Corporate Governance

Bericht zur Corporate Governance

Die langfristige Wertschöpfung der CPH-Gruppe beruht auf einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, welche die Interessen der Kunden, Mitarbeitenden, Aktionäre und weiterer Interessengruppen einbezieht.

Die CPH-Gruppe ist international in unterschiedlichen Märkten und Ländern tätig und hält sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften. Der langfristige Erfolg bedingt eine einwandfreie Geschäftsführung, hohe ethische Standards und eine verantwortungsvolle Corporate Governance. Das nachfolgende Kapitel ist entsprechend der Corporate-Governance-Richtlinie der SIX Swiss Exchange aufgebaut. Die CPH-Gruppe orientiert sich zudem an den Prinzipien des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von Economiesuisse und setzt diese der Unternehmensgrösse und -struktur entsprechend um. Bei einigen Angaben wird auf die konsolidierte Jahresrechnung verwiesen, insbesondere auf die Zusatzangaben zur Corporate Governance im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung. Grundlage bilden die Statuten, das Geschäfts- und Organisationsreglement sowie die Verhaltenskodices der Geschäftsbereiche, die auf der Website unter https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ in der Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte» zum Download zur Verfügung stehen.

1 Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

Die CPH-Gruppe besteht aus den drei selbstständig am Markt auftretenden Geschäftsbereichen Chemie, Papier und Verpackung. Die Muttergesellschaft CPH Chemie + Papier Holding AG hat ihren Sitz in Perlen/Root, Schweiz. Die Übersicht über die Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis befindet sich im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung. Die CPH-Gruppe wird durch den CEO geführt, die Geschäftsbereiche durch die Bereichsleiter. Die Gruppenleitung setzt sich aus dem CEO, dem CFO und den Bereichsleitern zusammen.

Organigramm
per 31.12.2021

Die CPH Chemie + Papier Holding AG ist die einzige kotierte Gesellschaft im Konsolidierungskreis. Deren Namenaktien (Valorennummer 162471, ISIN CH0001624714) sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Börsenkapitalisierung und weitere Angaben zur Aktie finden sich in Ziffer 9.2, Informationen für Aktionäre.

1.2 Bedeutende Aktionäre

2021 erfolgten zwei Offenlegungsmeldungen gemäss Art. 120 FinfraG. Frühere Meldungen sind auf der Website von SIX Exchange Regulation ersichtlich (https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html#/).

Aktionariat (in %)

31.12.2021

31.12.2020

Uetikon Industrieholding AG

50.0 

Swiss Industrial Finance AG*

14.8 

1.5 

Nachlass Schnorf-Schmid Ella*

18.8 

7.2 

J. Safra Sarasin Investmentfonds AG

5.0 

5.0 

Verwaltungsräte, Gruppenleitung und ihnen Nahestehende

4.7 

1.8 

Publikumsaktionäre

51.9 

30.4 

Dispo

4.8 

4.1 

Anzahl Aktionäre

935

916

* durch Aktionärsbindungsvertrag verbunden

Mit dem Vertrag vom 11. Juni 2021 hat die CPH Chemie + Papier Holding AG die Uetikon Industrieholding AG per Absorptionsfusion übernommen. Dadurch haben die Nachkommen der Gründerfamilien Schnorf, die bisher Aktien an der Uetikon Industrieholding AG hielten, anteilig Aktien an der CPH Chemie + Papier Holding AG erhalten. Die beiden Ankeraktionäre, der Nachlass Schnorf-Schmid Ella und die Swiss Industrial Finance AG, haben sich mit einem Aktionärsbindungsvertrag zur Bildung eines stabilen Aktionariats zusammengeschlossen und halten 33.6 % der Aktien. Hinter der Swiss Industrial Finance AG steht der Familienzweig des Verwaltungsratspräsidenten Peter Schaub. Die Verwaltungsräte Peter Schaub, Tim Talaat und Manuel Werder vertreten die Interessen der Nachkommen der Gründerfamilien im Verwaltungsrat der CPH Chemie + Papier Holding AG. Ihr direkter Aktienbesitz an der CPH Chemie + Papier Holding AG geht aus dem Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, Ziffer 30.2.1, Ausweis der Beteiligungen der Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung hervor.

1.3 Kreuzbeteiligungen

Die CPH Chemie + Papier Holding AG hält weder stimmen- noch kapitalmässige Kreuzbeteiligungen mit anderen Unternehmen, die mehr als 5 % betragen.

1.4 Wichtige Veränderungen in den Statuten

Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Aktienkapital von CHF 12 Mio. auf CHF 1.2 Mio. und der Traktandierungsschwellenwert auf 0.5 % des Aktienkapitals herabgesetzt. Ansonsten erfolgten 2019, 2020 und 2021 keine Statutenänderungen.

2 Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Wie in Art. 3 der Statuten geregelt, beträgt das voll liberierte Aktienkapital der Gesellschaft CHF 1.2 Mio. Es ist eingeteilt in 6 000 000 Namenaktien zu je CHF 0.20 (siehe Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, Ziffer 30.1, Kapitalstruktur).

2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital

Per 31. Dezember 2021 verfügte die CPH-Gruppe über kein genehmigtes oder bedingtes Kapital.

2.3 Kapitalveränderungen der letzten drei Jahre

Im Geschäftsjahr 2020 wurde der Nennwert von CHF 2.00 auf CHF 0.20 herabgesetzt und der Herabsetzungsbetrag an die Aktionäre ausgeschüttet. Dadurch sank das Aktienkapital von CHF 12 Mio. auf CHF 1.2 Mio. (siehe Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, Ziffer 30.1, Kapitalstruktur). 2019 und 2021 gab es keine Kapitalveränderungen.

