Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung
Grundlagen
Grundlagen
Die Konzernrechnung der CPH-Gruppe entspricht den gültigen Grundsätzen des gesamten Swiss GAAP FER-Regelwerks (Fachempfehlungen zur Rechnungslegung). Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage (True and Fair View) und basiert auf historischen Werten.
Im Berichtsjahr haben sich die Richtlinien der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) nicht geändert. Die nachstehenden Grundsätze der Konzernrechnungslegung wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für CO2-Emissionszertifikate wurden ergänzt.
Coronakrise/Wesentliche Einschätzungen des Managements
Coronakrise/Wesentliche Einschätzungen des Managements
Die Rechnungslegung erfordert bei der Erstellung des Konzernabschlusses Einschätzungen und das Treffen von Annahmen, die Auswirkungen auf die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze sowie die in den Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Erträgen und Aufwendungen ausgewiesenen Beträge sowie deren Darstellungen haben können. Aufgrund der Coronakrise sind im Vorjahr mögliche Auswirkungen vertieft betrachtet worden. Der Verwaltungsrat sowie die Gruppenleitung haben darauf basierend verschiedene Szenarien überprüft und es ergab sich daraus keine Beeinträchtigung der Fortführung. Die Situation wird weiterhin laufend überwacht.
Definitionen
Definitionen
Der Goodwill ist die Bezeichnung für einen immateriellen Vermögensposten im Unternehmen, der durch entgeltlichen Erwerb von anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen entsteht.
In Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER enthält die Geldflussrechnung als Fonds nur die flüssigen Mittel (ohne Wertschriften und Festgeldanlagen mit einer Laufzeit über 90 Tage). Der Cash Flow wird nach der indirekten Methode berechnet.
Als nahestehende Personen gelten Unternehmen und Personen, welche auf die CPH-Gruppe einen massgeblichen Einfluss ausüben oder durch die Gruppe kontrolliert werden, sowie die Personalvorsorgeeinrichtungen der Gruppe.
Alternative Leistungskennzahlen/von Swiss GAAP FER nicht definierte Kennzahlen
Alternative Leistungskennzahlen/von Swiss GAAP FER nicht definierte Kennzahlen
Die CPH hat für den Leser spezifische Zwischentotale eingefügt, die direkt aus den jeweiligen Tabellen abgeleitet werden können. Eine aktuelle Übersicht der von der CPH verwendeten alternativen Leistungskennzahlen steht auf der Webseite zum Download unter Investoren/Alternative Leistungskennzahlen (https://cph.ch/de/investoren/Alternative Leistungskennzahlen) zur Verfügung.
Konsolidierungsgrundsätze
Konsolidierungsgrundsätze
Konsolidierungsmethoden und -kreis
Die Konzernrechnung umfasst die Jahresabschlüsse der CPH Chemie + Papier Holding AG, Perlen, sowie der in- und ausländischen Gruppengesellschaften, bei denen die CPH Chemie + Papier Holding AG, Perlen, direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmen hält. Für die Gruppengesellschaften ist der Abschlussstichtag auf den 31.12. festgelegt. Nach dem Vorgehen bei der Vollkonsolidierung (Erwerbsmethode) werden Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag zu 100 % erfasst. Verbindlichkeiten, Guthaben, Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander verrechnet. Die Anteile von Minderheitsaktionären bzw. -gesellschaftern am Eigenkapital sowie am Ergebnis von konsolidierten Unternehmungen werden separat, aber als Teil des Konzerneigenkapitals bzw. -ergebnisses ausgewiesen. Die Zwischengewinne auf den Vorräten aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert.
Während des Jahres erworbene Gruppengesellschaften werden ab dem Zeitpunkt der Kontrollübernahme in die Konzernrechnung einbezogen. Verkaufte Gesellschaften werden ab dem Zeitpunkt der Kontrollabgabe dekonsolidiert. Bei erworbenen Gesellschaften werden die Nettoaktiven zu aktuellen Werten bewertet und nach der Erwerbsmethode integriert. Der daraus resultierende Goodwill wird mit dem Eigenkapital verrechnet. Bei sukzessivem Erwerb von Minderheiten wird der Goodwill pro Akquisitionsschritt gesondert ermittelt. Wenn der Kaufpreis von künftigen Ergebnissen abhängige Anteile enthält, werden diese im Erwerbszeitpunkt für die Ermittlung des Goodwills bestmöglich geschätzt. Ergeben sich bei der späteren definitiven Kaufpreisabrechnung Abweichungen, wird der mit dem Konzerneigenkapital verrechnete Goodwill entsprechend angepasst.
