8. Ertragssteuern

in CHF 1 000

2024

2023

Laufende Ertragssteuern

6 773

6 573

Latente Ertragssteuern

442

6 401

Total Ertragssteuern

7 215

12 974

in CHF 1 000

2024

2023

Ergebnis vor Ertragssteuern

11 863

91 980

Erwarteter Ertragssteueraufwand

3 886

14 188

Erwarteter Ertragssteuersatz

32.8 %

15.4 %

Verwendung von nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen

‑ 645

‑ 5 229

Nicht aktivierte steuerliche Verlustvorträge

2 459

1 002

Ertragssteueraufwand aus früheren Perioden

‑ 519

2 347

Nicht steuerbare Erträge/nicht abzugsfähiger Aufwand

1 658

93

Einflüsse von Steuersatzänderungen

‑ 162

343

Verschiedene

538

230

Total Ertragssteuern

7 215

12 974

Effektiver Ertragssteuersatz

60.8 %

14.1 %

Für das Berichtsjahr betrug der erwartete Ertragssteuersatz der CPH Group AG 32.8 % (Vorjahr 15.4 %). Dieser entspricht dem gewichteten Durchschnittssteuersatz, der sich aus dem Ergebnis vor Steuern sowie dem Steuersatz des Berichtsjahres jeder einzelnen Gruppengesellschaft ergibt. Die Veränderung des erwarteten Ertragssteuersatzes ist das Resultat der Ergebnissituation und von veränderten Steuersätzen bei den verschiedenen Gruppengesellschaften. Der erwartete Ertragssteuersatz der CPH Group AG ohne den ausgegliederten Bereich Papier lag im Berichtsjahr bei 17.8 % (Vorjahr 17.4 %).

Der Unterschied zwischen dem erwarteten Ertragssteueraufwand und dem in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen effektiven Ertragssteueraufwand ist im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr hauptsächlich auf die Einflüsse nicht aktivierter steuerlicher Verlustvorträge zurückzuführen (siehe auch Erläuterung 15, Finanzanlagen).

Für die Berechnung der latenten Ertragssteuern wurden bei den einzelnen Gesellschaften die voraussichtlich zur Anwendung kommenden lokalen Steuersätze von durchschnittlich 14.7 % verwendet (Vorjahr 13.0 %).

Der Wert der nicht aktivierten steuerlichen Verlustvorträge hat sich im Berichtsjahr hauptsächlich aufgrund der Ausgliederung des Bereichs Papier von CHF 7.4 Mio. auf CHF 1.5 Mio. reduziert. Davon verfallen CHF 0.0 Mio. innerhalb eines Jahres (Vorjahr CHF 0.2 Mio.), CHF 0.8 Mio. innert zwei bis sieben Jahren (Vorjahr CHF 6.5 Mio.), während CHF 0.7 Mio. zeitlich unbegrenzt nutzbar sind (Vorjahr CHF 0.6 Mio.).