Corporate Governance

Bericht zur Corporate Governance

Die langfristige Wertschöpfung der CPH-Gruppe beruht auf einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, welche die Interessen der Kunden, Mitarbeitenden, Aktionäre und der weiteren Interessengruppen einbezieht.

Die CPH-Gruppe ist international in unterschiedlichen Ländern und Märkten mit verschiedenen Rechtsordnungen tätig, welche vollumfänglich eingehalten werden. Der langfristige Erfolg der Gruppe ist nur möglich dank einer einwandfreien Geschäftsführung und dem Einhalten hoher ethischer Standards, welche der Unternehmensgrösse und -struktur entsprechend umgesetzt werden. Dazu gehört eine verantwortungsvolle Corporate Governance, welche sich am Swiss Code of Best Practices for Corporate Governance von Economiesuisse orientiert. Grundlage der Unternehmensführung bilden das Leitbild, die Statuten sowie das Organisationsreglement der CPH-Gruppe und die Verhaltenskodizes der Geschäftsbereiche, die auf der Website unter https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ in der Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte» zum Download zur Verfügung stehen.

1 Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

Die CPH-Gruppe besteht aus den drei selbstständig am Markt auftretenden Geschäftsbereichen Chemie, Papier und Verpackung. Die Muttergesellschaft CPH Chemie + Papier Holding AG hat ihren Sitz in Perlen/Root, Schweiz. Die Übersicht über die Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis befindet sich im Anhang der Konzernrechnung. Die CPH-Gruppe wird durch den CEO geführt, die Geschäftsbereiche durch die Bereichsleiter. Die Gruppenleitung setzt sich aus dem CEO, dem CFO und den Bereichsleitern zusammen.

Organigramm

per 31.12.2023

Die CPH Chemie + Papier Holding AG ist die einzige kotierte Gesellschaft im Konsolidierungskreis. Deren Namenaktien (Valorennummer 162471, ISIN CH0001624714) sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Börsenkapitalisierung betrug per 31. Dezember 2023 CHF  510  Mio.

1.2 Bedeutende Aktionäre

Per 31. Dezember 2023 waren 1 052 Aktionäre im Aktienbuch eingetragen, welche über die nachfolgende Anzahl Aktien verfügten:

Anzahl Aktionäre

31.12.2023

1 bis 2 000 Aktien

908

2 001 bis 20 000 Aktien

92

20 001 bis 200 000 Aktien

49

Mehr als 200 000 Aktien

3

Total Anzahl eingetragene Aktionäre

1 052

256 271 Aktien oder 4.3 % waren per 31. Dezember 2023 nicht im Aktienbuch eingetragen (Dispobestand).

Bedeutende Aktionäre mit einem Stimmenanteil von mehr als 3 % sind der Gesellschaft wie folgt bekannt:

31.12.2023

Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG, Zürich, Schweiz (14.8 %) und Elly Schnorf-Schmid Stiftung, Zürich, Schweiz (18.8 %), vertreten durch Peter Schaub, Uster, Schweiz

33.6 %

J. Safra Sarasin Investmentfonds AG, Basel, Schweiz

7.0 %

Die beiden Ankeraktionäre, die Swiss Industrial Finance AG und die Elly Schnorf-Schmid Stiftung, haben sich mit einem Aktionärsbindungsvertrag zur Bildung eines stabilen Aktionariats zusammengeschlossen und halten zusammen 33.6 % der Aktien. Die Swiss Industrial Finance AG gehört dem Familienzweig des Verwaltungsratspräsidenten Peter Schaub, welcher die Aktionärsgruppe vertritt.

Offenlegungsmeldungen aus dem Geschäftsjahr und aus früheren Jahren sind auf der Website von SIX Exchange Regulation ersichtlich: https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html#/.

1.3 Kreuzbeteiligungen

Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen.

2 Kapitalstruktur

2.1 Ordentliches Kapital

Das ausgegebene Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1 200 000 und ist eingeteilt in 6 000 000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nennwert von je 0.20 CHF.

2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital

Die Gesellschaft hat kein genehmigtes und kein bedingtes Kapital ausstehend.

2.3 Kapitalveränderungen

In den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 erfolgten keine Kapitalveränderungen.

2.4 Aktien

Das Aktienkapital von CHF 1.2 Mio. ist eingeteilt in 6 000 000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20. Jede im Aktienbuch der Gesellschaft mit Stimmrecht eingetragene Aktie verfügt an der Generalversammlung über eine Stimme. Es gibt keine Vinkulierungsbestimmungen oder Stimmrechtsbeschränkungen, vorbehältlich der Beschränkungen gemäss Ziffer 2.6.

2.5 Partizipations- und Genussscheine

Die CPH-Gruppe hat weder Partizipations- noch Genussscheine ausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit

Erwerber von Namenaktien werden durch den Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen. Der Verwaltungsrat kann die Eintragung ablehnen, falls der Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, die Aktien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben zu haben, oder wenn er falsche Angaben macht, sofern die einzutragenden Namenaktien mehr als 2 % des jeweils ausstehenden Aktienkapitals umfassen. In den Statuten sind keine weiteren Beschränkungen der Übertragbarkeit von Aktien vorgesehen.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die CPH-Gruppe hat keine Wandelanleihen ausstehend und keine Optionen an unternehmensinterne oder -externe Personen ausgegeben.