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Jede im Aktienbuch der Gesellschaft mit Stimmrecht eingetragene Aktie verfügt an der Generalversammlung über eine Stimme. Es gibt keine Vinkulierungsbestimmungen oder Stimmrechtsbeschränkungen, vorbehältlich der Beschränkungen gemäss Ziffer 2.6. Die CPH-Gruppe hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

2.5 Genussscheine

Die CPH-Gruppe hat keine Genussscheine ausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit

Erwerber von Namenaktien werden durch den Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen. Der Verwaltungsrat kann die Eintragung ablehnen, falls der Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, die Aktien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben zu haben, oder wenn er falsche Angaben macht. In den Statuten sind keine weiteren Beschränkungen der Übertragbarkeit von Aktien vorgesehen.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die CPH-Gruppe hat keine Wandelanleihen ausstehend und keine Optionen an unternehmensinterne oder -externe Personen ausgegeben.

3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der CPH Chemie + Papier Holding AG besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Kein Verwaltungsratsmitglied war in den letzten drei Jahren oder ist gegenwärtig exekutiv für die Gesellschaft tätig. Per 31. Dezember 2021 setzte sich der Verwaltungsrat aus sechs Mitgliedern zusammen. An der ordentlichen Generalversammlung 2021 trat Dr. Mauro Gabella nicht mehr zur Wiederwahl in den Verwaltungsrat an. Die Generalversammlung wählte am 18. März 2021 an seiner Stelle Dr. Claudine Mollenkopf in den Verwaltungsrat.

VR-Mitglied seit

Funktion

Fachausschuss Finanzen und Revision

Fachausschuss Personal und Entschädigung

Peter Schaub

1994

Präsident seit 2010

Mitglied

Mitglied

Tim Talaat

1994

Vizepräsident seit 2015

Vorsitz seit 2020

Kaspar W. Kelterborn

2015

Mitglied

Vorsitz seit 2015

Claudine Mollenkopf

2021

Mitglied

Mitglied

Manuel Werder

2015

Mitglied

Mitglied

Christian Wipf

2008

Mitglied

Mitglied

Verwaltungsrat per 31.12.2021 (v.l.n.r.): Tim Talaat, Christian Wipf, Peter Schaub, Kaspar W. Kelterborn, Claudine Mollenkopf, Manuel Werder

3.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Peter Schaub

Peter Schaub, lic. iur., Rechtsanwalt, geb. 1960 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2010 Präsident des Verwaltungsrates. Er ist seit 1994 Partner der Weber Schaub & Partner AG, Steuer- und Rechtsberatung, Zürich. Peter Schaub ist Präsident des Verwaltungsrates der Scobag Privatbank AG, Basel; Präsident des Verwaltungsrates der Zindel Immo Holding AG, Chur; Präsident des Verwaltungsrates der Mobimo AG, Luzern; Präsident des Verwaltungsrates der Swiss Industrial Finance AG, Zürich; Vizepräsident des Verwaltungsrates der UBV Holding AG, Uetikon und Verwaltungsrat der Rüegg Cheminée Holding AG, Zumikon. Er ist Verwaltungsrat diverser weiterer nicht kotierter Gesellschaften und Stiftungsrat in diversen Stiftungen.

1990–1993 war er Steuerkommissär beim kantonalen Steueramt Zürich und 1987–1988 Substitut bei der Rechtsanwaltskanzlei Schellenberg Wittmer, Zürich.

Tim Talaat

Tim Talaat, MSEE und MBA, geb. 1960 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Vizepräsident des Verwaltungsrates und seit 2020 Vorsitzender des Fachausschusses «Personal und Entschädigung». Er ist Mehrheitsaktionär und Präsident des Verwaltungsrates der Swiss Industrial Holding AG, Uetikon; Vorsitzender des Beirats der Single Holding GmbH, Hochdorf (D); Verwaltungsrat der Bachofen AG, Uster.

2009–2015 war er CEO der Looser Holding AG, Arbon; 2007–2009 Managing Partner der Swiss Industrial Finance AG, Pfäffikon SZ; 2003–2007 CEO SR Technics Switzerland und 1996–2003 Mitglied der Konzernleitung der SR Technics Group, Zürich-Flughafen.

Kaspar W. Kelterborn

Kaspar W. Kelterborn, lic. oec. HSG, geb. 1964 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Vorsitzender des Fachausschusses «Finanzen und Revision»; Mitglied des Verwaltungsrates der Suhner Holding AG, Brugg; Mitglied des Verwaltungsrates der RUAG International Holding AG, Bern; Mitglied des Verwaltungsrates der Wipf Holding AG, Brugg, und Mitglied des Verwaltungsrates der Valyo AG, Baden.

2006–2021 war er Group-CFO und Mitglied der Konzernleitung der Conzzeta-Gruppe, Zürich; 2002–2005 Group-CFO und Mitglied der Konzernleitung der Unaxis-Gruppe, Pfäffikon, und 1996–2002 hatte er für die Clariant Gruppe, Muttenz, leitende Funktionen in Finanzen und Controlling im In- und Ausland inne.

Claudine Mollenkopf

Claudine Mollenkopf, Dr. rer. nat., geb. 1966, ist deutsche sowie französische Staatsbürgerin. Seit 2019 ist sie Senior Vice President und General Manager Silicas bei Evonik Operations GmbH, Essen.

