Vergütung

Vergütungs­bericht

Der Bericht erläutert die Grundsätze, Programme und Verfahren, wie die Vergütungen von Verwaltungsrat und Gruppenleitung der CPH-Gruppe festgelegt werden, und enthält Angaben zur Höhe der Vergütungen im Geschäftsjahr.

Der Vergütungsbericht ist in zwei Kapitel aufgeteilt. Kapitel 1 ist nicht Gegenstand der Revisionsprüfung gemäss Art. 13 VegüV, während Kapitel 2 der Revision gemäss Art. 13 VegüV untersteht.

1 Honorierung und allgemeine Informationen

Die CPH-Gruppe ist eine attraktive Arbeitgeberin, die qualifizierte und leistungsfähige Mitarbeitende beschäftigt und marktgerechte Vergütungen ausrichtet. Als marktgerechte Vergütung wird in der CPH die Summe der fixen und der variablen Vergütung bezeichnet. Mittels Überprüfung der Funktionseinstufung sowie Benchmarking der Vergütungsleistung wird in regelmässigen Abständen pro Funktion die Höhe der Gesamtvergütung sowie der einzelnen Komponenten mit dem Markt verglichen (siehe Details zu Verwaltungsrat bzw. Gruppenleitung). Anpassungen bei der Vergütung für den CEO und die Mitglieder der Gruppenleitung werden durch den Fachausschuss «Personal und Entschädigung» auf Basis des durchgeführten Marktvergleichs dem Gesamtverwaltungsrat beantragt.

Von jeder Sitzung des Ausschusses «Personal und Entschädigung» wird ein Protokoll erstellt, das jedem Mitglied des Verwaltungsrates zugestellt wird. Der Ausschuss informiert zudem die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates an der nächsten Sitzung über die behandelten Themen und Hintergründe zu allfälligen Vorschlägen und Empfehlungen.

Der Ausschuss «Personal und Entschädigung» trifft sich in der Regel dreimal, mindestens aber zweimal pro Jahr. Im Berichtsjahr fanden drei Sitzungen statt.

Die Mitglieder des Ausschusses «Personal und Entschädigung» werden durch die Generalversammlung (GV) einzeln für jeweils ein Jahr gewählt. Für weitere Details zur Zusammensetzung und zum Aufgabenbereich wird auf das Kapitel «Corporate Governance» verwiesen.

Die individuelle Leistung hat bei allen Mitarbeitenden, einschliesslich der Führungskräfte, Einfluss auf die Gesamtvergütung. Übergeordnete und individuelle Ziele sind die Grundlage für die Beurteilung der Leistung und werden über die variable Vergütungskomponente Short Term Incentive (STI) entschädigt. Für jede Funktion wird eine Zielgrösse der variablen Vergütung bei 100 % Zielerfüllung festgelegt. Die tatsächliche Höhe berechnet sich aus dem Zielerfüllungsgrad, wobei die maximal erreichbare jährliche variable Vergütung bei einem Faktor 1.5 des Zielwerts limitiert ist. Zwischen 0 % und 150 % kann die Kurve linear sein oder bestimmte Stufen beinhalten; Details werden im jährlichen Zielsetzungsprozess festgelegt. Für das Berichtsjahr wurde in allen Fällen zwischen den Eckwerten eine lineare Kurve angewendet.

Für den CEO besteht eine vertragliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten, für die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Es gibt keine vertraglichen Vereinbarungen über Abgangsentschädigungen. Für die CPH besteht eine Pensionskassenlösung, die für alle Mitarbeitenden gilt. Es gibt keine zusätzliche Versicherung für Mitglieder der Gruppenleitung. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind nicht bei der CPH pensionskassenversichert. Das Vergütungssystem blieb unverändert zum Vorjahr.