Bezüglich Konsolidierungskreis und dessen Veränderungen verweisen wir auf Ziffer 29 im Anhang sowie die Übersicht «Konsolidierungskreis».
Fremdwährungsumrechnung
Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) dargestellt. Die Abschlüsse der Konzerngesellschaften erfolgen in den jeweiligen Landeswährungen. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften in fremden Währungen werden in der Konzernrechnung wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet:
Die Aktiven und Passiven der erstellten Bilanzen werden zum Jahresendkurs umgerechnet (Stichtagsmethode). Die Differenzen, die sich aus der Anwendung der unterschiedlichen Umrechnungskurse ergeben, werden in der Bilanz im Eigenkapital erfasst. Aufwendungen und Erträge der in Fremdwährung erstellten Erfolgsrechnungen werden zu den Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz aus der Anwendung unterschiedlicher Kurse in Bilanz (Stichtagskurs) und Erfolgsrechnung (Durchschnittskurs) wird erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei Veräusserung einer ausländischen Tochtergesellschaft werden die zugehörigen kumulierten Fremdwährungsdifferenzen in die Erfolgsrechnung übertragen. Umrechnungsdifferenzen auf langfristigen konzerninternen Finanzierungen mit Eigenkapitalcharakter werden ebenfalls direkt im Eigenkapital der Gruppe erfasst.
Die Umrechnung von Positionen, die in Fremdwährung geführt werden, erfolgt nach der Stichtagskursmethode. Sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Tageskurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Transaktionen in fremder Währung werden zum Tageskurs der Transaktion umgerechnet. Die Effekte aus diesen Fremdwährungsanpassungen werden erfolgswirksam erfasst.
Für die wichtigsten Fremdwährungen wurden folgende Kurse angewendet:
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Flüssige Mittel
Flüssige Mittel umfassen Bargeldbestände, Post- und Bankguthaben sowie Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu 90 Tagen.
Wertschriften
Wertschriften sind marktgängige, leicht realisierbare Geld- und Kapitalanlagen in Eigen- oder Fremdverwaltung. Sie sind zum Marktwert bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen, die erbracht und fakturiert worden sind. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich einzelwertberichtigt. Die Einzelwertberichtigungen beinhalten Forderungen, die seit mindestens 120 Tagen überfällig sind. Basierend auf Erfahrungswerten werden auch Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Sonstige Forderungen
Sonstige Forderungen umfassen kurzfristige Forderungen, welche nicht auf Lieferungen und Leistungen beruhen, und werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet.
Aktive Abgrenzungen
Aktive Abgrenzungen umfassen Ausgaben in der abgelaufenen Periode, die als Aufwand einer späteren Periode zu belasten sind, sowie Erträge, die erst nach dem Abschlusstag abgerechnet werden.
Vorräte
Die Vorräte sind zu den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. den Herstellkosten, höchstens jedoch zum realisierbaren Veräusserungswert bewertet. Skonti beim Einkauf werden als Anschaffungspreisminderungen erfasst. Das Niederstwertprinzip wird eingehalten. Anteilige Produktionsgemeinkosten sind in den Halb- und Fertigfabrikaten enthalten. Inkurante Waren werden wertberichtigt.
Kurzfristige Finanzforderungen
Kurzfristige Finanzforderungen umfassen verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden zum Nominalwert abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet.
Immaterielles Anlagevermögen
Das immaterielle Anlagevermögen enthält von Dritten übernommene Lizenzen, Patente, Marken und Software. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich notwendiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die Nutzungsdauer, längstens aber über fünf Jahre.