2011–2019 war sie Mitglied des Executive Committee der Orion Engineered Carbons S.A., Luxemburg, und 2018–2019 President Orion Engineered Carbons France SAS, Berre L’Etang; 1996–2010 nahm sie verschiedene leitende Positionen im Evonik-Konzern ein, zuletzt als General Manager der Business Line Rubber/MRG Industries.

Manuel Werder

Manuel Werder, lic. iur., Rechtsanwalt LL.M., geb. 1974 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Partner der Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG, Zürich; Mitglied des Verwaltungsrates der UBV Holding AG, Uetikon; Verwaltungsrat diverser weiterer nicht kotierter Gesellschaften und Stiftungsrat in diversen Stiftungen.

2010–2015 war er Senior Associate der Niederer Kraft Frey AG, Zürich; 2007–2008 Secondment Allende & Brea Abogados, Buenos Aires; 2004–2007 Associate der Niederer Kraft Frey AG, Zürich, und 2002–2004 Foreign Associate Fox Horan & Camerini LLP, New York.

Christian Wipf

Christian Wipf, lic. oec. HSG, geb. 1957 und Schweizer Staatsbürger, ist Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Wipf Holding AG, Brugg, und Präsident des Verwaltungsrates verschiedener Tochtergesellschaften der Wipf-Gruppe.

1997–2020 war er CEO der Wipf-Gruppe, Brugg; 2001–2007 CEO der Wipf AG, Volketswil; 1991–1997 in der Geschäftsleitung der Seetal Schaller AG, Brugg; 1982–1991 in verschiedenen leitenden Funktionen bei Philips AG, Zürich, und bei Philips Electronics Ltd, Montreal.

3.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gem. Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV

Gemäss Art. 21 der Statuten können Mitglieder des Verwaltungsrates bis zu 15 zusätzliche Mandate wahrnehmen, wobei nicht mehr als drei in börsenkotierten Unternehmen sein dürfen. Folgende Beschränkungen fallen nicht darunter:

  • Mandate in Rechtseinheiten, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft kontrollieren.
  • Mandate in Vereinen und Stiftungen sowie Personalfürsorgestiftungen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
  • Mandate in Joint-Ventures mit Beteiligung der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft nicht kontrolliert werden. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.

Als Mandate gelten Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrates in den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, gelten als ein Mandat. Kein Mitglied des Verwaltungsrates übt mehr als die statutarisch maximal vorgesehene Anzahl externer Mandate aus.

3.4 Wahl und Amtszeit

Der erstmalige Wahlzeitpunkt der einzelnen Mitglieder ist in Kapitel 3.1 aufgeführt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden gemäss Art. 13 der Statuten von der Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Das Mandat endet spätestens an der Generalversammlung des Jahres, in dem das entsprechende Mitglied 70 Jahre alt wird.

3.5 Interne Organisation

Die Organisation des Verwaltungsrates ergibt sich aus dem Gesetz, den Statuten und dem Geschäfts- und Organisationsreglement. Die beiden Letzteren können auf der CPH-Website eingesehen werden: https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ (Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte»).

Der Verwaltungsrat tagt, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber fünfmal pro Jahr. Der Verwaltungsrat ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorsitzende stimmt mit; er hat den Stichentscheid. 2021 tagte der Verwaltungsrat insgesamt achtmal an vier ganztägigen und drei halbtägigen Sitzungen sowie während einer zweitägigen Strategiesitzung. Die Teilnahme an den Sitzungen erfolgte entweder physisch oder coronabedingt per Videokonferenz. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %.

An der Strategiesitzung befasst sich der Verwaltungsrat mit strategischen Fragen und der mittelfristigen Entwicklung der CPH-Gruppe und ihrer Bereiche. Daran nehmen die gesamte Gruppenleitung sowie themenbezogen auch die Mitglieder der Geschäftsleitungen der Bereiche teil. Der Präsident des Verwaltungsrates oder sein Stellvertreter beruft die Sitzungen ein, leitet die Diskussionen und sorgt für die Protokollführung. Er vertritt den Verwaltungsrat gegenüber externen Stellen. Der Präsident des Verwaltungsrates ist direkter Vorgesetzter des CEO. Im Übrigen hat er keine Sonderbefugnisse, ausser es werden ihm einzelne Kompetenzen durch den Verwaltungsrat delegiert oder in dringlichen Fällen, die einen sofortigen Entscheid verlangen.

Der Verwaltungsrat hat zwei ständige Ausschüsse gebildet: die Fachausschüsse «Finanzen und Revision» sowie «Personal und Entschädigung». Die Ausschüsse bestehen je aus mindestens drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Ausschusses «Finanzen und Revision» treffen sich mindestens dreimal pro Jahr, die Mitglieder des Ausschusses «Personal und Entschädigung» mindestens zweimal pro Jahr. Die Ausschüsse treffen selber keine Entscheide, sie haben in erster Linie eine vorberatende Funktion. Sie sollen insbesondere mithelfen, die Verwaltungsratssitzungen effizienter zu gestalten und rasche, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Fachausschuss «Finanzen und Revision»

Im Fachausschuss «Finanzen und Revision» haben Kaspar W. Kelterborn (Vorsitz), Peter Schaub und Manuel Werder Einsitz. CEO und CFO sind bei den Sitzungen jeweils zu Gast. Der Ausschuss trat 2021 zu drei halbtägigen Sitzungen zusammen und führte eine Telefonkonferenz durch. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. Die Aufgaben des Fachausschusses «Finanzen und Revision» beinhalten insbesondere:

  • Überprüfen der Ausgestaltung des Finanz- und Rechnungswesens bezüglich Angemessenheit, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit
  • Überprüfen des Jahres- und Halbjahresabschlusses sowie anderer zu publizierender Finanzinformationen; Festlegen von Richtlinien, Qualitätsstandards und Informationsgehalt derselben
  • Überwachen der Einschätzung von Unternehmensrisiken sowie Überprüfen der Praktiken des Risikomanagements
  • Überwachen der Anlage- und Hedgingpolitik
  • Überwachen und Einschätzen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS)
  • Überwachen der Geschäftstätigkeit hinsichtlich Einhaltung und Umsetzung von VR-Beschlüssen, unternehmenspolitischen Grundsätzen und Weisungen sowie der gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere auch der Börsengesetzgebung
  • Überprüfen der Leistung, Unabhängigkeit und Honorierung der Revisionsstelle und des Konzernprüfers (externe Revision) sowie Wahlempfehlung derselben zuhanden des Verwaltungsrates bzw. der Generalversammlung, Genehmigen des Prüfungsplanes, Behandeln der Prüfberichte und Überwachen der Umsetzung von Empfehlungen der externen Revision
  • Überwachen der Immobilienstrategie

Fachausschuss «Personal und Entschädigung»

Tim Talaat (Vorsitz), Claudine Mollenkopf, Peter Schaub (ausser seine eigene Vergütung betreffend) und Christian Wipf bilden den Fachausschuss «Personal und Entschädigung». 2021 fanden drei halbtägige Sitzungen statt. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. Der CEO ist ständiger Gast an den Ausschusssitzungen, ausser wenn seine eigene Vergütung oder andere ihn betreffende Themen behandelt werden. Der Fachausschuss ist im Besonderen für folgende Aufgaben zuständig:

  • Erarbeiten der Leitlinien für die Vergütungs- und Benefitpolitik der CPH-Gruppe zuhanden des Verwaltungsrates; insbesondere der Grundsätze für die Vergütung des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung
  • Antrag an den Verwaltungsrat betreffend die Vergütung des Verwaltungsrates
  • Überprüfen der Leistung und jährlichen Zielerreichung des CEO und der Mitglieder der Gruppenleitung; Antrag an den Verwaltungsrat betreffend fixe und variable Vergütung derselben
  • Überwachen der Umsetzung von Personal- und Vergütungspolitik und der Lohnentwicklung in der CPH-Gruppe
  • Antrag an den Verwaltungsrat betreffend die Wahl von Verwaltungsräten, Ernennung des CEO und der Mitglieder der Gruppenleitung sowie deren Anstellungsbedingungen

3.6 Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat hat gemäss Art. 716a OR unübertragbare und unentziehbare Aufgaben. Die Kompetenzen und die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat, seinen Ausschüssen und der Gruppenleitung sind im Geschäfts- und Organisationsreglement geregelt (https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte»). Der Verwaltungsrat hat auf Gruppenebene folgende Aufgaben:

  • Festlegung des Leitbildes und der generellen Unternehmenspolitik
  • Festlegung der Gruppenstruktur, der Gruppenpolitik, der Gruppenziele und der generellen Gruppenstrategie sowie Definition der strategischen Wachstumsfelder
  • Zielformulierung bezüglich betrieblicher Kennzahlen, Finanzierungspolitik und Investitionsrenditen
  • Zuteilung der Ressourcen und Entscheid über die Verwendung von Geldmitteln innerhalb der Gruppe
  • Bestellung der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften
  • Genehmigung von Verträgen der Gruppengesellschaften über die strategische Zusammenarbeit untereinander oder mit anderen Unternehmen
  • Entscheid über die Aufnahme oder Aufgabe von wichtigen Geschäftszweigen
  • Entscheid über die Einstellung und Entlassung von Gruppenleitungsmitgliedern
  • Oberaufsicht über die Gruppenführung, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente, Weisungen und Vollzug beschlossener Massnahmen
  • Festlegung der Grundsätze der Vergütung sowie Festlegung der Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung
  • Überprüfung des Risikomanagementsystems und der Geschäftsrisiken

Für die Geschäftsbereiche hat der Verwaltungsrat folgende Aufgaben:

  • Festlegung der Bereichsziele und der Bereichsstrategien
  • Entscheid über die Errichtung und Schliessung von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen

Der Präsident des Verwaltungsrates unterstützt den CEO im Rahmen regelmässiger Kontakte bei der Ausführung seiner Aufgaben und der Umsetzung der Strategie. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Gruppenleitung durch ein strukturiertes Berichtswesen und durch Controlling-Prozesse. Monatlich erhält der Verwaltungsrat einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den Geschäftsgang, die finanziellen Ergebnisse, die Entwicklung der Märkte, drohende Risiken sowie wichtige Ereignisse. Der CEO erläutert zusätzlich an jeder Verwaltungsratssitzung den aktuellen Geschäftsgang sowie sämtliche gruppenrelevanten Angelegenheiten.

Risikomanagement

Als international tätiges Unternehmen ist die CPH-Gruppe verschiedenen finanziellen und nichtfinanziellen Risiken ausgesetzt, welche untrennbar mit der unternehmerischen Tätigkeit der Gruppe verbunden sind. Die definierten Risiken werden im weitesten Sinne als die Gefahr bestimmt, die finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmassnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen.

Beurteilung wesentlicher Risiken per Ende 2021

Als wesentliche Risiken wurden unter anderem die Covid-19-Pandemie sowie deren Auswirkungen auf die Nachfrage bzw. die Absatzmärkte, die Veränderung des wirtschaftlichen Wachstums, die politischen und wirtschaftlichen Unsicherheiten, die Entwicklung des Fremdwährungskurses CHF/Euro sowie die Papierpreisentwicklung erkannt. Massnahmen zur Reduzierung dieser und anderer Risiken wurden definiert und befinden sich in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Gruppe und der drei Geschäftsbereiche in der Umsetzung.

