Anhang der Konzernrechnung
Grundsätze der Rechnungslegung
Darstellungsgrundlagen
Die vorliegende Konzernrechnung vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (True and Fair View) der Gruppe. Sie wurde in Übereinstimmung mit den gesamten Richtlinien der Fachempfehlung zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) erstellt. Im Weiteren werden die Bestimmungen des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange sowie des schweizerischen Rechnungslegungsrechts eingehalten. Im Berichtsjahr blieben die Rechnungslegungsgrundsätze unverändert.
Als Grundlage dienen die nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellten Jahresrechnungen der Gruppengesellschaften. Die Konzernrechnung basiert grundsätzlich auf dem Prinzip der historischen Anschaffungskosten und wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse aller in- und ausländischen Gesellschaften, bei denen die CPH Chemie + Papier Holding AG direkt oder indirekt die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftstätigkeit innehat; dies ist in der Regel bei einer Beteiligung von mehr als 50 % der Fall. Nach der Methode der Vollkonsolidierung werden Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge zu 100 % erfasst. Zwischengewinne aus gruppeninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert.
Anteile von Minderheitsaktionären am Eigenkapital und am Nettoergebnis von Gruppengesellschaften werden sowohl in der Bilanz als auch in der Erfolgsrechnung gesondert als Minderheitsanteile ausgewiesen.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften werden nach der Equity-Methode erfasst. Dies sind Gesellschaften, welche die CPH-Gruppe nicht kontrolliert, auf die sie jedoch einen bedeutenden Einfluss ausübt. Im Allgemeinen ist dies bei einem Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % der Fall.
Unternehmenszusammenschlüsse
Während des Jahres erworbene Gruppengesellschaften werden ab dem Zeitpunkt der Kontrollübernahme in die Konzernrechnung einbezogen. Bei erworbenen Gesellschaften werden die Nettoaktiven zu aktuellen Werten bewertet und nach der Erwerbsmethode integriert. Der daraus resultierende Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet.
Bei sukzessivem Erwerb von Minderheiten wird der Goodwill pro Akquisitionsschritt gesondert ermittelt. Wenn der Kaufpreis Anteile enthält, die von künftigen Ergebnissen abhängig sind, werden diese im Erwerbszeitpunkt für die Ermittlung des Goodwills bestmöglich geschätzt. Ergeben sich bei der späteren definitiven Kaufpreisabrechnung Abweichungen, wird der mit dem Eigenkapital verrechnete Goodwill angepasst.
Verkaufte Gesellschaften werden ab dem Zeitpunkt der Kontrollabgabe dekonsolidiert. Dabei wird der für den entsprechenden Geschäftsteil im Eigenkapital kumulativ erfasste Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen ausgebucht und in der Erfolgsrechnung als Teil des Verkaufsgewinns oder -verlusts ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Die Darstellung der Konzernrechnung erfolgt in Schweizer Franken (CHF). Die zu konsolidierenden Einzelabschlüsse werden wie folgt umgerechnet:
- die Aktiven und Verbindlichkeiten mit dem Tageskurs am Bilanzstichtag
- das Eigenkapital zu historischen Kursen
- die Erfolgs- und Geldflussrechnung mit dem Durchschnittskurs des Jahres
- die Bewegungen in den Anlage- und Rückstellungsspiegeln mit dem Durchschnittskurs des Jahres
Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Differenzen werden erfolgsneutral dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet. Umrechnungsdifferenzen auf langfristigen gruppeninternen Finanzierungen mit Eigenkapitalcharakter werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Umrechnungsdifferenzen gehen aus der Entwicklung des Eigenkapitals hervor.
Die im Eigenkapital kumulativ erfassten Fremdwährungsdifferenzen aus Umrechnung der Jahresrechnungen und aus gruppeninternen Darlehen werden bei einer allfälligen Veräusserung eines Geschäftsteils ausgebucht und in der Erfolgsrechnung als Teil des Verkaufsgewinns oder -verlusts ausgewiesen.
In den zu konsolidierenden Einzelabschlüssen werden Transaktionen in fremder Währung zum im Zeitpunkt der Transaktion gültigen Umrechnungskurs in die lokale Währung umgerechnet. Aktiven und Passiven in Fremdwährung werden zum Tageskurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Annahmen und Schätzungen
Die vorliegende Konzernrechnung basiert auf Annahmen und Schätzungen, die einen Einfluss auf die dargestellte Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Diese sind nach bestem Wissen aufgrund der im Zeitpunkt der Abschlusserstellung zur Verfügung stehenden Informationen getroffen worden. Die tatsächlichen Ergebnisse können entsprechend von den dargestellten Werten abweichen. Den grössten Einfluss auf die Konzernrechnung haben Schätzungen in folgenden Bereichen:
- Wertbeeinträchtigungen: Bei allen Aktiven wird auf jeden Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen dafür bestehen, dass der Bilanzwert des Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt. Als erzielbarer Wert gilt der höhere von Netto-Marktwert oder Nutzwert. Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, wird der Bilanzwert auf den erzielbaren Wert reduziert, wobei die Wertbeeinträchtigung dem Periodenergebnis belastet wird.
- Ertragssteuern: Die Bemessung der laufenden Steuerverpflichtungen unterliegt einer Auslegung der Steuergesetze in den entsprechenden Ländern. Deren Angemessenheit wird im Rahmen der endgültigen Einschätzung und anlässlich von Betriebsprüfungen durch die Steuerbehörden mehrheitlich für mehrere Geschäftsjahre rückwirkend beurteilt.
- Rückstellungen: Rückstellungen stellen Verbindlichkeiten dar, für die Unsicherheiten betreffend der Höhe der Verpflichtungen bestehen. Entsprechend können zukünftige Ereignisse zu erfolgswirksamen Anpassungen führen.
Zwischentotale
In der vorliegenden Konzernrechnung werden Zwischentotale verwendet (sogenannte alternative Performancekennzahlen), die nach Swiss GAAP FER nicht vorgeschrieben und definiert sind. Diese Grössen werden vom Management zur Steuerung der Geschäftsbereiche sowie zur Erhöhung der Aussagekraft der Konzernrechnung verwendet. Dazu gehören:
- Gesamtleistung: Die Berechnung der Gesamtleistung ist als Summe des Nettoumsatzes, der anderen betrieblichen Erträge sowie der Bestandesänderungen in der konsolidierten Erfolgsrechnung offengelegt.
- EBITDA (Betriebsergebnis vor Zinsen, Ertragssteuern und Abschreibungen): Die Berechnung des EBITDA als Summe des betrieblichen Ergebnisses EBIT plus Abschreibungen und Wertbeeinträchtigung von Anlagevermögen ist in der konsolidierten Erfolgsrechnung offengelegt.
- Cash Flow vor Veränderung des nicht finanziellen Nettoumlaufvermögens: Dieser ist als Summe des Geldflusses aus Geschäftstätigkeit plus Veränderung des nicht finanziellen Nettoumlaufvermögens in der konsolidierten Geldflussrechnung offengelegt.
- Free Cash Flow: Der Free Cash Flow ist als Summe des Geldflusses aus Geschäfts- und Investitionstätigkeit in der konsolidierten Geldflussrechnung offengelegt.