Das immaterielle Anlagevermögen enthält zudem CO2-Emissionszertifikate, welche durch das Bundesamt für Umwelt kostenlos abgegeben und beim erstmaligen Ansatz zum Nominalwert von Null bilanziert wurden. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des FER 10 werden die CO2-Emissionszertifikate in der Folgebewertung zu Anschaffungskosten bilanziert. CO2-Emissionszertifikate werden bei Verbrauch oder Verkauf ausgebucht. Erträge aus dem Verkauf werden in den übrigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Der aus Akquisitionen resultierende Goodwill wird per Erwerbszeitpunkt mit den Gewinnreserven verrechnet. Bei Veräusserung eines Geschäftsteils erfolgt die Übertragung des zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechneten Goodwills in die Erfolgsrechnung. Die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung und Abschreibung sind in den Erläuterungen dargestellt. Für die Schattenrechnung wird der Goodwill grundsätzlich über die Dauer der wirtschaftlichen Nutzung abgeschrieben; im Normalfall sind dies fünf Jahre. Bei Bedarf werden Wertbeeinträchtigungen vorgenommen.
Sachanlagevermögen
Grundstücke werden zu Anschaffungskosten abzüglich eines allfälligen Minderwertes bilanziert. Die Bewertung der übrigen Sachanlagen (Gebäude und Bauten, Produktionsanlagen, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge, Mobilien, übrige Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen) erfolgt höchstens zu den Herstell- oder Anschaffungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Dabei wird von folgender Nutzungsdauer ausgegangen:
Die Abschreibungen werden linear vorgenommen.
Langfristige Finanzanlagen
Langfristige Finanzanlagen sind Anteile am Kapital anderer Organisationen bis maximal 20 %. Sie werden zu Anschaffungskosten abzüglich allenfalls notwendiger Wertberichtigungen bilanziert.
Langfristige Finanzforderungen
Langfristige Finanzforderungen sind alle langfristig gewährten verzinslichen Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Sie werden zum Nominalwert (nicht diskontiert) abzüglich allfälliger Wertberichtigungen bewertet.
Aktiven aus Arbeitgeberbeitragsreserven
Gemäss Swiss GAAP FER 16 werden Arbeitgeberbeitragsreserven oder vergleichbare Posten als Aktivum erfasst. Veränderungen zum entsprechenden Wert der Vorperiode werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst.
Aktiven aus Vorsorgeplänen
Die Bilanzierung eines wirtschaftlichen Nutzens aus Vorsorgeplänen erfolgt unter der Bezeichnung «Aktiven aus Vorsorgeplänen». Die Aktivierung eines wirtschaftlichen Nutzens erfolgt, sofern dieser für künftige Vorsorgeaufwendungen der Gesellschaft verwendet werden kann. Veränderungen zum entsprechenden Wert der Vorperiode werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst.
Wertbeeinträchtigung von Aktiven
An jedem Bilanzstichtag wird geprüft, ob Aktiven in ihrem Wert beeinträchtigt sind. Die Prüfung erfolgt aufgrund von Ereignissen und Anzeichen, die darauf hindeuten, dass eine Überbewertung der Buchwerte möglich erscheint. Ein Verlust aus Wertbeeinträchtigung wird erfolgswirksam verbucht, wenn der Buchwert eines Aktivums den erzielbaren Wert übersteigt. Als erzielbarer Wert gilt der höhere der beiden Werte Netto-Marktwert und Nutzwert. Wenn sich die bei der Ermittlung des erzielbaren Wertes berücksichtigten Faktoren massgeblich verbessert haben, wird eine in früheren Berichtsperioden erfasste Wertbeeinträchtigung teilweise oder ganz erfolgswirksam aufgehoben.
Übrige langfristige Forderungen
Dazu gehören alle anderen nicht verzinslichen langfristigen Forderungen, die mehr als ein Jahr nach dem Bilanzstichtag fällig werden.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Dazu gehören alle nicht verzinslichen kurzfristigen Verbindlichkeiten, die aus der Abwicklung der Geschäftstätigkeit anfallen. Sie werden zum Nominalwert bewertet.
Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten umfassen kurzfristige Verbindlichkeiten, die nicht unter Finanzverbindlichkeiten eingeordnet werden, jedoch aus der Geschäftstätigkeit anfallen. Sie werden zum Nominalwert bewertet.
Passive Abgrenzungen
Passive Abgrenzungen umfassen abgegrenzte Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sowie Aufwendungen vor dem Abschlusstag, welche erst nach diesem Tag zu Ausgaben führen.
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten umfassen verzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr. Sie werden zum Nominalwert bewertet.
