25. Personalvorsorge
Die CPH-Gruppe verfügt über verschiedene Vorsorgeeinrichtungen und -pläne, die sich nach den örtlichen Verhältnissen in den entsprechenden Ländern richten. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Über- und Unterdeckungen bzw. den dem Arbeitgeber zuzuordnenden wirtschaftlichen Anteil:
Unter der Position «Vorsorgepläne mit Überdeckung» ist die Vorsorgeeinrichtung der CPH-Gruppe, Root/Schweiz, abgebildet. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Stiftung, in deren Stiftungsrat Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch vertreten sind. Die Vorsorgeeinrichtung der CPH-Gruppe führt die berufliche Vorsorge für die Schweizer Gesellschaften in eigener Verantwortung im Beitragsprimat durch. Die Leistungen werden auf der Grundlage der vorhandenen Altersguthaben festgesetzt. Sie hängen somit von den bezahlten Beiträgen, den eingebrachten Freizügigkeitsleistungen und den Einkäufen ab, jeweils inklusive Verzinsung. Die Finanzierung erfolgt durch reglementarisch festgelegte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Die Ermittlung einer allfälligen Über- oder Unterdeckung erfolgt aufgrund der nach Swiss GAAP FER 26 erstellten Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung nach Abzug der Wertschwankungsreserven. Zum Ende des Berichtsjahres ergibt sich eine Überdeckung von CHF 3.5 Mio. (Vorjahr CHF 0.2 Mio.). Diese Überdeckung steht vollumfänglich den Destinatären der Vorsorgeeinrichtung zu, weshalb kein wirtschaftlicher Anteil aktiviert wird.
Als «Patronaler Fonds» ist die Stiftung Hilfsfonds der Perlen-Gruppe, Buchrain/Schweiz, ausgestaltet. Der Hilfsfonds ist eine patronale Stiftung für alle in der Schweiz beschäftigten Mitarbeitenden. Sie erbringt Leistungen im Sinne der Personalvorsorge und bei Notlagen an Mitarbeitende und an deren Angehörige. Zudem kann sie die Finanzierung der Arbeitgeberbeiträge an die Personalvorsorgeeinrichtungen der Gruppengesellschaften in der Schweiz übernehmen. Die Ermittlung einer allfälligen Über- oder Unterdeckung erfolgt aufgrund der nach Swiss GAAP FER 26 erstellten Jahresrechnung des Hilfsfonds nach Abzug der Wertschwankungsreserven. Zum Ende des Berichtsjahres ergibt sich eine Überdeckung von CHF 13.8 Mio. (Vorjahr CHF 13.2 Mio.). Diese Überdeckung steht vollumfänglich dem Arbeitgeber zu. Deshalb wird der entsprechende Betrag als wirtschaftlicher Anteil unter den Finanzanlagen aktiviert.
Unter der Position «Vorsorgepläne mit Unterdeckung» ist ein seit Ende 2015 eingefrorener leistungsorientierter Vorsorgeplan in den USA enthalten. Die entsprechenden Pensionsverpflichtungen erhöhen sich seit Ende 2015 nicht mehr und es werden auch keine neuen Destinatäre mehr in diesen Plan aufgenommen. Es ist geplant, diesen Vorsorgeplan im Geschäftsjahr 2024 zu liquidieren. Die unter Anwendung der Current-Liability-Methode ermittelte Unterdeckung von CHF 1.3 Mio. ist als wirtschaftliche Verpflichtung der CPH-Gruppe unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten bilanziert (Vorjahr CHF 1.6 Mio. bilanziert unter den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten).
Unter den «Vorsorgeplänen ohne Über-/Unterdeckung» ist ein beitragsorientierter Sparplan in den USA (401k) sowie weitere unwesentliche Vorsorgepläne in anderen Ländern abgebildet. Bei diesen Plänen gibt es keine Über- oder Unterdeckungen. Entsprechend sind keine wirtschaftlichen Anteile in der Bilanz aktiviert oder passiviert.
Die CPH-Gruppe hatte in früheren Jahren Arbeitgeber-Beitragsreserven geäufnet, die sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt hatten: