Anhang der Konzernrechnung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Nettoumsatz

Der Nettoumsatz umfasst den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, welche aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit resultieren. Umsätze werden verbucht, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der CPH-Gruppe zufliessen wird und der Ertrag zuverlässig bestimmt werden kann.

Die Umsätze gelten mit dem Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden als realisiert. Die wichtigsten Erlösquellen sind Verkäufe von Silikatchemie-Produkten, Zeitungs- und Magazinpapieren sowie beschichteten Pharmaverpackungsfolien. Dienstleistungserträge sind unwesentlich. Der Nettoumsatz beinhaltet die Verkaufserlöse nach Abzug unter anderem von Preisnachlässen, Rabatten, Skonti, Vertriebssonderkosten, Mehrwertsteuern und Forderungsverlusten.

Bestandesänderungen

Diese Position beinhaltet die Veränderung der Vorräte an Halb- und Fertigfabrikaten.

Andere betriebliche Erträge

Unter der Position andere betriebliche Erträge sind vor allem Erlöse aus Energieverkauf, Verkauf von CO2-Emissionszertifikaten, Verkauf von Wertstoffen sowie Miet- und Pachtzinsen von betrieblichen Liegenschaften enthalten.

Materialaufwand

Die Position Materialaufwand enthält sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsmaterial sowie Handelswaren und Aufwendungen für externe Herstellung und Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse (Fremdleistungen).

Energieaufwand

Unter der Position Energieaufwand sind unter anderem Aufwendungen für Fremdstrom, Fremddampf, Heizöl, Erdgas, Wasser und Brennholz enthalten.

Personalaufwand

Unter der Position Personalaufwand ist die Gesamtheit der an arbeitsrechtlich beschäftigte Arbeitnehmer entrichteten Entschädigungen für geleistete Arbeiten verbucht. Zum Personalaufwand zählen auch alle obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungsabgaben, inkl. Personalvorsorge. Ferner sind auch die übrigen Personalaufwendungen wie für temporäre Arbeitskräfte, die Personalbeschaffung, Aus- und Weiterbildung sowie Spesenentschädigungen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung enthalten.

Personalvorsorge

Die CPH-Gruppe verfügt über verschiedene Vorsorgeeinrichtungen und -pläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen in den entsprechenden Ländern richten. Diese Vorsorgeeinrichtungen sind rechtlich unabhängig und werden aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Vorsorgeverpflichtungen der Gruppengesellschaften für Alter, Todesfall oder Invalidität richten sich nach den in den entsprechenden Ländern geltenden lokalen Bestimmungen und Gepflogenheiten. Die wichtigsten Gesellschaften befinden sich in der Schweiz, wo die Personalvorsorge in einer selbstständigen Stiftung zusammengefasst ist.

Die tatsächlichen, wirtschaftlichen Auswirkungen der Pläne auf die CPH-Gruppe werden auf den Bilanzstichtag berechnet. Die Ermittlung einer allfälligen Über- oder Unterdeckung erfolgt aufgrund der nach Swiss GAAP FER 26 erstellten Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung für Schweizer Gesellschaften respektive den entsprechenden Vorgaben für die ausländischen Gruppengesellschaften. Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens erfolgt, soweit es zulässig und beabsichtigt ist, diesen für künftige Vorsorgebeiträge der CPH-Gruppe zu verwenden. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, sofern die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung gegeben sind. Frei verfügbare Arbeitgeberbeitragsreserven werden aktiviert.

Aktienbasierte Vergütungen

Aktienbasierte Vergütungen werden bei der Zuteilung zum Kurswert bewertet und sowohl als Personalaufwand als auch im Eigenkapital (Ausbuchung der eigenen Aktien) erfasst. Die Differenz zwischen dem Kurswert bei Zuteilung und dem Anschaffungswert der eigenen Aktien wird in den Kapitalreserven ausgewiesen.

Forschung und Entwicklung

Forschungskosten werden laufend der Erfolgsrechnung belastet. Entwicklungskosten werden als Teil der immateriellen Anlagen nur soweit aktiviert, als der zu aktivierende Betrag durch erwartete zukünftige Erträge gedeckt ist. Alle sonstigen Entwicklungskosten werden laufend der Erfolgsrechnung belastet.