Verwaltungsrat per 31.12.2023 (v.l.n.r.): Kaspar W. Kelterborn, Christian Wipf, Claudine Mollenkopf, Peter Schaub, Tim Talaat, Manuel Werder

3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat der CPH Chemie + Papier Holding AG besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Per 31. Dezember 2023 setzte sich der Verwaltungsrat aus sechs Mitgliedern zusammen. Peter Schaub, Präsident des Verwaltungsrates, vertritt die Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung mit 33.6 %. Die weiteren fünf Mitglieder sind unabhängig, das heisst, sie sind weder Vertreter eines Aktionärs mit mehr als 3 % des Kapitals oder der Stimmen noch gegenwärtig oder in den letzten fünf Jahren exekutiv für die Gesellschaft tätig noch besteht ein überkreuzendes Mandat mit einem Gruppenleitungsmitglied.

VR-Mitglied seit

Funktion

Fachausschuss Finanzen und Revision

Fachausschuss Personal und Entschädigung

Peter Schaub 1

1994

Präsident seit 2010

Mitglied

Mitglied

Tim Talaat

1994

Vizepräsident seit 2015

Vorsitz seit 2020

Kaspar W. Kelterborn

2015

Mitglied

Vorsitz seit 2015

Claudine Mollenkopf

2021

Mitglied

Mitglied

Manuel Werder

2015

Mitglied

Mitglied

Christian Wipf

2008

Mitglied

Mitglied

1 Peter Schaub vertritt die Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung.

Aus den nachfolgenden Lebensläufen ist ersichtlich, dass sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates über grosse Führungserfahrung in international tätigen Industrie- oder anderen Unternehmen verfügen. Damit setzt sich der Verwaltungsrat aus Mitgliedern mit breit gefächerten Erfahrungen und Kompetenzen zusammen:

Kaspar W. Kelterborn

Claudine Mollenkopf

Peter Schaub

Tim Talaat

Manuel Werder

Christian Wipf

Industrieerfahrung

CEO-Erfahrung

Internationale Erfahrungen

Erfahrung in Schwellenländern

Finanzexpertise

Juristische Ausbildung

M&A

Digitalisierung

Erfahrung mit kotierten Unternehmen

Nachhaltigkeit

Vertiefte Kenntnisse der CPH-Gruppe

Die Frauenquote im Verwaltungsrat liegt bei 16.7 % und damit unter dem ab dem Jahr 2026 gesetzlich vorgesehenen Richtwert von 30 %. Der Pool an geeigneten weiblichen Kandidaten in der Industrie ist nach wie vor klein. Im Vordergrund einer Evaluation stehen neben Diversifikationsaspekten Kriterien wie Leistungsausweis, Erfahrung und Kompetenz. Der aktuelle Frauenanteil ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung unter Berücksichtigung sämtlicher benötigten Fähigkeiten für die Position eines Verwaltungsrates. Die CPH-Gruppe ist bestrebt, den Richtwert zukünftig bestmöglich zu erfüllen.

3.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Peter Schaub

Peter Schaub, lic. iur., Rechtsanwalt, geb. 1960 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2010 Präsident des Verwaltungsrates. Er ist seit 1994 Partner der Weber Schaub & Partner AG, Steuer- und Rechtsberatung, Zürich. Peter Schaub ist Präsident des Verwaltungsrates der Scobag Privatbank AG, Basel; Präsident des Verwaltungsrates der Zindel Immo Holding AG, Chur; Präsident des Verwaltungsrates der Mobimo AG, Luzern; Präsident des Verwaltungsrates der Swiss Industrial Finance AG, Zürich; Vizepräsident des Verwaltungsrates der UBV Holding AG, Uetikon, und Verwaltungsrat der Rüegg Cheminée Holding AG, Zumikon. Er ist Verwaltungsrat diverser weiterer nicht kotierter Gesellschaften sowie Stiftungsrat in diversen Stiftungen.

1990–1993 war er Steuerkommissär beim kantonalen Steueramt Zürich und 1987–1988 Substitut bei der Rechtsanwaltskanzlei Schellenberg Wittmer, Zürich.

Tim Talaat

Tim Talaat, MSEE und MBA, geb. 1960 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Vizepräsident des Verwaltungsrates und seit 2020 Vorsitzender des Fachausschusses «Personal und Entschädigung». Er ist Mehrheitsaktionär und Präsident des Verwaltungsrates der SIHAG Swiss Industrial Holding AG, Uetikon (diese Gesellschaft hat keine Verbindung mit der Swiss Industrial Finance AG); Vorsitzender des Beirates der Single Group GmbH, Hochdorf (D) und Verwaltungsrat der Bachofen AG, Uster.

2009–2015 war er CEO der Looser Holding AG, Arbon; 2003–2007 CEO SR Technics Switzerland und 1996–2003 Mitglied der Konzernleitung der SR Technics Group, Zürich-Flughafen.

Kaspar W. Kelterborn

Kaspar W. Kelterborn, lic. oec. HSG, geb. 1964 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Vorsitzender des Fachausschusses «Finanzen und Revision»; Mitglied des Verwaltungsrates der Burckhardt Compression AG, Winterthur; Mitglied des Verwaltungsrates der Karl Bubenhofer AG, Gossau (SG); Mitglied des Verwaltungsrates der RUAG International Holding AG, Bern; Mitglied des Verwaltungsrates der Wipf Holding AG, Brugg; Stiftungsrat der Pensionskasse Conzzeta, Zürich und Inhaber der Kelterborn Advisory AG, Wangen (SZ).