Finanzielles Risikomanagement (siehe Tabelle)

Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die CPH-Gruppe insbesondere finanziellen Risiken wie Währungs-, Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiken ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Gruppe zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt durch die Finanzabteilung der CPH-Gruppe entsprechend den vom Verwaltungsrat verabschiedeten Leitlinien. Diese legen den Einsatz von Derivaten sowie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und dem Kreditrisiko fest. Die Leitlinien sind für alle Gesellschaften der CPH-Gruppe verbindlich. Die unten stehende Tabelle gibt einen Überblick über die finanziellen Risiken, mit deren Beschreibung und Bewirtschaftung.

Organisation des Risikomanagements

Das finanzielle und operative Risikomanagement erfolgt innerhalb der Gruppe gemäss den vom Verwaltungsrat und vom Management festgelegten Grundsätzen und Richtlinien. Die Revisionsstelle unterstützt den Verwaltungsrat und den Ausschuss «Finanzen und Revision» im Rahmen ihres gesetzlichen Prüfauftrags, indem die Existenz der internen Kontrollsysteme (IKS) geprüft wird.

Grundsätze des Risikomanagements

Die Grundsätze des Risikomanagements steuern die regelmässige Beurteilung der operativen und strategischen Geschäftsrisiken, die Absicherung von Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie das interne Kontrollsystem (IKS). Ebenso bestehen Richtlinien zur Bewirtschaftung liquider Mittel und zur Beschaffung von Darlehen.

Risikoübersicht

Die regelmässig erfassten und analysierten Risiken werden im jährlichen Risikobericht an den Verwaltungsrat zusammengefasst. In einem detaillierten Risikokatalog und einer Risikomatrix werden die wesentlichen Geschäftsrisiken definiert und nach ihrer Eintretenswahrscheinlichkeit sowie dem möglichen Schadensausmass bewertet. Zudem wird die Versicherungsabdeckung jährlich überprüft.

Berichterstattung

Die Berichterstattung zum Risikomanagement erfolgt jährlich. Es werden strategische und operative Risiken erfasst. Ausserordentliche Vorfälle werden dem Verwaltungsrat umgehend gemeldet. Nach Ansicht des Verwaltungsrates wurden mit dem etablierten Risikomanagement die erforderlichen Massnahmen getroffen, um die zukünftige Entwicklung der Unternehmensgruppe sicherzustellen, auch wenn nie ausgeschlossen werden kann, dass infolge besonderer Umstände und Unwägbarkeiten nicht vorhergesehene Risiken auftreten können.

Übersicht finanzielle Risiken

Risiko

Beschreibung

Risikobewirtschaftung

Währungsrisiken

Die CPH-Gruppe ist international tätig und daher Währungsrisiken ausgesetzt, die Auswirkungen auf das Betriebs- und Finanzergebnis sowie auf das Eigenkapital der Gruppe haben können. Die bedeutendsten Fremdwährungen sind Euro und US-Dollar.

– Wo möglich, werden die Zahlungsströme bei den einzelnen Unternehmensbereichen natürlich abgesichert (sog. Natural Hedging, indem die Einkäufe von Waren in derselben Währung wie die Verkäufe getätigt werden).– Reduzierung der Währungsrisiken durch den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten.– Fremdwährungsrisiken auf dem Buchwert des Nettovermögens ausländischer Tochtergesellschaften oder auf der Umrechnung der Ergebnisse ausländischer Tochtergesellschaften werden derzeit nicht abgesichert.

Zinsrisiko

Ein Zinsrisiko kann durch Veränderungen zukünftiger Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes und bei zinsbedingten Risiken bei Änderungen des Marktwertes entstehen.

– Die CPH-Gruppe verfügt über keine wesentlichen variabel verzinsten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aufgrund von starken Veränderungen im Zinsumfeld wesentlich beeinflusst würden.

Kreditrisiken aus operativer Geschäftstätigkeit und Finanztransaktionen

Das Kreditrisiko besteht darin, einen finanziellen Verlust zu erleiden, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei seine/ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Kreditrisiken können aus Forderungen, Finanzanlagen, Guthaben bei Finanzinstituten, Wertschriften und derivativen Finanzinstrumenten bestehen.

– Regelmässige Überprüfung der unabhängigen Ratings von Finanzinstituten.– Weitere Reduzierung von allfälligen Risiken auf flüssigen Mitteln, indem nicht eine einzelne Bank, sondern verschiedene Finanzinstitute berücksichtigt werden.– Minderung von Klumpenrisiken bei Forderungen und Finanzanlagen durch eine breite geografische Streuung und hohe Anzahl von Kunden.– Die Kreditwürdigkeit von Kunden wird unter Berücksichtigung von spezifischen Prüfungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit beurteilt.

Liquiditätsrisiko

Ein Liquiditätsrisiko resultiert aus dem Risiko, finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen zu können.

– Das vorsichtige Liquiditätsmanagement schliesst das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die permanent überwacht werden, sowie die Möglichkeit zur Finanzierung durch Kreditlinien ein.

