20. Rückstellungen
Umweltrückstellungen beziehen sich auf notwendige Umweltschutzmassnahmen an ehemaligen Produktionsstandorten des Bereichs Chemie. Dazu gehören die Sanierung des Seegrunds in Uetikon am See/Schweiz, der ehemalige Produktionsstandort in Full-Reuenthal/Schweiz sowie Verpflichtungen aus verschiedenen Deponien. Die Seegrundsanierung wurde im Geschäftsjahr 2022 begonnen und dürfte in zwei bis drei Jahren abgeschlossen sein. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich, welcher die Projektleitung inne hat, während die CPH-Gruppe in der Steuergruppe vertreten ist. Die Kosten sind zu 80 % durch die CPH-Gruppe und zu 20 % durch den Kanton Zürich zu tragen. Die Finanzierung dieser Arbeiten erfolgt aus dem im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Verkauf des Produktionsstandortes an den Kanton Zürich. Die anfallenden Kosten sind nicht liquiditätswirksam und reduzieren einerseits die Rückstellungen und anderseits die Restforderung gegenüber dem Kanton Zürich (siehe auch Erläuterungen 12, Sonstige Forderungen, und 15, Finanzanlagen).
Die Rückstellungen für Grossreparaturen stehen im Zusammenhang mit der aufgrund der Konzessionsauflagen des Kantons Luzerns verpflichtenden Wehrsanierung in Perlen/Schweiz. Die Projektplanung ist fortgeschritten und das Projekt soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden.
Für die Rückstellungen für latente Ertragssteuern wird auf Erläuterung 8, Ertragssteuern verwiesen. Die Sonstigen Rückstellungen decken unter anderem Ansprüche für Kundenreklamationen.
Die Höhe der Rückstellungen wurde zum Bilanzstichtag überprüft und gemäss den neuesten Einschätzungen angepasst. Dabei haben neue Erkenntnisse zum Umfang und zu den Kosten der notwendigen Massnahmen unter Berücksichtigung der behördlichen Anforderungen, des Fortschritts der Arbeiten und der Baukostenteuerung eine Erhöhung der Rückstellungen notwendig gemacht (siehe auch Erläuterung 7, Betriebsfremdes Ergebnis).