2022 war er Group CFO ad interim und Mitglied der Konzernleitung der dormakaba-Gruppe, Rümlang; 2006–2021 Group CFO und Mitglied der Konzernleitung der Conzzeta-Gruppe, Zürich; 2002–2005 Group CFO und Mitglied der Konzernleitung der Unaxis-Gruppe, Pfäffikon, und 1996–2002 hatte er für die Clariant-Gruppe, Muttenz, leitende Funktionen in Finanzen und Controlling im In- und Ausland inne.

Claudine Mollenkopf

Claudine Mollenkopf, Dr. rer. nat., geb. 1966, ist deutsche sowie französische Staatsbürgerin. Seit 2022 leitet sie die Division Specialty Additives bei Evonik Industries und ist Mitglied des Vorstands der Evonik Operations GmbH, Essen. Claudine Mollenkopf verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der chemischen Industrie.

2019–2022 war sie Senior Vice President und General Manager Silicas bei Evonik Operations GmbH, Essen; 2011–2019 Mitglied des Executive Committee der Orion Engineered Carbons S.A., Luxemburg, und 2018–2019 President Orion Engineered Carbons France SAS, Berre L’Etang; 1996–2010 nahm sie verschiedene leitende Positionen im Evonik-Konzern ein, zuletzt als General Manager der Business Line Rubber/MRG Industries.

Manuel Werder

Manuel Werder, lic. iur., Rechtsanwalt LL.M., geb. 1974 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Partner der Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG, Zürich; Mitglied des Verwaltungsrates der UBV Holding AG, Uetikon; Verwaltungsrat diverser weiterer nicht kotierter Gesellschaften und Stiftungsrat in diversen Stiftungen.

2010–2015 war er Senior Associate der Niederer Kraft Frey AG, Zürich; 2007–2008 Secondment Allende & Brea Abogados, Buenos Aires; 2004–2007 Associate der Niederer Kraft Frey AG, Zürich, und 2002–2004 Foreign Associate Fox Horan & Camerini LLP, New York.

Christian Wipf

Christian Wipf, lic. oec. HSG, geb. 1957 und Schweizer Staatsbürger, ist Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Wipf Holding AG, Brugg, und Präsident des Verwaltungsrates verschiedener Tochtergesellschaften der Wipf-Gruppe.

1997–2020 war er CEO der Wipf-Gruppe, Brugg; 2001–2007 CEO der Wipf AG, Volketswil; 1991–1997 in der Geschäftsleitung der Seetal Schaller AG, Brugg; 1982–1991 in verschiedenen leitenden Funktionen bei Philips AG, Zürich, und bei Philips Electronics Ltd, Montreal.

3.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gem. Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR

Gemäss Art. 21 der Statuten können Mitglieder des Verwaltungsrates bis zu 15 zusätzliche Mandate wahrnehmen, wobei nicht mehr als drei in börsenkotierten Unternehmen sein dürfen. Nicht unter diese Beschränkungen fallen:

  • Mandate in Rechtseinheiten, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft kontrollieren.
  • Mandate in Vereinen und Stiftungen sowie Personalfürsorgestiftungen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
  • Mandate in Joint Ventures mit Beteiligung der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft nicht kontrolliert werden. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.

Als Mandate gelten Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrates in den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, gelten als ein Mandat. Kein Mitglied des Verwaltungsrates übt mehr als die statutarisch maximal vorgesehene Anzahl externer Mandate aus.

3.4 Wahl und Amtszeit

Der erstmalige Wahlzeitpunkt der einzelnen Mitglieder ist in Kapitel 3.1 aufgeführt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden gemäss Art. 13 der Statuten von der Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Das Mandat endet spätestens an der Generalversammlung des Jahres, in dem das entsprechende Mitglied 70 Jahre alt wird.

3.5 Interne Organisation

Die Organisation des Verwaltungsrates ergibt sich aus dem Gesetz, den Statuten und dem Geschäfts- und Organisationsreglement. Die beiden Letzteren können auf der CPH-Website eingesehen werden: https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ (Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte»).

Der Verwaltungsrat tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber fünfmal pro Jahr. Der Verwaltungsrat ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorsitzende stimmt mit; er hat den Stichentscheid. 2023 tagte der Verwaltungsrat insgesamt siebenmal an drei ganztägigen und drei halbtägigen Sitzungen sowie während einer zweitägigen Strategiesitzung. Eine ganztägige Sitzung fand in Anápolis (Brasilien) statt in Kombination mit einem Besuch des neuen Werks. Die Teilnahme an den Sitzungen erfolgte physisch oder ausnahmsweise per Videokonferenz. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. An der Strategiesitzung befasst sich der Verwaltungsrat mit strategischen Fragen und der mittelfristigen Entwicklung der CPH-Gruppe und ihrer Bereiche. Daran nehmen die gesamte Gruppenleitung sowie themenbezogen auch die Mitglieder der Geschäftsleitungen der Bereiche teil. Der Präsident des Verwaltungsrates oder sein Stellvertreter beruft die Sitzungen ein, leitet die Diskussionen und sorgt für die Protokollführung. Er vertritt den Verwaltungsrat gegenüber externen Stellen. Der Präsident des Verwaltungsrates ist direkter Vorgesetzter des CEO. Im Übrigen hat er keine Sonderbefugnisse, ausser es werden ihm einzelne Kompetenzen durch den Verwaltungsrat delegiert oder in dringlichen Fällen, die einen sofortigen Entscheid verlangen.