Gruppenleitung per 31.12.2021 (v.l.n.r.): Richard Unterhuber, Wolfgang Grimm, Peter Schildknecht, Klemens Gottstein, Alois Waldburg-Zeil (nicht auf dem Bild: Gerold Brütsch)

4 Gruppenleitung

4.1 Mitglieder der Gruppenleitung

Per 31. Dezember 2021 setzte sich die Gruppenleitung wie folgt zusammen:

Name

Funktion

In dieser Funktion seit

Dr. Peter Schildknecht

CEO/Vorsitzender Gruppenleitung

2009

Richard Unterhuber

CFO

2016–2021

Gerold Brütsch

CFO

ab 2022

Dr. Alois Waldburg-Zeil

Bereichsleiter Chemie

2010

Klemens Gottstein

Bereichsleiter Papier

2012

Wolfgang Grimm

Bereichsleiter Verpackung

2003

4.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Peter Schildknecht

Peter Schildknecht, Dr. sc. techn., geb. 1962 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2008 bei der CPH-Gruppe und seit 2009 CEO/Vorsitzender der Gruppenleitung. Er ist Verwaltungsrat der Renergia Zentralschweiz AG, Root; Verwaltungsrat der Kowema AG, Rotkreuz; Verwaltungsrat der Buss AG, Pratteln, und Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), Luzern.

2001–2007 war er Mitglied der Gruppenleitung der Sarna Kunststoff Holding AG, Sarnen, und führte verschiedene Divisionen der Gruppe, zuletzt die Division Sarnafil. 1995–2001 bekleidete er verschiedene Funktionen in der Von-Roll-Gruppe, war Geschäftsführer der Von Roll Betec AG und Leiter «Industrial Services» sowie Mitglied der Geschäftsleitung der Von Roll Infratec Holding AG, Bern.

Richard Unterhuber

Richard Unterhuber, Betriebsökonom FH, Certified Management Accountant, MBA, geb. 1967 und Schweizer sowie italienischer Staatsbürger, war von 2016 bis 31. Dezember 2021 bei der CPH-Gruppe als CFO tätig.

2006–2016 war er CFO und Mitglied der Gruppenleitung der international tätigen Industriegruppe Multi-Contact AG, Allschwil. Davor hatte er leitende Finanz- und Controlling-Aufgaben bei verschiedenen Industrieunternehmen wahrgenommen: 2001–2006 war er Leiter Shared Services und CFO der SCA Packaging Switzerland AG, Oftringen; 1998–2001 Kaufmännischer Leiter und Mitglied der Geschäftsleitung der Sarnatech (Schweiz) AG, Triengen; 1997–1998 Business Controller der DCL Data Center Luzern AG, Luzern, und 1995–1997 Leiter Controlling bei der Kreispostdirektion Aarau, Aarau.

Gerold Brütsch

Gerold Brütsch, B.Sc. in Betriebsökonomie, dipl. Wirtschaftsprüfer, US Certified Public Accountant, geb. 1966 und Schweizer Staatsbürger, ist seit Herbst 2021 in der Gruppenleitung der CPH und übernimmt die Funktion des CFO per 1. Januar 2022.

2000–2021 war er Group CFO, Leiter Corporate Center und Stellvertreter des CEO der Starrag Group Holding AG, Rorschacherberg; 1997–1999 leitete er Finanzen, Controlling, IT und Administration der Müller Martini Buchbindesysteme AG, Felben-Wellhausen; 1990–1997 war er Mandatsleiter und Wirtschaftsprüfer der KPMG in Zürich und in San Francisco.

Alois Waldburg-Zeil

Alois Waldburg-Zeil, Dr. iur., geb. 1963 und österreichischer Staatsbürger, kam 2010 als Bereichsleiter Chemie zur CPH-Gruppe. Er ist Verwaltungsrat der Canexis Pharma AG, Schlattingen.

1997–2009 nahm er verschiedene Managementfunktionen im Süd-Chemie-Konzern wahr, der heute zu Clariant gehört: Er war unter anderem Leiter des Vorstandssekretariats und der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Sales Manager EMEA, Global Financial Manager des Geschäftsbereiches Süd-Chemie Performance Packaging, Paris/F, Geschäftsführer der Süd-Chemie Grossbritannien, Manchester/UK, und Geschäftsführer der Süd-Chemie Zeolites GmbH, Bitterfeld/D; 1993–1997 war er bei der KPMG in der Wirtschaftsprüfung tätig.

Klemens Gottstein

Klemens Gottstein, Industrial Engineer, Papiermacher, MBA, geb. 1961 und deutscher Staatsbürger, stiess 2012 als Bereichsleiter Papier zur CPH-Gruppe. Er ist Vorstandsmitglied der Euro-Graph (European Association of Graphic Paper Producers), Brüssel.

1989–2011 war er in unterschiedlichen Funktionen in der Myllykoski-Gruppe tätig, unter anderem als HR Director, General Manager der Werke Dachau und Ettringen und Director Business Development Coated Papers. Zuletzt war er als Executive Vice President Operations und Geschäftsleitungsmitglied von Myllykoski Europe verantwortlich für die sechs europäischen Werke sowie Human Resources Europe.

Wolfgang Grimm

Wolfgang Grimm, dipl. Betriebswirt (BA), geb. 1957 und deutscher Staatsbürger, kam 1998 zur damaligen Perlen-Gruppe als Verantwortlicher für den Bereich Verpackung und ist seit 2003 in der heutigen Funktion als Bereichsleiter Verpackung tätig.

1995–1998 war er bei Schüpbach AG, Burgdorf/CH, tätig, zuletzt als Vice President Sales Zentraleuropa der Danisco Flexible Schüpbach AG; 1993–1995 war er Verkaufsdirektor bei der VAW Europack Export GmbH, Teningen/D.