Unterhalt und Reparaturen

Die Position enthält Aufwendungen für Unterhalt, Reparaturen und Instandhaltungsleistungen (inkl. Material), die durch Dritte ausgeführt und nicht als wertvermehrendes Anlagevermögen aktiviert werden. Ebenso Material für die durch das eigene Personal durchgeführten Unterhalts- und Reparaturarbeiten.

Andere betriebliche Aufwendungen

Die anderen betrieblichen Aufwendungen enthalten Verkaufs- und Verwaltungskosten sowie sonstige Betriebsaufwendungen.

Betriebsfremdes Ergebnis

Zum betriebsfremden Ergebnis gehören Aufwendungen und Erträge, die aus Geschäftsfällen entstehen, welche sich klar von der betrieblichen Geschäftstätigkeit unterscheiden.

Ausserordentliches Ergebnis

Zum ausserordentlichen Ergebnis gehören Aufwendungen und Erträge, welche im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit äusserst selten anfallen und die nicht vorhersehbar sind.

Ertragssteuern

Der Ertragssteueraufwand beinhaltet sämtliche Ertragssteuern, die auf dem steuerpflichtigen Gewinn der CPH-Gruppe erhoben werden. Die Verpflichtungen aus laufenden Ertragssteuern werden vollständig unter den passiven Rechnungsabgrenzungen zurückgestellt.

Auf Bewertungsdifferenzen zwischen den in der konsolidierten Bilanz nach gruppeneinheitlichen Richtlinien bewerteten Aktiven und Passiven und den steuerrechtlich massgebenden Werten werden latente Ertragssteuern berücksichtigt. Die latenten Ertragssteuern auf diesen Bewertungsdifferenzen werden zu den voraussichtlich zur Anwendung kommenden lokalen Steuersätzen berechnet. Bei Änderung dieses Steuersatzes oder bei Änderungen der Bewertungsdifferenzen werden die latenten Ertragssteuern erfolgswirksam angepasst. Während passive latente Ertragssteuern unter den Rückstellungen ausgewiesen werden, werden aktive latente Ertragssteuern unter den Finanzanlagen dargestellt. Anpassungen der latenten Ertragssteuern werden im Aufwand für latente Ertragssteuern verbucht.

Für Steuern, vor allem Quellensteuern, die auf Ausschüttungen von zurückbehaltenen Gewinnen (hauptsächlich von Gruppengesellschaften) erhoben werden, werden Rückstellungen nur gebildet, sofern die Ausschüttung dieser Gewinne wahrscheinlich ist.

Aktive latente Ertragssteuern auf zeitlich befristeten Differenzen werden nur dann bilanziert, wenn die steuerliche Verrechnung durch die Erwirtschaftung von zukünftigen Gewinnen wahrscheinlich ist. Auf eine Aktivierung von latenten Ertragssteueransprüchen auf steuerlichen Verlustvorträgen wird verzichtet.

Flüssige Mittel

Die Flüssigen Mittel enthalten Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Sicht- und Depositengelder mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen. Diese werden zum Nominalwert bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen, die erbracht und fakturiert worden sind. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen bilanziert. Die notwendigen Wertberichtigungen werden aufgrund der Fälligkeitsstruktur und erkennbarer Bonitätsrisiken bestimmt.

Sonstige Forderungen

Sonstige Forderungen umfassen kurzfristige Forderungen, welche nicht auf Lieferungen und Leistungen beruhen. Diese werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen bewertet.

Vorräte

Die Vorräte sind zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellkosten, unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips jedoch höchstens zum netto realisierbaren Wert bewertet. Skonti beim Einkauf werden als Anschaffungskostenminderungen erfasst. Neben den direkten Material- und Personalkosten sind anteilige Gemeinkosten in den Herstellkosten der Halb- und Fertigfabrikate enthalten. Inkurante Vorräte werden angemessen unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken wertberichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen

Aktive Rechnungsabgrenzungen umfassen Ausgaben in der Berichtsperiode, die als Aufwand einer späteren Periode zu belasten sind, sowie Erträge der Periode, die erst nach der Berichtsperiode abgerechnet und vereinnahmt werden.

Sachanlagen

Sachanlagen (auch ausschliesslich zu Renditezwecken gehaltene) sind zu Anschaffungskosten abzüglich der notwendigen Abschreibungen bzw. Wertbeeinträchtigungen bilanziert. Die Abschreibungen werden linear aufgrund der jeweiligen Nutzungsdauer vorgenommen. Aufwendungen für Reparaturen und Unterhalt werden direkt der Erfolgsrechnung belastet. Umfangreiche Anlageüberholungen werden dann aktiviert, wenn sich daraus ein messbarer Mehrwert in Form von höherer Leistung oder längerer Nutzungsdauer ergibt.

