anderseits die Restforderung gegenüber dem Kanton Zürich (siehe auch Erläuterungen 12, Sonstige Forderungen, und 15, Finanzanlagen).

Die Rückstellungen für Grossreparaturen standen im Zusammenhang mit der aufgrund der Konzessionsauflagen des Kantons Luzerns verpflichtenden Wehrsanierung in Perlen/Schweiz.

Für die Rückstellungen für latente Ertragssteuern wird auf Erläuterung 8, Ertragssteuern verwiesen. Die Sonstigen Rückstellungen decken unter anderem Ansprüche für Kundenreklamationen.

Die Höhe der Rückstellungen wurde zum Bilanzstichtag überprüft und gemäss den neuesten Einschätzungen angepasst. Dabei hatten im Vorjahr neue Erkenntnisse zum Umfang und zu den Kosten der notwendigen Massnahmen unter Berücksichtigung der behördlichen Anforderungen, des Fortschritts der Arbeiten und der Baukostenteuerung eine Erhöhung der Rückstellungen notwendig gemacht (siehe auch Erläuterung 7, Betriebsfremdes Ergebnis).