4.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gem. Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV

Gemäss Art. 21 der Statuten können Mitglieder der Gruppenleitung bis zu fünf zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nur eines in einem börsenkotierten Unternehmen sein darf. Folgende Beschränkungen fallen nicht darunter:

  • Mandate in Rechtseinheiten, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft kontrollieren.
  • Mandate in Vereinen und Stiftungen sowie Personalfürsorgestiftungen. Jedes Mitglied der Gruppenleitung kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
  • Mandate in Joint Ventures mit Beteiligung der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft nicht kontrolliert werden. Jedes Mitglied der Gruppenleitung kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.

Als Mandate gelten Tätigkeiten der Mitglieder der Gruppenleitung in den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, gelten als ein Mandat. Kein Mitglied der Gruppenleitung übt mehr als die statutarisch maximal vorgesehene Anzahl externer Mandate aus.

4.4 Managementverträge

Es wurden keine Managementverträge mit Gesellschaften oder natürlichen Personen ausserhalb der CPH-Gruppe geschlossen.

5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Die Vergütungen und Beteiligungen der Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitglieder sowie die Zuständigkeit und das Verfahren zur Festsetzung sind im Vergütungsbericht des Geschäftsberichtes 2021 geregelt.

6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre

6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Jede Namenaktie verfügt an der Generalversammlung der CPH Chemie + Papier Holding AG über eine Stimme. Es gibt keine Stimmrechtsbeschränkungen.

Gemäss Art. 9 der Statuten kann sich jeder Aktionär an der Generalversammlung mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, entweder durch einen Dritten oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Aktionäre der Gesellschaft haben die Möglichkeit, schriftlich oder über die Plattform Sherpany (www.sherpany.com) für jede Generalversammlung den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

6.2 Statutarische Quoren

Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit dem Mehr der abgegebenen Aktienstimmen, soweit das Gesetz es nicht anders bestimmt. Bei der Berechnung des relativen Mehrs werden Stimmenthaltungen sowie leer eingelegte und ungültige Stimmen nicht berücksichtigt. Die Wahlen und Abstimmungen finden gemäss Art. 12 der Statuten offen statt, sofern nicht der Vorsitzende oder einer der Teilnehmer verlangt, dass sie geheim erfolgen.

6.3 Einberufung der Generalversammlung

Die Generalversammlung wird gemäss Art. 10 der Statuten schriftlich per Brief an die Aktionäre oder durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. In der Einladung werden die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben (Art. 699 Abs. 3 OR).

6.4. Traktandierung

Gemäss Art. 4 der Statuten müssen Anträge von Aktionären mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Verwaltungsrat eingereicht werden. Über Gegenstände, die nicht in der Weise angekündigt worden sind, können – unter dem Vorbehalt der Bestimmungen über die Universalversammlung – keine Beschlüsse gefasst werden.

6.5 Eintragungen im Aktienbuch

Art. 9 der Statuten sieht vor, dass diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Generalversammlung und der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung berechtigt sind, die an dem jeweils vom Verwaltungsrat bezeichneten Stichtag im Aktienbuch als Aktionäre mit Stimmrecht eingetragen sind.

7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1 Angebotspflicht

Gemäss Art. 6 der Statuten ist ein Erwerber von CPH-Aktien bei Überschreiten eines gesetzlichen Grenzwertes nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz verpflichtet (Opting-out-Klausel).

7.2 Kontrollwechselklauseln

Es gibt keine Kontrollwechselklauseln.

8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors

Seit 1971 ist die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, die gesetzliche Revisionsstelle der CPH-Gruppe. Thomas Illi ist seit 2016 leitender Revisor. Gemäss Art. 730a Abs. 2 OR wechselt der leitende Revisor alle sieben Jahre.

8.2 Revisionshonorare und übrige Honorare

In den Geschäftsjahren 2020 und 2021 wurden folgende Revisionshonorare und übrige Honorare bezahlt:

in CHF 1 000

2021

2020

Revisionshonorare PwC

372

393

Revisionshonorare sonstige Prüfungsfirmen

40

44

Übrige Honorare PwC

60

80

Übrige Honorare sonstige Prüfungsfirmen

56

25

Total

528

542

Revisionshonorare umfassen Prüfungsdienstleistungen, die jedes Jahr durchgeführt werden, um ein Urteil zur Konzernrechnung abzugeben sowie um Berichte zu den lokal erforderlichen statutarischen Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften zu erstellen. Übrige Honorare umfassen andere Dienstleistungen der Revisionsstellen.

8.3 Informationsinstrumente der externen Revision

Der Fachausschuss «Finanzen und Revision» beurteilt die Leistung, Unabhängigkeit und Honorierung der externen Revision. Er genehmigt den Prüfungsplan, behandelt die Prüfberichte und überwacht die Umsetzung von Empfehlungen der externen Revision.

Der Fachausschuss berichtet darüber jährlich an den Verwaltungsrat. Im Jahr 2021 nahmen die Vertreter der Revisionsstelle an allen Sitzungen des Ausschusses «Finanzen und Revision» zu den Traktanden teil, die sie betrafen.

9 Informationspolitik

9.1 Informationsinstrumente

Die CPH-Gruppe lebt eine offene Kommunikationskultur gegenüber Mitarbeitenden, Aktionären und der Öffentlichkeit. Die Gesellschaft publiziert einen Jahresbericht per 31. Dezember und einen Halbjahresbericht per 30. Juni. Der Jahresbericht wird in gedruckter Form jeweils direkt an die Aktionäre verschickt. Auf der Website https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ kann der Bericht bestellt werden.

Das Publikationsorgan der CPH-Gruppe ist das Schweizerische Handelsamtsblatt. Schriftliche Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erfolgen an die im Aktienbuch zuletzt eingetragene Adresse des Aktionärs bzw. des Zustellungsbevollmächtigten.