Der Verwaltungsrat hat zwei ständige Ausschüsse gebildet: die Fachausschüsse «Finanzen und Revision» sowie «Personal und Entschädigung». Die Ausschüsse bestehen je aus mindestens drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Ausschusses «Finanzen und Revision» treffen sich mindestens dreimal pro Jahr, die Mitglieder des Ausschusses «Personal und Entschädigung» mindestens zweimal pro Jahr. Die Ausschüsse treffen selber keine Entscheide, sie haben in erster Linie eine vorberatende Funktion. Sie sollen insbesondere mithelfen, die Verwaltungsratssitzungen effizienter zu gestalten und rasche, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Fachausschuss «Finanzen und Revision»

Im Fachausschuss «Finanzen und Revision» haben Kaspar W. Kelterborn (Vorsitz), Peter Schaub und Manuel Werder Einsitz. Peter Schaub ist als Vertreter der Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung abhängig. Die weiteren Mitglieder des Fachausschusses «Finanzen und Revision» sind unabhängig. CEO und CFO sind bei den Sitzungen jeweils Gast. Der Ausschuss trat 2023 zu drei halbtägigen Sitzungen zusammen und führte eine Telefonkonferenz durch. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. Die Aufgaben des Fachausschusses «Finanzen und Revision» beinhalten insbesondere:

  • Überprüfen der Ausgestaltung des Finanz- und Rechnungswesens bezüglich Angemessenheit, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit
  • Überprüfen des Jahres- und Halbjahresabschlusses sowie anderer zu publizierender Finanzinformationen; Festlegen von Richtlinien, Qualitätsstandards und Informationsgehalt derselben
  • Überwachen der Einschätzung von Unternehmensrisiken sowie Überprüfen der Praktiken des Risikomanagements
  • Überwachen der Anlage- und Hedgingpolitik
  • Überwachen und Einschätzen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS)
  • Überwachen der Geschäftstätigkeit hinsichtlich Einhaltung und Umsetzung von VR-Beschlüssen, unternehmenspolitischen Grundsätzen und Weisungen sowie der gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere auch der Börsengesetzgebung
  • Überprüfen der Leistung, Unabhängigkeit und Honorierung der Revisionsstelle und des Konzernprüfers (externe Revision) sowie Wahlempfehlung derselben zuhanden des Verwaltungsrates bzw. der Generalversammlung, Genehmigen des Prüfungsplanes, Behandeln der Prüfberichte und Überwachen der Umsetzung von Empfehlungen der externen Revision
  • Überwachen der Immobilienstrategie

Der Verwaltungsrat hat dem Fachausschuss «Finanzen und Revision» Ende 2023 als zusätzliche Aufgabe die Beratung des Verwaltungsrates in Angelegenheiten der Nachhaltigkeit und Klimastrategie zugewiesen. Entsprechend erfolgt eine Umbenennung in Fachausschuss «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit».

Fachausschuss «Personal und Entschädigung»

Tim Talaat (Vorsitz), Claudine Mollenkopf, Peter Schaub (ausser seine eigene Vergütung betreffend) und Christian Wipf bilden den Fachausschuss «Personal und Entschädigung». Peter Schaub ist als Vertreter der Aktionärsgruppe Swiss Industrials Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung abhängig. Die weiteren Mitglieder des Fachausschusses «Personal und Entschädigung» sind unabhängig. 2023 fanden drei halbtägige Sitzungen statt. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. Der CEO ist ständiger Gast an den Ausschusssitzungen, ausser wenn seine eigene Vergütung oder andere ihn betreffende Themen behandelt werden. Der Fachausschuss ist im Besonderen für folgende Aufgaben zuständig:

  • Erarbeiten der Leitlinien für die Vergütungspolitik der CPH-Gruppe zuhanden des Verwaltungsrates; insbesondere der Grundsätze für die Vergütung des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung
  • Antrag an den Verwaltungsrat betreffend die Vergütung des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Gruppenleitung
  • Überprüfen der Leistung und jährlichen Zielerreichung des CEO und der Mitglieder der Gruppenleitung; Antrag an den Verwaltungsrat betreffend fixe und variable Vergütung derselben
  • Überwachen der Umsetzung von Personal- und Vergütungspolitik und der Lohnentwicklung in der CPH-Gruppe

3.6 Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat hat gemäss Art. 716a OR unübertragbare und unentziehbare Aufgaben. Die Kompetenzen und die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat, seinen Ausschüssen und der Gruppenleitung sind im Geschäfts- und Organisationsreglement geregelt (https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte»). Der Verwaltungsrat hat auf Gruppenebene folgende Aufgaben:

  • Festlegung des Leitbildes und der generellen Unternehmenspolitik
  • Festlegung der Gruppenstruktur, der Gruppenpolitik, der Gruppenziele und der generellen Gruppenstrategie sowie Definition der strategischen Wachstumsfelder
  • Zielformulierung bezüglich betrieblicher Kennzahlen, Finanzierungspolitik und Investitionsrenditen
  • Zuteilung der Ressourcen und Entscheid über die Verwendung von Geldmitteln innerhalb der Gruppe
  • Bestellung der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften
  • Genehmigung von Verträgen der Gruppengesellschaften über die strategische Zusammenarbeit untereinander oder mit anderen Unternehmen
  • Entscheid über die Aufnahme oder Aufgabe von wichtigen Geschäftszweigen
  • Entscheid über die Einstellung und Entlassung von Gruppenleitungsmitgliedern
  • Oberaufsicht über die Gruppenführung, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente, Weisungen und Vollzug beschlossener Massnahmen
  • Festlegung der Grundsätze der Vergütung sowie Festlegung der Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung
  • Überprüfung des Risikomanagementsystems und der Geschäftsrisiken

Für die Geschäftsbereiche hat der Verwaltungsrat folgende Aufgaben:

  • Festlegung der Bereichsziele und der Bereichsstrategien
  • Entscheid über die Errichtung und Schliessung von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen

3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Der Präsident des Verwaltungsrates unterstützt den CEO im Rahmen regelmässiger Kontakte bei der Ausführung seiner Aufgaben und der Umsetzung der Strategie. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Gruppenleitung durch ein strukturiertes Berichtswesen und durch Controlling-Prozesse. Der Verwaltungsrat erhält monatlich einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den Geschäftsgang, die finanziellen Ergebnisse, die Entwicklung der Märkte, drohende Risiken sowie wichtige Ereignisse. Der CEO erläutert zusätzlich an jeder Verwaltungsratssitzung den aktuellen Geschäftsgang sowie sämtliche gruppenrelevanten Angelegenheiten.