Rückstellungen (kurzfristige und langfristige)
Bei den Rückstellungen handelt es sich um eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit begründete wahrscheinliche Verpflichtung, deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar ist. Das verpflichtende Ereignis hat vor dem Bilanzstichtag stattgefunden. Die Rückstellungen werden regelmässig, mindestens jährlich, bewertet. Auflösungen werden über dieselbe Position verbucht, wie sie gebildet wurden. Es werden kurzfristige (von bis zu einem Jahr fällige Verpflichtungen) und langfristige (nach mehr als einem Jahr fällige Verpflichtungen) unterschieden. Die Veränderungen der Rückstellungen sind im Rückstellungsspiegel im Anhang aufgelistet.
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten umfassen verzinsliche Finanzschulden (Bankdarlehen, Schuldverschreibungen) mit einer vertraglich vereinbarten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Obligationenanleihen
Anleihen sind zum Nominalwert bewertet.
Passiven aus Vorsorgeplänen
Die Bilanzierung einer wirtschaftlichen Verpflichtung aus Vorsorgeplänen erfolgt unter der Bezeichnung «Passiven aus Vorsorgeplänen». Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, sofern die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Veränderungen zum entsprechenden Wert der Vorperiode werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Die Schweizer Tochtergesellschaften des Konzerns verfügen über rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtungen, die aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert werden.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Konzern von Über- und Unterdeckungen werden dabei aufgrund der Jahresabschlüsse der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung, basierend auf Swiss GAAP FER 26, ermittelt. Bestehen aufgrund ausländischer Vorsorgepläne wirtschaftliche Verpflichtungen, welche die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllen, werden diese bilanziert.
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten
Darunter verstehen wir nicht verzinsliches Fremdkapital, dessen Fälligkeit über einem Jahr liegt. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Leasing
Verträge für Finanzleasing werden in den Sachanlagen und den übrigen Finanzverbindlichkeiten bilanziert, wenn Risiken und Nutzen bei Vertragsabschluss mehrheitlich an die CPH Konzerngesellschaft übergehen. Anlageobjekte werden zum Barwert der Mindest-Leasingraten oder zum tieferen Verkehrswert bilanziert. Auf der Passivseite sind die entsprechenden Finanz-Leasingverpflichtungen ausgewiesen. Die Leasingraten werden in Zinsaufwand und Tilgungsbetrag gemäss Annuitätenmethode aufgeteilt. Die Abschreibung der Leasinggegenstände erfolgt über die geschätzte Nutzungs- oder kürzere Leasingdauer. Zahlungen für operatives Leasing werden über die Leasingdauer erfolgswirksam im übrigen Betriebsaufwand erfasst.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden nach unterschiedlichen Motiven differenziert: Handelsgeschäfte zur Glättung der Währungseffekte werden zum Marktwert am Bilanzstichtag und die daraus resultierenden Wertänderungen erfolgswirksam erfasst. Die Absicherung zukünftiger Mittelflüsse wird nicht bilanziert, sondern im Anhang ausgewiesen (Ziffer 32.4).
Aktienbezogene Vergütungen Aktienbezogene Vergütungen werden bei der Zuteilung zum Kurswert bewertet und sowohl als Personalaufwand als auch Eigenkapital erfasst. Die verbindlich zugeteilten Aktien unterliegen danach einer dreijährigen Sperrfrist. Während dieser Frist ist die Anzahl der zugeteilten Aktien jedoch an keine weiteren Leistungs-, Erfolgs- oder andere Erdienungsbedingungen gebunden. Die Differenz zwischen dem Kurswert bei Zuteilung und dem Anschaffungswert der eigenen Aktien wird in den Kapitalreserven ausgewiesen.
Eigene Aktien
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten erfasst. Der Bestand an eigenen Aktien wird als Minusposten im Eigenkapital ausgewiesen. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den Kapitalreserven zugeschrieben.
Nettoumsatz/Umsatzrealisierung
Der Nettoumsatz umfasst den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, welche aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit resultieren. Umsätze werden verbucht, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Gruppe zufliessen wird und der Ertrag zuverlässig bestimmt werden kann.
Die Umsätze gelten mit dem Übergang von Nutzen und Risiken auf den Kunden als realisiert. Die wichtigsten Erlösquellen sind Verkäufe von Silikatchemie-Produkten, Zeitungs- und Magazinpapieren sowie beschichteten Folien; die Dienstleistungserträge sind unwesentlich. Der Nettoumsatz beinhaltet Verkaufserlöse nach Abzug unter anderem von Preisnachlässen, Rabatten, Skonti, Vertriebssonderkosten und Mehrwertsteuer.