Struktur und Höhe der Vergütungen ausgewählter Funktionen werden regelmässig alle zwei bis drei Jahre anhand externer Benchmarks überprüft. 2019 analysierte letztmals ein externes Unternehmen die Vergütungen der Gruppenleitung und der Geschäftsleitungen. Es wurden drei Vergleichsgruppen herangezogen. Vergleichsgruppe I bestand aus international tätigen Unternehmen der Papier-, Verpackungs- und chemischen Industrie in der Schweiz (z.B. Acino, Dottikon, Ems-Chemie, Givaudan, Baumgartner, Vifor). In der Vergleichsgruppe II waren zusätzlich international tätige Industrieunternehmen mit Sitz in der Schweiz (z.B. Feintool, Lantal Textiles, Huber+Suhner, Stäubli, Landis&Gyr, Schaffner). In der Vergleichsgruppe III waren internationale Tochtergesellschaften unter anderem der in den Vergleichsgruppen I und II genannten Unternehmungen mit Sitz in China, Deutschland, USA und weiteren Ländern. Die herangezogenen Vergleichsgruppen bestanden zu rund zwei Dritteln aus börsenkotierten Unternehmen. Die Zuschlüsselung der Vergleichsgruppen zu den untersuchten Funktionen erfolgte nach dem Rekrutierungsmarktprinzip.

Die Anträge über die maximale Vergütung von Verwaltungsrat und Gruppenleitung werden durch den Ausschuss «Personal und Entschädigung» vorbereitet, durch den Gesamtverwaltungsrat überprüft und der GV zur Genehmigung unterbreitet. Wird der Antrag abgelehnt, kann der Verwaltungsrat einen neuen Antrag stellen. Tut er dies und wird auch der neue Antrag abgelehnt, soll innert drei Monaten eine ausserordentliche GV einberufen werden, oder der Verwaltungsrat kann die Vergütungen an der nächsten GV retrospektiv zur Genehmigung unterbreiten.

Beteiligungsprogramm (LTI)

Die Statuten der CPH Chemie + Papier Holding AG ermöglichen den Einsatz von Long Term Incentives (LTI), insbesondere in Form von Mitarbeiterbeteiligungen.

2020 wurde ein Aktienbezugsprogramm ausschliesslich für die Mitglieder der Gruppenleitung in Form eines Restricted Stock Plan eingeführt. Die Aktien werden dabei den Berechtigten zum Zeitpunkt der Gewährung verbindlich zugeteilt und unterliegen danach einer dreijährigen Sperrfrist. Während dieser Frist ist die Anzahl der zugeteilten Aktien an keine weiteren Leistungs- oder Erfolgsbedingungen gebunden. Der Wert ändert sich ausschliesslich in Abhängigkeit zum Börsenkurs.

Der Zuteilungskurs der Aktien entspricht dem arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktien der CPH Chemie + Papier Holding AG an jeweils je 15 aufeinanderfolgenden Kalendertagen unmittelbar vor und nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Für jedes Gruppenleitungsmitglied wird, abhängig vom individuellen LTI-Zielbetrag, die Anzahl zuzuteilender Aktien ermittelt. Voraussetzung für die Zuteilung ist ein zum Zuteilungszeitpunkt ungekündigtes Arbeitsverhältnis.

Die für die Vergütung der Gruppenleitungsmitglieder erforderlichen Aktien werden jährlich durch die CPH Chemie + Papier Holding AG am Markt erworben. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen jeweils unmittelbar nach Ermittlung des Zuteilungskurses nach der Veröffentlichung des Jahresabschlusses. Die Aktien sind ab dem Zeitpunkt der Zuteilung stimm- und dividendenberechtigt.

Nach Ablauf der dreijährigen Sperrfrist stehen die Aktien jeder gewährten Tranche den Berechtigten uneingeschränkt zur freien Verfügung.

Honorierung Verwaltungsrat

Die Honorierung des Verwaltungsrates besteht aus einem bar ausbezahlten Fixum. Für die Arbeit in einem der Fachausschüsse wird zusätzlich ein Sitzungsgeld ausgerichtet. Für Verwaltungsratstätigkeiten ausserhalb der normalen Sitzungen wird eine Tagespauschale ausbezahlt.

Die Höhe der Verwaltungsratsentschädigung wird mit den publizierten Daten vergleichbarer, an der SIX Swiss Exchange kotierter schweizerischer Industrieunternehmen abgeglichen und festgelegt. Der Personal- und Entschädigungsausschuss stellt dem Verwaltungsrat Antrag.

