Bericht der Revisionsstelle
Bericht zur
Prüfung der Konzernrechnung
Prüfungsurteil
Wir haben die Konzernrechnung der CPH Chemie + Papier Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der konsolidierten Erfolgsrechnung für das am 31. Dezember 2020 endende Jahr, der konsolidierten Bilanz zum 31. Dezember 2020, der konsolidierten Geldflussrechnung und der Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals für das dann endende Jahr sowie dem Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Unser Prüfungsansatz
Überblick
Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung: CHF 4 400 000
Wir haben bei sieben Konzerngesellschaften in vier Ländern Prüfungen («Full Scope Audits») durchgeführt. Bei zwei zusätzlichen Gesellschaften wurden spezifische Positionen der Jahresrechnung geprüft. Unsere Prüfungen decken 92 % des Nettoumsatzes und 83 % der Aktiven des Konzerns ab.
Bei weiteren zwei Konzerngesellschaften in zwei Ländern haben wir eine prüferische Durchsicht («Review») durchgeführt, die weitere 5 % des Nettoumsatzes und 11 % der Aktiven des Konzerns abdecken.
Beurteilung der Angemessenheit der Rückstellungen für Umweltmassnahmen
Wesentlichkeit
Der Umfang unserer Prüfung ist durch die Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit beeinflusst. Unser Prüfungsurteil zielt darauf ab, hinreichende Sicherheit darüber zu geben, dass die Konzernrechnung keine wesentlichen falschen Darstellungen enthält. Falsche Darstellungen können beabsichtigt oder unbeabsichtigt entstehen und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen können.
Auf der Basis unseres pflichtgemässen Ermessens haben wir quantitative Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, so auch die Wesentlichkeit für die Konzernrechnung als Ganzes, wie nachstehend aufgeführt. Die Wesentlichkeitsgrenzen, unter Berücksichtigung qualitativer Erwägungen, erlauben es uns, den Umfang der Prüfung, die Art, die zeitliche Einteilung und das Ausmass unserer Prüfungshandlungen festzulegen sowie den Einfluss wesentlicher falscher Darstellungen, einzeln und insgesamt, auf die Konzernrechnung als Ganzes zu beurteilen.
Gesamtwesentlichkeit Konzernrechnung
CHF 4 400 000
Herleitung
1 % des Nettoumsatzes
Begründung für die Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit
Als Bezugsgrösse zur Bestimmung der Wesentlichkeit wählten wir den Nettoumsatz, da dieser aus unserer Sicht angesichts der volatilen Ertragslage des Konzerns in den letzten Jahren eine angemessene Grösse ist. Zudem stellt der Nettoumsatz eine allgemein anerkannte Bezugsgrösse für Wesentlichkeitsüberlegungen dar.
Umfang der Prüfung
Zur Durchführung angemessener Prüfungshandlungen haben wir den Prüfungsumfang so ausgestaltet, dass wir ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung als Ganzes abgeben können, unter Berücksichtigung der Konzernorganisation, der internen Kontrollen und Prozesse im Bereich der Rechnungslegung sowie der Branche, in welcher der Konzern tätig ist.
Die Prüfungsstrategie für die Konzernprüfung wurde unter der Berücksichtigung der Arbeiten durch den Konzernabschlussprüfer sowie durch die Teilbereichsprüfer aus dem PwC-Netzwerk und einem Drittprüfer festgelegt. Wurden Prüfungen von Teilbereichsprüfern durchgeführt, haben wir als Konzernabschlussprüfer eine ausreichende Einbindung in die Prüfung sichergestellt, um zu beurteilen, ob aus den Tätigkeiten der Teilbereichsprüfer zu den Finanzinformationen der Teilbereiche ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für das Konzernprüfungsurteil erlangt wurden. Diese Einbindung des Konzernabschlussprüfers basierte auf Prüfungsinstruktionen und einer standardisierten Berichterstattung. Sie umfasste zudem Telefonkonferenzen mit den Teilbereichsprüfern, eine Hinterfragung der Risikobeurteilung sowie Teilnahme an Besprechungen zur Revision bei ausgewählten Teilbereichen, an denen auch das lokale Management, der lokale Prüfer und selektiv Vertreter des Konzerns teilnahmen.
Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der Sachanlagen der Perlen Papier
Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Das Geschäftsumfeld im Bereich Papier ist weiterhin herausfordernd und volatil. Aufgrund der verschlechterten Ertragslage im Geschäftsjahr 2020 wurden die Sachanlagen der Perlen Papier im Umfang von CHF 253 Mio. einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
Angesichts des Umfangs der Anlagen sowie eines wesentlichen Ermessensspielraums in Bezug auf die Schätzung der künftigen Geldflüsse, welche mit diesen Anlagen erzielt werden können, erachten wir die Werthaltigkeit der Sachanlagen der Perlen Papier als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Wir verweisen auf die Offenlegung in Ziffer 16 des Anhangs zur Konzernrechnung.
Unser Prüfungsvorgehen
Hinsichtlich der Werthaltigkeit der Sachanlagen der Perlen Papier haben wir folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:
- Durchsicht der Protokolle von Sitzungen des Verwaltungsrats und dessen Ausschüsse.
- Identifikation möglicher Ereignisse, die auf eine Wertbeeinträchtigung hindeuten.
- Besprechung der Werthaltigkeitsberechnungen mit dem Management und dem Finanzausschuss des Verwaltungsrats.
- Überprüfung der von der Geschäftsleitung verwendeten Annahmen zur Umsatzentwicklung, zu den Kosten und Margen hinsichtlich deren Plausibilität.
- Vergleich der Annahmen der Werthaltigkeitsberechnungen der Vorjahre mit den tatsächlich erreichten Ergebnissen, um rückblickend festzustellen, wie gut die Planungsgenauigkeit in der Vergangenheit war.
- Nachvollzug des durch das Management hergeleiteten Diskontsatzes und Vergleich mit einem selbst ermittelten Satz.
- Beurteilung und Prüfung der mathematischen Richtigkeit der vom Management durchgeführten, auf einer DCF-Methode basierenden Werthaltigkeitsberechnung.
Unsere Prüfungsergebnisse stützen die vom Management gewählte Methode der Werthaltigkeitsüberprüfung, die dabei verwendeten Annahmen und Planzahlen.
Beurteilung der Angemessenheit der Rückstellungen für Umweltmassnahmen
Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Auf den Bilanzstichtag bestehen kurz- und langfristig Rückstellungen für Umweltschutzmassnahmen im Umfang von CHF 23 Mio. im Zusammenhang mit der Aufgabe und dem Verkauf des Produktionsstandortes Uetikon sowie mit Sanierungs- und Kostenübernahmepflichten verschiedener Deponien und Grundstücke.
Aufgrund des Umfangs der künftig anfallenden Kosten für die Umweltschutzmassnahmen sowie der erheblichen, den Berechnungen zugrunde liegenden Schätzungen erachten wir die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Rückstellungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.
Ausführungen zu den Rückstellungen für Umweltschutzmassnahmen finden sich in den Ziffern 25 und 27 des Anhangs zur Konzernrechnung.
Unser Prüfungsvorgehen
Wir haben folgende Prüfungshandlungen vorgenommen:
- Besprechungen mit der Geschäftsleitung und dem Fachausschuss Finanzen und Revision.
- Durchsicht und Beurteilung von Memoranden und Aktennotizen der Geschäftsleitung zur Höhe der bilanzierten Rückstellungen.
- Stichprobenweise Prüfung der Berechnungen und der Annahmen der geschätzten Aufwendungen für die Umweltschutzmassnahmen.
- Einsichtnahme in die den Berechnungen zugrundeliegenden Auftragsvergaben, Gutachten und Angebote sowie in die Korrespondenz, die Protokolle und Kostenübersichten der gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Umweltamt des Kantons Zürich.
- Beurteilung, ob die Offenlegung der Rückstellungen den Vorgaben von Swiss GAAP FER entsprechen.
Die erlangten Prüfungsnachweise stützen die per Bilanzstichtag erfassten Rückstellungen für Umweltschutzmassnahmen und die entsprechenden Offenlegungen.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den Swiss GAAP FER und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Webseite von EXPERTsuisse: http://expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichts.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
PricewaterhouseCoopers AG
Thomas Illi
Revisionsexperte
Leitender Revisor
Josef Stadelmann
Revisionsexperte
Zürich, 12. Februar 2021