Bestandesänderungen Halb- und Fertigfabrikate
Diese Position beinhaltet die Veränderung der Vorräte an Halbfabrikaten, Aufträgen in Arbeit sowie Fertigfabrikaten.
Übrige betriebliche Erträge
Unter der Position Übrige betriebliche Erträge sind vor allem Erlöse aus Energieverkauf, Verkauf von CO2-Emissionszertifikaten sowie Miet- und Pachtzins von betrieblichen Liegenschaften enthalten.
Materialaufwand
Die Position Materialaufwand enthält sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsmaterial sowie Handelswaren und Aufwendungen für externe Herstellung, Be- oder Verarbeitung eigener Erzeugnisse (Fremdleistungen).
Personalaufwand
Unter der Position Personalaufwand versteht man die Gesamtheit der an den arbeitsrechtlich beschäftigten Arbeitnehmer entrichteten Entschädigungen für geleistete Arbeiten. Zum Personalaufwand zählen auch alle obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungsabgaben. Ferner werden auch die übrigen Personalaufwendungen wie für temporäre Arbeitskräfte, die Personalbeschaffung, Aus- und Weiterbildung sowie Spesenentschädigungen im Zusammenhang mit der Berufsausbildung berücksichtigt.
Energieaufwand
Unter der Position Energieaufwand sind unter anderem Aufwendungen für Fremdstrom, Fremddampf, Heizöl, Erdgas, Wasser und Brennholz enthalten.
Fremdreparaturen/Instandhaltung
Die Position enthält Aufwendungen für Reparaturen und Unterhalt (inkl. Material), die durch Dritte ausgeführt und nicht aktiviert werden, sowie Material für die eigenen Unterhalts- und Reparaturaktivitäten.
Forschung und Entwicklung
Der Aufwand für Forschung wird direkt der Erfolgsrechnung belastet. Entwicklungskosten werden nur aktiviert, falls ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen werden kann. Andernfalls werden diese in dem Zeitraum, in dem sie anfallen, direkt der Erfolgsrechnung belastet.
Übriger Betriebsaufwand
Der übrige Betriebsaufwand enthält Verkaufs- und Verwaltungskosten sowie sonstige Betriebsaufwendungen.
Betriebsfremdes Ergebnis
Zum betriebsfremden Ergebnis gehören Aufwendungen und Erträge, die aus Ereignissen oder Geschäftsfällen entstehen, welche sich klar von der betrieblichen Geschäftstätigkeit unterscheiden.
Ausserordentliches Ergebnis
Zum ausserordentlichen Ergebnis gehören Aufwendungen und Erträge, welche im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit äusserst selten anfallen und die nicht vorhersehbar sind.
Ertragssteuern
Alle Steuerverpflichtungen werden, unabhängig davon, wann solche Verpflichtungen zur Zahlung fällig werden, zurückgestellt. Latente Ertragssteuern werden nach der Balance-Sheet-Liability-Methode auf allen zeitlich begrenzten Differenzen (Temporary Differences) ermittelt. Zeitlich begrenzte Differenzen ergeben sich aufgrund von Abweichungen zwischen dem Swiss GAAP FER-Wert und dem Steuerwert von Aktiven und Passiven.
Falls das zu versteuernde Ergebnis von dem auf einheitlichen Bewertungsgrundlagen beruhenden konsolidierten Jahresgewinn abweicht, werden die zu erwartenden zusätzlichen Steuern zurückgestellt. Diese Abweichungen entstehen durch die Anwendung von steuerlich zugelassenen degressiven Abschreibungsmethoden und Wertberichtigungen. Die latenten Steuern auf diesen Abweichungen werden zu den voraussichtlich zur Anwendung kommenden lokalen Steuersätzen berechnet. Bei Änderung dieses Steuersatzes oder Abweichungen werden die latenten Steuern entsprechend angepasst. Die Veränderung der Rückstellung auf latenten Steuern erfolgt direkt über die Erfolgsrechnung.
Aktive latente Ertragssteuern auf zeitlich befristeten Differenzen dürfen nur dann bilanziert werden, wenn die steuerliche Verrechnung durch die Erwirtschaftung von zukünftigen Gewinnen wahrscheinlich ist. Auf eine Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträgen wird in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen verzichtet.