Seit der Generalversammlung 2015 erfolgt gemäss «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) und angepassten Statuten der CPH Chemie + Papier Holding AG eine Abstimmung über die maximale Gesamtsumme der Vergütungen des Verwaltungsrates für die Dauer bis zur jeweils nächsten Generalversammlung.

Für konkrete Vergütungsbeträge wird auf Kapitel 2 des Vergütungsberichtes verwiesen.

Honorierung Gruppenleitung

Die Honorierung des Managements in der CPH-Gruppe setzt sich aus einem fixen und einem variablen Anteil (STI) zusammen, welche vollständig in bar ausbezahlt werden. Zusätzlich wird seit 2020 ein Anteil der Honorierung in Aktien vergütet (LTI). Der ausbezahlte variable Betrag (STI) ist abhängig von der Erreichung der Gruppenziele sowie der individuellen Bereichs- bzw. Funktionsziele. Die maximale variable Vergütung beträgt für den CEO 100 % der fixen Grundvergütung; für die anderen Mitglieder der Gruppenleitung liegt die Grenze bei maximal 50 % der fixen Grundvergütung.

Für die Gruppenleitung besteht ein Zielsetzungsprozess als Grundlage für die Beurteilung der Leistungserfüllung und der variablen Vergütung. Dabei werden Ziele in fünf Elementen definiert: finanzielle Ergebnisse, Kunden & Markt, Innovation, Prozesse sowie Mitarbeiterführung. Die finanziellen Kenngrössen sind für alle Mitglieder der Gruppenleitung dieselben; für die übrigen Elemente werden individuelle bereichs- bzw. funktionsspezifische Ziele festgelegt.

Das Erreichen der quantitativen Ziele in den finanziellen Kenngrössen EBIT, operativer Cash Flow sowie operatives Nettoumlaufvermögen beeinflusst die variable Vergütung zu 60 %; die Zielerreichung in den übrigen Dimensionen (quantitativ und qualitativ) gesamthaft zu 40 %. Die Bereichsleiter werden bezüglich des finanziellen Ergebnisses zu zwei Dritteln aufgrund der Resultate ihres Geschäftsbereiches und zu einem Drittel aufgrund der Resultate der Gruppe beurteilt. CEO und CFO werden einzig aufgrund des erreichten Gruppenresultates beurteilt.

Über die Zielvorgaben in allen Elementen entscheidet für die gesamte Gruppenleitung der Verwaltungsrat; bei den finanziellen Kenngrössen handelt es sich dabei um die vereinbarten Budgetvorgaben. Der CEO und die Mitglieder der Gruppenleitung haben für die Zielsetzung ein Vorschlagsrecht. Der CEO hat ein Vorschlagsrecht bezüglich der Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung. Die Beurteilung der jährlichen Zielerreichung wird für die Mitglieder der Gruppenleitung durch den CEO vorgenommen und dem Verwaltungsratsausschuss «Personal und Entschädigung» vorgeschlagen. Der Verwaltungsratspräsident beurteilt die Leistungen des CEO. Der Verwaltungsratsausschuss «Personal und Entschädigung» diskutiert diese Beurteilungen und stellt dem Verwaltungsrat Antrag über die Leistungserreichung und die individuellen variablen Vergütungen für die gesamte Gruppenleitung. Der Gesamtverwaltungsrat entscheidet innerhalb der von der GV vorgegebenen Maximalbeträge abschliessend.

Mitglieder der Gruppenleitung erhalten als Fringe Benefit ein Geschäftsfahrzeug.

Seit der Generalversammlung 2015 erfolgt gemäss VegüV und angepassten Statuten der CPH Chemie + Papier Holding AG eine Abstimmung über die maximale Gesamtsumme der fixen und variablen Vergütungen der Gruppenleitung für das auf die GV folgende Geschäftsjahr.