Der Bereich «Investoren» auf der Webseite https://cph.ch/de/investoren/ hält alle Informationen für Aktionäre und Investoren bereit, beispielsweise den Finanzkalender, die wichtigsten Kennzahlen der Gesellschaft oder den aktuellen Aktienkurs. Zur Kontaktaufnahme steht die Mail-Adresse info@cph.ch zur Verfügung, um Informationen über das Unternehmen zu erhalten. Interessierte können sich auf der Webseite https://cph.ch/de/investoren/ir-kontakte registrieren, um automatisch Mitteilungen der CPH-Gruppe per Mail zu erhalten. Auf https://cph.ch/de/medien/mitteilungen/ad-hoc-mitteilungen-gemaess-art-53-kr/ werden laufend die veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilungen und auf https://cph.ch/de/medien/mitteilungen/ die weiteren Medienmitteilungen aufgeschaltet. Zum Jahresabschluss findet eine Analysten- und Medienkonferenz statt.

Informationen zu den drei Geschäftsbereichen finden sich zudem auf den Websites der Unternehmen zeochem.com, perlen.ch und perlenpackaging.com. Die Unternehmen der CPH-Gruppe sind auf den sozialen Medien mit eigenen Profilen auf Linkedin unter folgenden Adressen präsent:

9.2 Informationen für Aktionäre

Die CPH-Aktie schloss am 30. Dezember 2021 an der SIX Swiss Exchange bei einem Kurs von CHF 61.00, gegenüber CH 72.60 im Vorjahr. Damit lag die Kursentwicklung der CPH-Aktie 2021 mit –16.0 % unter dem Gesamtmarkt, welcher, gemessen am Swiss Performance Index Price (SPIX), um 20.2 % zulegte.

Angaben zur Aktie

2021

2020

2019

2018

2017

Schlusskurs per 31.12. in CHF

61.00

72.60

79.20

82.50

53.55

Höchst in CHF

75.40

80.80

88.50

89.00

57.30

Tiefst in CHF

58.20

57.00

74.00

54.00

39.00

Nominalwert in CHF

0.20

0.20

2.00

2.00

5.00

Kennzahlen pro Aktie 1)

Eigenkapital in CHF

51.52

78.46

73.56

67.87

66.06

Kurs-Buchwert-Verhältnis per 31.12.

1.18

0.92

1.08

1.22

0.81

Nettoergebnis in CHF

– 25.26

7.82

8.06

7.05

2.66

Kurs-Gewinn-Verhältnis per 31.12.

– 2.41

9.29

9.83

11.70

20.10

Cash Flow in CHF

2.78

7.64

13.33

11.50

2.41

Free Cash Flow in CHF

– 0.56

6.61

23.32

– 13.42

2.14

Free Cash Flow bereinigt in CHF 2)

– 0.56

6.61

6.66

3.25

2.14

Ausschüttung in CHF 3)

1.30

1.80

1.80

1.80

0.65

Börsenkapitalisierung

Anzahl Namenaktien

6 000 000

6 000 000

6 000 000

6 000 000

6 000 000

Aktienkapital in CHF Mio.

1.2

1.2

12

12

30

Börsenkapitalisierung in CHF Mio.

366

436

475

495

321

1) Gemäss konsolidierter Gruppenrechnung; nach Abzug Minderheitsanteile

2) Ohne Festgeld CHF 100 Mio. aus Vorfinanzierung 12.10.2018 mit Rückzahlung per 9.7.2019 (Perioden 2018, 2019)

3) 2021: Vorschlag

9.3 Informationen für Obligationäre

Die CPH hatte Ende 2021 eine Frankenanleihe von CHF 100 Mio. mit einem Coupon von 2.00 % und einer Laufzeit bis Oktober 2023 ausstehend. Die an der SIX Swiss Exchange kotierte Anleihe schloss am 29. Dezember 2021 bei einem Kurs von CHF 101.91, gegenüber CHF 103.00 im Vorjahr.

9.4 Investor-Relations-Agenda

  • 12. Januar 2022: Baader Helvea Equity Konferenz
  • 22. Februar 2022: Medien- und Investorenkonferenz, Publikation Geschäftsbericht 2021
  • 17. März 2022: Generalversammlung
  • 21. Juli 2022: Halbjahresbericht per 30. Juni 2022
  • 13. September 2022: Investorentag der CPH-Gruppe
  • 3./4. November 2022: ZKB Swiss Equity Konferenz
  • 21. Februar 2023: Medien- und Investorenkonferenz, Publikation Geschäftsbericht 2022
  • 14. März 2023: Generalversammlung

9.5 Investor-Relations-Kontakt

Gerold Brütsch, CFO
CPH Chemie + Papier Holding AG
CH-6035 Perlen
Tel. + 41 41 455 80 00
E-Mail investor.relations@cph.ch

10 Handelssperrzeiten

Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung der CPH sowie die internen und externen Mitarbeitenden, die an der Erstellung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse beteiligt sind, dürfen spätestens ab dem 1. Dezember und spätestens ab dem 1. Juni vor und bis 48 Stunden nach der Bekanntgabe des jeweiligen Abschlusses keine Wertpapiere handeln, deren Wert massgeblich vom Kursverlauf der CPH-Aktien bestimmt wird. Bei Projekten können spezielle Sperrzeiten erlassen werden. Ausserdem gelten die Regeln gemäss «Reglement betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen und Insiderhandelsverbot», welches unter https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ in der Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte» zum Download zur Verfügung steht.