Bericht der Revisionsstelle

Bericht zur Prüfung der Konzernrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die Konzernrechnung der CPH Chemie + Papier Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der konsolidierten Erfolgsrechnung für das am 31. Dezember 2021 endende Jahr, der konsolidierten Bilanz zum 31. Dezember 2021, der konsolidierten Geldflussrechnung und der Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Unser Prüfungsansatz

Überblick

Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung: CHF 5 000 000

Es wurden bei sechs Konzerngesellschaften in vier Ländern Prüfungen («Full Scope Audits») durchgeführt. Bei zwei zusätzlichen Gesellschaften wurden spezifische Prüfungshandlungen durchgeführt. Unsere Prüfungen decken 90 % des Nettoumsatzes des Konzerns ab.

Bei weiteren zwei Konzerngesellschaften haben wir eine prüferische Durchsicht («Review») durchgeführt, die weitere 7 % des Nettoumsatzes des Konzerns abdecken.

Als besonders wichtige Prüfungssachverhalte haben wir folgende Themen identifiziert:

  • Werthaltigkeit des Anlagevermögens der Perlen Papier
  • Beurteilung der Angemessenheit der Rückstellungen für Umweltmassnahmen

Wesentlichkeit

Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Konzernrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.

Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Konzernrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Konzernrechnung als Ganzes zu beurteilen.

Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung

CHF 5 000 000

Bezugsgrösse

Nettoumsatz

Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit

Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Nettoumsatz, da dieser aus unserer Sicht angesichts der volatilen Ertragslage des Konzerns in den letzten Jahren eine angemessene Grösse ist. Zudem stellt der Nettoumsatz eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar.

Umfang der Prüfung

Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Konzernorganisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist.

Die Prüfungsstrategie für die Konzernprüfung wurde unter der Berücksichtigung der Arbeiten durch den Konzernabschlussprüfer sowie durch die Teilbereichsprüfer aus dem PwC-Netzwerk und einem Drittprüfer festgelegt. Wurden Prüfungen von Teilbereichsprüfern durchgeführt, haben wir als Konzernabschlussprüfer eine ausreichende Einbindung in die Prüfung sichergestellt, um zu beurteilen, ob aus den Tätigkeiten der Teilbereichsprüfer zu den Finanzinformationen der Teilbereiche ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil erlangt wurden. Diese Einbindung des Konzernabschlussprüfers basierte auf Prüfungsinstruktionen und einer standardisierten Berichterstattung. Sie umfasste zudem Telefonkonferenzen mit den Teilbereichsprüfern sowie Teilnahme an Besprechungen zur Revision bei ausgewählten Teilbereichen, an denen auch das lokale Management, der lokale Prüfer und selektiv Vertreter des Konzerns teilnahmen.

Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Anlagevermögens der Perlen Papier

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Das Geschäftsumfeld im Bereich Papier ist weiterhin herausfordernd und volatil. Aufgrund der nachhaltig verschlechterten Ertragslage im Geschäftsjahr 2021 wurde das Anlagevermögen der Perlen Papier einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dieser Test zeigte, dass der bisherige Buchwert der Anlagen weder durch den Netto-Marktwert noch den Nutzwert der Anlagen gedeckt war, weshalb eine Wertbeeinträchtigung von CHF 150 Mio. verbucht wurde. Der Buchwert der betroffenen Anlagen wurde dadurch auf den erzielbaren Wert reduziert.

Angesichts des Umfangs der Anlagen sowie des wesentlichen Ermessensspielraums in Bezug auf die Schätzung des Netto-Marktwertes sowie der künftigen Geldflüsse, welche mit diesen Anlagen erzielt werden können, erachten wir die Werthaltigkeit des Anlagevermögens der Perlen Papier als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Wir verweisen auf die Offenlegung in den Ziffern 5, 16 und 17 des Anhangs zur Konzernrechnung.

Unser Prüfungsvorgehen

Hinsichtlich der Werthaltigkeit des Anlagevermögens der Perlen Papier haben wir folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:

  • Durchsicht der Protokolle von Sitzungen des Verwaltungsrats und dessen Ausschüsse.
  • Besprechung der Werthaltigkeitsberechnungen mit der Geschäftsleitung und dem Fachausschuss Finanzen und Revision des Verwaltungsrats.
  • Überprüfung des von der Geschäftsleitung errechneten Nutzwertes, insbesondere der verwendeten Annahmen zur Umsatzentwicklung, zu den Kosten und Margen sowie zum Diskontsatz hinsichtlich deren Plausibilität. Vergleich der Annahmen der Werthaltigkeitsberechnungen der Vorjahre mit den tatsächlich erreichten Ergebnissen, um rückblickend festzustellen, wie gut die Planungsgenauigkeit in der Vergangenheit war.
  • Überprüfung des geschätzten Netto-Marktwertes durch Einsichtnahme in Bewertungsgutachten eines Immobilienspezialisten und Vergleich der verwendeten Annahmen mit eigenen Erfahrungswerten unter Beizug unserer Spezialisten.
  • Beurteilung der Darstellung und der Offenlegung in der Konzernrechnung.

Aufgrund unserer Prüfungsergebnisse erachten wir die Werthaltigkeitsüberprüfung und die Darstellung der Wertbeeinträchtigung in der Konzernrechnung durch die Geschäftsleitung als vertretbar.

Beurteilung der Angemessenheit der Rückstellungen für Umweltmassnahmen

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Auf den Bilanzstichtag bestehen kurz- und langfristig Rückstellungen für Umweltschutzmassnahmen im Umfang von CHF 19 Mio. im Zusammenhang mit der Aufgabe und dem Verkauf des Produktionsstandortes Uetikon sowie mit Sanierungs- und Kostenübernahmepflichten verschiedener Deponien und Grundstücke.

Aufgrund des Umfangs der künftig anfallenden Kosten für die Umweltschutzmassnahmen sowie der erheblichen, den Berechnungen zugrunde liegenden Schätzungen erachten wir die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Rückstellungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Ausführungen zu den Rückstellungen für Umweltschutzmassnahmen finden sich in den Ziffern 26 und 28 des Anhangs zur Konzernrechnung.

Unser Prüfungsvorgehen

Wir haben folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:

  • Besprechungen mit der Geschäftsleitung und dem Fachausschuss Finanzen und Revision.
  • Durchsicht und Beurteilung von Memoranden und Aktennotizen der Geschäftsleitung zur Höhe der bilanzierten Rückstellungen.
  • Stichprobenweise Prüfung der Berechnungen und der Annahmen der geschätzten Aufwendungen für die Umweltschutzmassnahmen.
  • Einsichtnahme in die den Berechnungen zugrundeliegenden Auftragsvergaben, Gutachten und Angebote sowie in die Korrespondenz, die Protokolle und Kostenübersichten der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Umweltamt des Kantons Zürich.
  • Beurteilung, ob die Offenlegung der Rückstellungen den Vorgaben von Swiss GAAP FER entsprechen.

Aufgrund unserer Prüfungsergebnisse erachten wir das von der Geschäftsleitung gewählte Vorgehen zur Erfassung der Rückstellungen für Umweltmassnahmen und die entsprechenden Offenlegungen als vertretbar.

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Thomas Illi

Revisionsexperte
Leitender Revisor

Josef Stadelmann

Revisionsexperte

Zürich, 11. Februar 2022