Soweit neue Mitglieder der Gruppenleitung ernannt werden und diese ihre Stelle bei der Gesellschaft antreten, nachdem die GV die maximale Gesamtvergütung für die Mitglieder der Gruppenleitung für das betreffende Geschäftsjahr genehmigt hat, darf diesen neuen Mitgliedern gemäss Artikel 22 der Statuten der CPH Chemie + Papier Holding AG ein Zusatzbetrag ausgerichtet werden, welcher insgesamt für alle neuen Mitglieder 40 % der durch die GV genehmigten Gesamtvergütung für die Mitglieder der Gruppenleitung im betreffenden Geschäftsjahr nicht übersteigen darf.

Bezüglich der für das Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen an die Verwaltungsräte, an den CEO (höchste Gesamtvergütung in der Gruppenleitung) und an die übrige Gruppenleitung wird auf die Tabellen in Kapitel 2 verwiesen.

2 Ausweis der Vergütungen an Mitglieder von Verwaltungsrat und Gruppenleitung

Die Vergütungen beinhalten Löhne, Boni, Gutschriften, Sozialaufwand und Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen.

Erläuterungen zu den Vergütungen an den Verwaltungsrat

Die dargestellten Beträge entsprechen den Vergütungen, die für das jeweilige Jahr ausbezahlt wurden, unabhängig vom (allenfalls späteren) Auszahlungszeitpunkt. Die Vergütungen werden ausschliesslich in bar geleistet. Es bestehen weder Aktien- noch Optionspläne für den Verwaltungsrat. Die Vergütungen werden brutto gezeigt, inkl. Arbeitnehmerbeiträge an Sozialversicherungen. Die separat ausgewiesenen Beiträge an Sozialversicherungen beinhalten die Arbeitgeberbeiträge.

Vergütungen an den Verwaltungsrat

2021 in CHF 1 000

Verwaltungsrat

VR-Mitglied seit

Funktion

Fachausschuss Finanzen und Revision

Fachausschuss Personal und Entschädigung

Fixe Vergütung

Sitzungs- gelder VR- Ausschüsse

Beiträge an Sozialver- sicherungen

Total

Schaub Peter

1994

Präsident

Mitglied

Mitglied

319

0

19

338

Talaat Tim

1994

Vizepräsident

Vorsitz

91

24

7

122

Gabella Mauro*

2005

Mitglied

Mitglied

23

3

1

27

Kelterborn Kaspar W.

2015

Mitglied

Vorsitz

91

24

7

122

Mollenkopf Claudine*

2021

Mitglied

Mitglied

64

5

0

69

Werder Manuel

2015

Mitglied

Mitglied

91

8

6

105

Wipf Christian

2008

Mitglied

Mitglied

91

8

6

105

Total Verwaltungsrat

770

72

46

888

*Generalverammlung 2021: Austritt Mauro Gabella, Neuwahl Claudine Mollenkopf

An der GV 2021 wurde eine Vergütung für die Periode von der ordentlichen GV 2021 bis zur ordentlichen GV 2022 von max. CHF 930 000 bewilligt. Allfällige Differenzen zu 2020 ergeben sich durch die im 2021 gesetzlich höheren Sozialversicherungsbeiträge und durch die Rundung auf den nächsten Tausender.

2020 in CHF 1 000

Verwaltungsrat

VR-Mitglied seit

Funktion

Fachausschuss Finanzen und Revision

Fachausschuss Personal und Entschädigung

Fixe Vergütung

Sitzungs- gelder VR- Ausschüsse

Beiträge an Sozialver- sicherungen

Total

Schaub Peter

1994

Präsident

Mitglied

Mitglied

319

0

20

339

Talaat Tim

1994

Vizepräsident

Vorsitz

91

27

7

125

Gabella Mauro

2005

Mitglied

Mitglied

89

8

4

101

Kelterborn Kaspar W.