Risikomanagement

Als international tätiges Unternehmen ist die CPH-Gruppe verschiedenen finanziellen und nichtfinanziellen Risiken ausgesetzt, welche untrennbar mit der unternehmerischen Tätigkeit der Gruppe verbunden sind. Die definierten Risiken werden im weitesten Sinne als die Gefahr bestimmt, die finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmassnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen.

Beurteilung wesentlicher Risiken per Ende 2023

Als wesentliche Risiken wurden unter anderem die Energieverknappung in Europa, geopolitische Risiken, die Inflation mit den damit verbundenen Steigerungen der Inputkosten, die Sicherheit der IT-Systeme sowie Veränderungen im Marktumfeld konjunktureller Art oder durch Veränderungen im Wettbewerbsumfeld inklusive einer rückläufigen Papiernachfrage erkannt. Massnahmen zur Reduzierung dieser und anderer Risiken wurden definiert und befinden sich in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Gruppe und der drei Geschäftsbereiche in der Umsetzung.

Finanzielles Risikomanagement

Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die CPH-Gruppe insbesondere finanziellen Risiken wie Währungs-, Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiken ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Gruppe zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt durch die Finanzabteilung der CPH-Gruppe entsprechend den vom Verwaltungsrat verabschiedeten Leitlinien. Diese legen den Einsatz von Derivaten sowie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und dem Kreditrisiko fest. Die Leitlinien sind für alle Gesellschaften der CPH-Gruppe verbindlich. Die Tabelle «Übersicht finanzielle Risiken» gibt einen Überblick über die finanziellen Risiken mit deren Beschreibung und Bewirtschaftung.

Organisation des Risikomanagements

Das finanzielle und operative Risikomanagement erfolgt innerhalb der Gruppe gemäss den vom Verwaltungsrat und vom Management festgelegten Grundsätzen und Richtlinien. Die Revisionsstelle unterstützt den Verwaltungsrat und den Ausschuss «Finanzen und Revision» im Rahmen ihres gesetzlichen Prüfauftrags, indem die Existenz der internen Kontrollsysteme (IKS) geprüft wird.

Grundsätze des Risikomanagements

Die Grundsätze des Risikomanagements steuern die regelmässige Beurteilung der operativen und strategischen Geschäftsrisiken, die Absicherung von Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie das interne Kontrollsystem (IKS). Ebenso bestehen Richtlinien zur Bewirtschaftung liquider Mittel und zur Beschaffung von Darlehen.

Risikoübersicht

Die regelmässig erfassten und analysierten Risiken werden im jährlichen Risikobericht an den Verwaltungsrat zusammengefasst. In einem detaillierten Risikokatalog und einer Risikomatrix werden die wesentlichen Geschäftsrisiken erhoben und nach ihrer Eintretenswahrscheinlichkeit sowie dem möglichen Schadensausmass bewertet und geeignete Massnahmen zur Risikominimierung festgelegt. Ebenso wird die Versicherungsabdeckung jährlich überprüft.

Berichterstattung

Die Berichterstattung zum Risikomanagement an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung erfolgt jährlich. Es werden strategische und operative Risiken erfasst. Ausserordentliche Vorfälle werden dem Verwaltungsrat umgehend gemeldet. Nach Ansicht des Verwaltungsrates wurden mit dem etablierten Risikomanagement die erforderlichen Massnahmen getroffen, um die zukünftige Entwicklung der Unternehmensgruppe sicherzustellen, auch wenn nie ausgeschlossen werden kann, dass infolge besonderer Umstände und Unwägbarkeiten nicht vorhergesehene Risiken auftreten können.

Übersicht finanzielle Risiken

Risiko

Beschreibung

Risikobewirtschaftung

Währungsrisiken

Die CPH-Gruppe ist international tätig und daher Währungsrisiken ausgesetzt, die Auswirkungen auf das Betriebs- und Finanzergebnis sowie auf das Eigenkapital der Gruppe haben können. Die bedeutendsten Fremdwährungen sind Euro und US-Dollar.

– Wo möglich, werden die Zahlungsströme bei den einzelnen Unternehmensbereichen natürlich abgesichert (sog. Natural Hedging, indem die Einkäufe von Waren in derselben Währung wie die Verkäufe getätigt werden). – Reduzierung der Währungsrisiken durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten. – Fremdwährungsrisiken auf dem Bilanzwert des Nettovermögens ausländischer Tochtergesellschaften oder auf der Umrechnung der Ergebnisse ausländischer Tochtergesellschaften werden derzeit nicht abgesichert.

Zinsrisiko

Ein Zinsrisiko kann durch Veränderungen zukünftiger Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und bei zinsbedingten Risiken bei Änderungen des Marktwertes entstehen.