Folgende Nutzungsdauern werden für die Ermittlung der Abschreibungen angewendet:

  • Grundstücke: keine Abschreibung
  • Landnutzungsrechte: Dauer des Nutzungsrechts
  • Wohnbauten: 50–100 Jahre
  • Bürogebäude: 33–66 Jahre
  • Industrielle Bauten, Infrastruktur: 25–50 Jahre
  • Einbauten in gemieteten Räumlichkeiten: Dauer des Mietvertrags
  • Produktionsanlagen, Maschinen und Einrichtungen: 5–30 Jahre
  • IT-Hardware (übrige Sachanlagen): 3–8 Jahre
  • Übrige Sachanlagen: 5–15 Jahre

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen können Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen, Arbeitgeberbeitragsreserven aus Personalvorsorge, wirtschaftliche Anteile an Personalvorsorgeeinrichtungen, latente Ertragssteuerguthaben und verzinsliche sowie nicht verzinsliche langfristige Forderungen enthalten.

Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen, welche nicht unter bedeutendem Einfluss der CPH-Gruppe stehen, was im Allgemeinen bei einem Stimmrechtsanteil von unter 20 % der Fall ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich allfällig notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.

Arbeitgeberbeitragsreserven ohne Verwendungsverzicht werden zum Nominalwert bilanziert. Veränderungen werden erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst.

Wirtschaftliche Anteile an Vorsorgeeinrichtungen werden soweit aktiviert, wie diese für zukünftige Vorsorgeaufwendungen des Unternehmens verwendet werden können. Veränderungen werden erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst.

Verzinsliche und nicht verzinsliche langfristige Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen bewertet.

Immaterielle Anlagen

Die immateriellen Anlagen enthalten Software, aktivierte Entwicklungskosten sowie Lizenzen, Patente und Marken. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich notwendiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die Nutzungsdauer, längstens aber über fünf Jahre.

Das immaterielle Anlagevermögen enthält zudem CO2-Emissionszertifikate, welche durch das Bundesamt für Umwelt kostenlos abgegeben und zu den Anschaffungskosten von null bilanziert werden. CO2-Emissionszertifikate werden bei Verbrauch oder Verkauf ausgebucht. Erträge aus dem Verkauf werden in den anderen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Wertbeeinträchtigung von Aktiven

Auf jeden Bilanzstichtag wird geprüft, ob Aktiven in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Die Prüfung erfolgt aufgrund von Ereignissen und Anzeichen, die darauf hindeuten, dass einzelne Aktiven von einer solchen Wertbeeinträchtigung betroffen sein könnten.

Ein Verlust aus Wertbeeinträchtigung wird erfolgswirksam verbucht, wenn der Bilanzwert eines Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt. Als erzielbarer Wert gilt der höhere von Netto-Marktwert und Nutzwert. Wenn sich die bei der Ermittlung des erzielbaren Wertes berücksichtigten Faktoren massgeblich verbessert haben, wird eine in früheren Berichtsperioden erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz aufgehoben.

Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten umfassen verzinsliche Verbindlichkeiten insbesondere gegenüber Banken, Obligationären und Leasinggebern (Finanzleasing). Diese werden zum Nominalwert bewertet. Soweit diese eine restliche Laufzeit von bis zu einem Jahr haben, werden diese als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten bilanziert. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Bilanzierung als langfristige Finanzverbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Dazu gehören alle nicht verzinslichen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die aus der Geschäftstätigkeit anfallen. Sie werden zum Nominalwert erfasst.

Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten, die weder Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen noch Finanzverbindlichkeiten sind. Sie werden zum Nominalwert bewertet. Je nach Fälligkeit werden diese als Teil der kurzfristigen oder der langfristigen Verbindlichkeiten dargestellt.

Rückstellungen

Bei den Rückstellungen handelt es sich um eine durch ein Ereignis in der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist. Dabei hat das verpflichtende Ereignis vor dem Bilanzstichtag stattgefunden. Die Rückstellungen werden an jedem Bilanzstichtag neu beurteilt. Auflösungen werden über dieselbe Erfolgsrechnungsposition verbucht, über welche die Bildung der Rückstellung erfolgte. Es wird zwischen kurzfristigen (innert einem Jahr fällige Verpflichtungen) und langfristigen (nach mehr als einem Jahr fällige Verpflichtungen) unterschieden.

