Anhang der Jahresrechnung der CPH Chemie + Papier Holding AG
Anhang der Jahresrechnung der CPH Chemie + Papier Holding AG
Grundsätze der Rechnungslegung
Darstellungsgrundlagen
Die Jahresrechnung der CPH Chemie + Papier Holding AG wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt.
Zur besseren Lesbarkeit wurde die Jahresrechnung im Berichtsjahr überarbeitet. Die Gliederungen von Erfolgsrechnung und Bilanz wurden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts gestrafft und die Erläuterungen im Anhang angepasst. Dies ermöglicht eine übersichtlichere und klarere Darstellung der finanziellen Performance. Am Ausweis der einzelnen Finanzkennzahlen des Vorjahres ergaben sich keine wesentlichen Anpassungen.
Die Gesellschaft erstellt eine Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER). Entsprechend verzichtet die Gesellschaft auf die Erstellung eines erweiterten Anhangs, eines Lageberichts und einer Geldflussrechnung.
Die wesentlichen Bilanzpositionen sind wie nachstehend erläutert bilanziert.
Forderungen und Darlehen
Die Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen bilanziert. Die Wertberichtigung wird aufgrund der Fälligkeitsstruktur und erkennbarer Bonitätsrisiken bestimmt.
Beteiligungen
Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich angemessener Wertberichtigungen für voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen bilanziert. Die Beteiligungen werden einzeln bewertet, soweit diese unabhängige Geldflüsse erwirtschaften.
Verzinsliche Verbindlichkeiten
Die verzinslichen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bewertet. Soweit diese eine restliche Laufzeit von bis zu einem Jahr haben, werden diese als kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Bilanzierung als langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten.
Währungsumrechnung
Transaktionen in Fremdwährungen werden zum im Zeitpunkt der Transaktion gültigen Umrechnungskurs in Schweizer Franken umgerechnet. Aktiven und Passiven in Fremdwährungen werden unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zum Tageskurs am Bilanzstichtag in Schweizer Franken umgerechnet.