– Die CPH-Gruppe verfügt über keine wesentlichen variabel verzinsten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von starken Veränderungen im Zinsumfeld wesentlich beeinflusst würden.

Kreditrisiken aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen

Das Kreditrisiko besteht darin, einen finanziellen Verlust zu erleiden, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei seine/ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Kreditrisiken können aus Forderungen, Finanzanlagen, Guthaben bei Finanzinstituten, Wertschriften und derivativen Finanzinstrumenten bestehen.

– Regelmässige Überprüfung der unabhängigen Ratings von Finanzinstituten. – Weitere Reduzierung von allfälligen Risiken auf flüssigen Mitteln, indem nicht eine einzelne Bank, sondern verschiedene Finanzinstitute berücksichtigt werden. – Minderung von Klumpenrisiken bei Forderungen und Finanzanlagen durch eine breite geografische Streuung und hohe Anzahl von Kunden. – Die Kreditwürdigkeit von Kunden wird unter Berücksichtigung von spezifischen Prüfungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit beurteilt.

Liquiditätsrisiko

Ein Liquiditätsrisiko resultiert aus dem Risiko, finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen zu können.

– Das vorsichtige Liquiditätsmanagement schliesst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln ein, die permanent überwacht werden, ergänzt durch das Vorhalten von Kreditlinien.

Gruppenleitung per 31.12.2023 (v.l.n.r.): Marc Haller, Klemens Gottstein, Peter Schildknecht, Gerold Brütsch, Alois Waldburg-Zeil

4 Gruppenleitung

4.1 Mitglieder der Gruppenleitung

Per 31. Dezember 2023 setzte sich die Gruppenleitung wie folgt zusammen:

Name

Funktion

In dieser Funktion seit

Dr. Peter Schildknecht

CEO/Vorsitzender der Gruppenleitung

2009

Gerold Brütsch

CFO

2022

Dr. Alois Waldburg-Zeil

Bereichsleiter Chemie

2010

Klemens Gottstein

Bereichsleiter Papier

2012

Marc Haller

Bereichsleiter Verpackung

2022

4.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Peter Schildknecht

Peter Schildknecht, Dr. sc. techn., geb. 1962 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2008 bei der CPH-Gruppe und seit 2009 CEO/Vorsitzender der Gruppenleitung. Er ist Verwaltungsrat der Renergia Zentralschweiz AG, Root; Verwaltungsrat der Kowema AG, Rotkreuz; Verwaltungsrat der Buss AG, Pratteln; Verwaltungsrat der Hoffmann Neopac AG, Thun, und Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), Luzern (bis zur Generalversammlung 2024).

2001–2007 war er Mitglied der Gruppenleitung der Sarna Kunststoff Holding AG, Sarnen, und führte verschiedene Divisionen der Gruppe, zuletzt die Division Sarnafil. 1995–2001 bekleidete er verschiedene Funktionen in der Von-Roll-Gruppe, war Geschäftsführer der Von Roll Betec AG und Leiter «Industrial Services» sowie Mitglied der Geschäftsleitung der Von Roll Infratec Holding AG, Bern.

Gerold Brütsch

Gerold Brütsch, B.Sc. in Betriebsökonomie, dipl. Wirtschaftsprüfer, US Certified Public Accountant, geb. 1966 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2022 bei der CPH-Gruppe als CFO tätig.

2000–2021 war er Group CFO, Leiter Corporate Center und Stellvertreter des CEO der Starrag Group Holding AG, Rorschacherberg; 1997–1999 leitete er Finanzen, Controlling, IT und Administration der Müller Martini Buchbindesysteme AG, Felben-Wellhausen; 1990–1997 war er Mandatsleiter und Wirtschaftsprüfer der KPMG in Zürich und in San Francisco.

Alois Waldburg-Zeil

Alois Waldburg-Zeil, Dr. iur., geb. 1963 und österreichischer Staatsbürger, kam 2010 als Bereichsleiter Chemie zur CPH-Gruppe. Er ist Verwaltungsrat der Canexis Pharma AG, Schlattingen.

1997–2009 nahm er verschiedene Managementfunktionen im Süd-Chemie-Konzern wahr, der heute zu Clariant gehört: Er war unter anderem Leiter des Vorstandssekretariats und der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Sales Manager EMEA, Global Financial Manager des Geschäftsbereiches Süd-Chemie Performance Packaging, Paris (F), Geschäftsführer der Süd-Chemie Grossbritannien, Manchester (UK), und Geschäftsführer der Süd-Chemie Zeolites GmbH, Bitterfeld (D); 1993–1997 war er bei der KPMG in der Wirtschaftsprüfung tätig.

Klemens Gottstein

Klemens Gottstein, Industrial Engineer, Papiermacher, MBA, geb. 1961 und deutscher Staatsbürger, stiess 2012 als Bereichsleiter Papier zur CPH-Gruppe. Er ist Vorstandsmitglied der Euro-Graph (European Association of Graphic Paper Producers), Brüssel.

1989–2011 war er in unterschiedlichen Funktionen in der Myllykoski-Gruppe tätig, unter anderem als HR Director, General Manager der Werke Dachau und Ettringen und Director Business Development Coated Papers. Zuletzt war er als Executive Vice President Operations und Geschäftsleitungsmitglied von Myllykoski Europe verantwortlich für die sechs europäischen Werke sowie Human Resources Europe.

Marc Haller

Marc Haller, Betriebsökonom FH, EMBA, geb. 1970 und Schweizer Staatsbürger, kam 2022 als Bereichsleiter Verpackung zur CPH-Gruppe.