Passive Rechnungsabgrenzungen

Passive Rechnungsabgrenzungen umfassen Aufwendungen in der Berichtsperiode, die in einer späteren Periode abgerechnet und bezahlt werden, sowie Einnahmen vor Periodenende, welche dem Ertrag einer Folgeperiode zuzuordnen sind.

Eigenkapital

Das Eigenkapital wird unterteilt in Aktienkapital, Kapitalreserven, eigene Aktien, Gewinnreserven und Minderheiten. Als Aktienkapital wird der Nominalwert des Aktienkapitals der Gesellschaft ausgewiesen.

Das Nettoergebnis wird den Gewinnreserven gutgeschrieben. Dividendenzahlungen werden den Gewinnreserven belastet. Die sich aus der Währungsumrechnung von Gruppengesellschaften ergebenden Differenzen werden den Gewinnreserven gutgeschrieben oder belastet. Der aus Akquisitionen resultierende Goodwill wird per Erwerbszeitpunkt mit den Gewinnreserven verrechnet. Ein negativer Goodwill wird den Gewinnreserven gutgeschrieben.

Alle übrigen Kapitalveränderungen werden mit den Kapitalreserven verrechnet.

Eigene Aktien

Eigene Aktien werden zu Anschaffungskosten bewertet und als Minusposten im Eigenkapital ausgewiesen. Im Anschluss an die Erstbewertung findet keine Folgebewertung statt. Verkaufserlöse aus dem Verkauf eigener Aktien werden direkt den Kapitalreserven gutgeschrieben oder belastet.

Goodwill

Der aus Unternehmenszusammenschlüssen resultierende Goodwill wird per Erwerbszeitpunkt mit den Gewinnreserven verrechnet. Bei einem späteren Verkauf oder einer Einstellung eines Geschäftsteils wird der dafür im Eigenkapital kumulativ erfasste Goodwill ausgebucht und in der Erfolgsrechnung als Teil des Verkaufsgewinns oder -verlusts ausgewiesen.

Die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und Abschreibung sind in den Erläuterungen dargestellt. Für diese Schattenrechnung wird der Goodwill grundsätzlich über die Dauer der wirtschaftlichen Nutzung (in der Regel fünf Jahre) unter Berücksichtigung von allfällig notwendigen Wertbeeinträchtigungen abgeschrieben.

Leasing

Ein Finanzierungsleasing liegt vor, wenn der Leasinggeber die wesentlichen mit dem Besitz des Leasingobjekts verbundenen Risiken und den Nutzen auf den Leasingnehmer überträgt. Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird der Verkehrswert des geleasten Objekts oder der tiefere Nettobarwert der zukünftigen Leasingzahlungen als Anlagevermögen sowie als Verbindlichkeit bilanziert. Jede Leasingrate wird in Finanzierungskosten und Tilgung der Restschuld aufgeteilt, sodass sich ein konstanter Zinssatz für die entstehende Finanzverbindlichkeit ergibt. Finanzierungskosten werden direkt in der Erfolgsrechnung als Zinsaufwand im Finanzergebnis verbucht. Aktivierte Leasingobjekte werden über ihre geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Vertragsdauer abgeschrieben.

Ein operativer Leasingvertrag liegt vor, wenn ein wesentlicher Teil der mit dem Besitz verbundenen Risiken beim Leasinggeber verbleibt. Zahlungen für operative Leasingverträge werden in der Erfolgsrechnung linear über die gesamte Dauer des Vertrags als Aufwand in den anderen betrieblichen Aufwendungen verbucht.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von zukünftigen Cash Flows werden nicht bilanziert und im Anhang der Konzernrechnung ausgewiesen. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Bilanzpositionen werden zu gleichen Bewertungsgrundsätzen wie das abgesicherte Grundgeschäft erfasst. Die Änderung der Werte seit der letzten Bewertung wird im Periodenergebnis erfasst. Derivative Finanzinstrumente zu Handelszwecken werden zum Marktwert erfasst. Die Änderung der Marktwerte seit der letzten Bewertung wird im Finanzergebnis erfasst.