2015

Mitglied

Vorsitz

91

24

7

122

Werder Manuel

2015

Mitglied

Mitglied

91

8

6

105

Wipf Christian

2008

Mitglied

Mitglied

91

10

7

108

Total Verwaltungsrat

772

77

51

900

Es wurden keine Vergütungen an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet. Ebenfalls wurden keine Darlehen oder Kredite an aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates vergeben, und es sind keine solchen Darlehen oder Kredite ausstehend. An Personen, die den Mitgliedern des Verwaltungsrates nahestehen, wurden keine Vergütungen ausgerichtet (vorbehältlich den im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, Ziffer 30.2, Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen aufgeführten). Es wurden an diese Personen weder Darlehen oder Kredite vergeben, noch sind solche Darlehen oder Kredite ausstehend. Es erfolgten keine Transaktionen zu marktunüblichen Konditionen mit natürlichen oder juristischen Personen, die den VR-Mitgliedern nahestehen.

Erläuterungen zu den Vergütungen an die Gruppenleitung

Die ausgewiesene variable Vergütung für das Berichtsjahr 2021 entspricht der getätigten Rückstellung (Accrual-Basis). Die ausgewiesene variable Vergütung für das Vorjahr 2020 ist auf die effektiv ausbezahlten Beträge angepasst. Dabei handelt es sich nicht um neue Vergütungen, sondern um die gleichen, die bereits im vorjährigen Bericht gezeigt wurden. Damals konnten die Vergütungen jedoch erst basierend auf den getätigten Rückstellungen (Accrual-Basis) gezeigt werden; hier werden nun die finalen, tatsächlich ausbezahlten Beträge für das Vorjahr nachgereicht. Die fixe sowie die variable Vergütung werden ausschliesslich in bar geleistet. Seit 2020 besteht ein Aktienbeteiligungsprogramm für die Gruppenleitung. Die Vergütungen werden brutto gezeigt, inkl. Arbeitnehmerbeiträge an Pensionskassen und Sozialversicherungen. Die separat ausgewiesenen Beiträge an Pensionskassen und Sozialversicherungen beinhalten die Arbeitgeberbeiträge. Die Kategorie «Andere Vergütungen» umfasst Privatanteile für die Nutzung des Geschäftsautos und allfällige Dienstaltersgeschenke.

Es wurden keine Vergütungen an ehemalige Mitglieder der Gruppenleitung ausgerichtet. Ebenfalls wurden keine Darlehen oder Kredite an aktuelle oder ehemalige Mitglieder der Gruppenleitung vergeben, und es sind keine solchen Darlehen oder Kredite ausstehend.

An Personen, die den Mitgliedern der Gruppenleitung nahestehen, wurden keine Vergütungen ausgerichtet und keine Darlehen oder Kredite vergeben, und es sind keine solchen Darlehen oder Kredite ausstehend. Es erfolgten keine Transaktionen zu marktunüblichen Konditionen mit natürlichen oder juristischen Personen, die den Gruppenleitungsmitgliedern nahestehen.

Vergütungen an die Gruppenleitung

2021 in CHF 1 000

Gruppenleitung

Funktion

Fixe Vergütung

Variable Vergütung (STI)

LTI aktienbezogene Vergütung

Beiträge an Pensionskassen und Sozialversicherungen

Andere Vergütungen

Total

Schildknecht Peter

CEO

520

275

60

178

8

1 041

Total restliche Mitglieder der Gruppenleitung

1 333

360

120

347

61

2 221

Total Gruppenleitung

1 853

635

180

525

69

3 262

An der GV 2020 wurde eine Vergütung für das Geschäftsjahr 2021 von max. CHF 3 500 000 bewilligt. Den Mitgliedern der Gruppenleitung wurden im Rahmen der aktienbezogenen Vergütung insgesamt 2682 Aktien (Kurs pro Aktie von CHF 66.80) zugeteilt.

2020 in CHF 1 000

Gruppenleitung

Funktion

Fixe Vergütung

Variable Vergütung (STI)

LTI aktienbezogene Vergütung

Beiträge an Pensionskassen und Sozialversicherungen

Andere Vergütungen

Total

Schildknecht Peter

CEO

520

375

60

165

4

1 124

Total restliche Mitglieder der Gruppenleitung

1 200

370

120

324

55

2 069

Total Gruppenleitung

1 720

745

180

489

59

3 193

Den Mitgliedern der Gruppenleitung wurden im Rahmen der aktienbezogenen Vergütung insgesamt 2381 Aktien (Kurs pro Aktie von CHF 75.75) zugeteilt.