2007–2020 nahm er verschiedene Leitungsfunktionen im Sulzer-Konzern wahr und war Mitglied der Sulzer Management Group: 2016–2020 war er Mitglied der Divisionsleitung Applicator Systems und CEO der Sulzer Mixpac AG, Haag; 2014–2016 Senior Vice President Strategy and Business Development bei Sulzer Chemtech AG, Winterthur; 2007–2013 Global Head Sales and Marketing bei Sulzer Mixpac AG, Haag. 2000–2007 war er Head Sales and Marketing bei Plaston AG, Widnau.

4.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gem. Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR

Gemäss Art. 21 der Statuten können Mitglieder der Gruppenleitung bis zu fünf zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nur eines in einem börsenkotierten Unternehmen sein darf. Nicht unter diese Beschränkungen fallen:

  • Mandate in Rechtseinheiten, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft kontrollieren.
  • Mandate in Vereinen und Stiftungen sowie Personalfürsorgestiftungen. Jedes Mitglied der Gruppenleitung kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
  • Mandate in Joint Ventures mit Beteiligung der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft nicht kontrolliert werden. Jedes Mitglied der Gruppenleitung kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.

Als Mandate gelten Tätigkeiten der Mitglieder der Gruppenleitung in den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, gelten als ein Mandat. Kein Mitglied der Gruppenleitung übt mehr als die statutarisch maximal vorgesehene Anzahl externer Mandate aus.

4.4 Managementverträge

Es wurden keine Managementverträge mit Gesellschaften oder natürlichen Personen ausserhalb der CPH-Gruppe geschlossen.

5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Die Vergütungen und Beteiligungen der Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitglieder sowie die Zuständigkeit und das Verfahren zur Festsetzung sind im Vergütungsbericht des Geschäftsberichtes 2023 offengelegt.

6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre

6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Jede Namenaktie verfügt an der Generalversammlung der CPH Chemie +  Papier Holding AG über eine Stimme. Es gibt keine Stimmrechtsbeschränkungen.

Gemäss Art. 9 der Statuten kann sich jeder Aktionär an der Generalversammlung mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, entweder durch einen Dritten oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Aktionäre der Gesellschaft haben die Möglichkeit, schriftlich oder über die Plattform Sherpany (www.sherpany.com) für jede Generalversammlung den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

6.2 Statutarische Quoren

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit dem Mehr der abgegebenen Aktienstimmen, soweit das Gesetz es nicht anders bestimmt. Bei der Berechnung des relativen Mehrs werden Stimmenthaltungen sowie leer eingelegte und ungültige Stimmen nicht berücksichtigt. Die Wahlen und Abstimmungen finden gemäss Art. 12 der Statuten offen statt, sofern nicht der Vorsitzende oder einer der Teilnehmer verlangt, dass sie geheim erfolgen.

6.3 Einberufung der Generalversammlung

Die Generalversammlung wird gemäss Art. 10 der Statuten schriftlich per Brief an die Aktionäre oder durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. In der Einladung werden die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben (Art. 699 Abs. 3 OR).

6.4. Traktandierung

Gemäss Art. 4 der Statuten müssen Anträge von Aktionären mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Verwaltungsrat eingereicht werden. Über Gegenstände, die nicht in der Weise angekündigt worden sind, können – unter dem Vorbehalt der Bestimmungen über die Universalversammlung – keine Beschlüsse gefasst werden.

6.5 Eintragungen im Aktienbuch

Art. 9 der Statuten sieht vor, dass diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Generalversammlung und der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung berechtigt sind, die an dem jeweils vom Verwaltungsrat bezeichneten Stichtag im Aktienbuch als Aktionäre mit Stimmrecht eingetragen sind.

7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1 Angebotspflicht

Gemäss Art. 6 der Statuten ist ein Erwerber von CPH-Aktien bei Überschreiten eines gesetzlichen Grenzwertes nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz verpflichtet (Opting-out-Klausel).

7.2 Kontrollwechselklauseln

Es gibt keine Kontrollwechselklauseln.

8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Seit 1971 ist die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, die gesetzliche Revisionsstelle der CPH-Gruppe. Norbert Kühnis ist seit dem Geschäftsjahr 2023 leitender Revisor. Gemäss Art. 730a Abs. 2 OR wechselt der leitende Revisor alle sieben Jahre.

8.2 Revisionshonorare und übrige Honorare

Folgende Honorare wurden an die Revisionsstelle bezahlt:

in CHF 1 000

2023

2022

Revisionshonorare

469

406

Steuerberatung

45

26

Due Diligence

41

-

Total Honorare an PWC

555

432

Revisionshonorare umfassen Prüfungsdienstleistungen, die jedes Jahr durchgeführt werden, um ein Urteil zur Konzernrechnung abzugeben sowie um Berichte zu den lokal erforderlichen statutarischen Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften zu erstellen.

8.3 Informationsinstrumente der externen Revision

Der Fachausschuss «Finanzen und Revision» beurteilt die Leistung, Unabhängigkeit und Honorierung der externen Revision. Er genehmigt den Prüfungsplan, behandelt die Prüfberichte und überwacht die Umsetzung von Empfehlungen der externen Revision.

Der Fachausschuss berichtet darüber jährlich an den Verwaltungsrat. Im Jahr 2023 nahmen die Vertreter der Revisionsstelle an allen Sitzungen des Ausschusses «Finanzen und Revision» zu den Traktanden teil, die sie betrafen.

9 Informationspolitik

9.1 Informationsinstrumente

Die CPH-Gruppe lebt eine offene Kommunikationskultur gegenüber Mitarbeitenden, Aktionären und der Öffentlichkeit. Die Gesellschaft publiziert einen Jahresbericht per 31. Dezember und einen Halbjahresbericht per 30. Juni. Der Jahresbericht wird in gedruckter Form jeweils direkt an die Aktionäre verschickt. Auf der Website https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ kann der Bericht bestellt werden.

Schriftliche Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erfolgen an die im Aktienbuch zuletzt eingetragene Adresse des Aktionärs bzw. des Zustellungsbevollmächtigten.

Der Bereich «Investoren» auf der Website https://cph.ch/de/investoren/ hält alle Informationen für Aktionäre und Investoren bereit, beispielsweise den Finanzkalender, die wichtigsten Kennzahlen der Gesellschaft oder den aktuellen Aktienkurs. Zur Kontaktaufnahme steht die Mail-Adresse info@cph.ch zur Verfügung, um Informationen über das Unternehmen zu erhalten. Interessierte können sich auf der Website https://cph.ch/de/investoren/ir-kontakte registrieren, um automatisch Mitteilungen der CPH-Gruppe per Mail zu erhalten. Auf https://cph.ch/de/medien/mitteilungen/ad-hoc-mitteilungen-gemaess-art-53-kr/ werden laufend die veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilungen und auf https://cph.ch/de/medien/mitteilungen/ die weiteren Medienmitteilungen aufgeschaltet. Zum Jahresabschluss findet eine Analysten- und Medienkonferenz statt.

Informationen zu den drei Geschäftsbereichen finden sich zudem auf den Websites der Unternehmen zeochem.com, perlen.ch und perlenpackaging.com. Der Bereich Chemie betreibt zusätzlich die Website www.zeotope.com für die deuterierten Produkte. Die Unternehmen der CPH-Gruppe sind in den sozialen Medien mit eigenen Profilen auf LinkedIn unter folgenden Adressen präsent:

9.2 Informationen für Aktionäre

Die CPH-Aktie schloss am 30. Dezember 2023 an der SIX Swiss Exchange bei einem Kurs von CHF 85.00, gegenüber CHF 78.00 im Vorjahr. Damit lag die Kursentwicklung der CPH-Aktie mit +9.0 % über dem Gesamtmarkt, welcher, gemessen am Swiss Performance Index Price (SPIX), um 2.9 % anstieg.

Titelinformationen

Börsenkotierung

SIX Swiss Exchange

Valorennummer

162 471

ISIN

CH0001624714

Reuters

CPH.S

SIX

CPHN

Aktienkennzahlen

in CHF

2023

2022

2021

2020

2019

Aktienkurs per 31. Dezember

85.00

78.00

61.00

72.60

79.20

Aktienkurs, Jahreshöchst

95.00

78.80

75.40

80.80

88.50

Aktienkurs, Jahrestiefst

78.00

56.20

58.20

57.00

74.00

Kurs-Gewinn-Verhältnis per 31. Dezember

6.5

4.6

‑ 2.4

9.3

9.8

Ergebnis je Aktie

13.15

16.83

‑ 25.26

7.82

8.06

Dividende je Aktie

4.001

4.50

1.30

1.80

1.80

Eigenkapital je Aktie

72.73

66.37

51.52

78.45

73.29

Dividendenrendite

4.7 %

5.8 %

2.1 %

2.5 %

2.3 %

Anzahl ausgegebene Namenaktien

6 000 000

6 000 000

6 000 000

6 000 000

6 000 000

Börsenkapitalisierung per 31. Dezember (in Mio. CHF)

510

468

366

436

475

1 Antrag des Verwaltungsrates an die Generalversammlung vom 20. März 2024

9.3 Informationen für Obligationäre

Die CPH hat am 12. Oktober 2023 (Datum der Endfälligkeit) die ausstehende Frankenanleihe «CPH 18-23» von CHF 100 Mio. mit einem Coupon von 2.00 % fristgerecht zurückbezahlt.

9.4 Investor-Relations-Agenda

  • 20. Februar 2024 Medien- und Investorenkonferenz, Publikation Geschäftsbericht 2023
  • 20. März 2024 Generalversammlung (Luzern)
  • 11. Juni 2024 Investorentag der CPH-Gruppe in Perlen
  • 18. Juli 2024 Halbjahresbericht per 30. Juni 2024
  • 25. Februar 2025 Medien- und Investorenkonferenz, Publikation Geschäftsbericht 2024
  • 18. März 2025 Generalversammlung (Luzern)

9.5 Investor-Relations-Kontakt

Gerold Brütsch, CFO
CPH Chemie + Papier Holding AG
CH-6035 Perlen
Tel. + 41 41 455 80 00
E-Mail: investor.relations@cph.ch

10 Handelssperrzeiten

Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung der CPH sowie diejenigen internen und externen Mitarbeitenden, welche an der Erstellung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse beteiligt sind, dürfen spätestens ab dem 1. Dezember und spätestens ab dem 1. Juni vor und bis 48 Stunden nach der Bekanntgabe des jeweiligen Abschlusses keine Wertpapiere handeln, deren Wert massgeblich vom Kursverlauf der CPH-Aktien bestimmt wird. Im Berichtsjahr sind keine Ausnahmen zu den oben genannten Handelssperrzeiten gewährt worden. Bei Projekten können spezielle Sperrzeiten erlassen werden. Ausserdem gelten die Regeln gemäss «Reglement betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen und Insiderhandelsverbot», welches unter https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ in der Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte» zum Download zur Verfügung steht.