Corporate Governance
Bericht zur Corporate Governance
Die langfristige Wertschöpfung der CPH-Gruppe beruht auf einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, welche die Interessen der Kunden, Mitarbeitenden, Aktionäre und der weiteren Interessengruppen einbezieht.
Die CPH-Gruppe ist international in unterschiedlichen Ländern und Märkten mit verschiedenen Rechtsordnungen tätig, welche vollumfänglich eingehalten werden. Der langfristige Erfolg der Gruppe ist nur möglich dank einer einwandfreien Geschäftsführung, dem Einhalten hoher ethischer Standards, welche der Unternehmensgrösse und -struktur entsprechend umgesetzt werden, und einer verantwortungsvollen Corporate Governance, welche sich am Swiss Code of Best Practices for Corporate Governance von Economiesuisse orientiert. Grundlage der Unternehmensführung bilden das Leitbild, die Statuten sowie das Geschäfts- und Organisationsreglement der CPH-Gruppe sowie die Verhaltenskodizes der Geschäftsbereiche, die auf der Website unter https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ in der Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte» zum Download zur Verfügung stehen.
1 Konzernstruktur und Aktionariat
1.1 Konzernstruktur
Die CPH-Gruppe besteht aus den drei selbstständig am Markt auftretenden Geschäftsbereichen Chemie, Papier und Verpackung. Die Muttergesellschaft CPH Chemie + Papier Holding AG hat ihren Sitz in Perlen/Root, Schweiz. Die Übersicht über die Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis befindet sich im Anhang der Konzernrechnung. Die CPH-Gruppe wird durch den CEO geführt, die Geschäftsbereiche durch die Bereichsleiter. Die Gruppenleitung setzt sich aus dem CEO, dem CFO und den Bereichsleitern zusammen.
Organigramm
per 31.12.2022
Die CPH Chemie + Papier Holding AG ist die einzige kotierte Gesellschaft im Konsolidierungskreis. Deren Namenaktien (Valorennummer 162471, ISIN CH0001624714) sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Börsenkapitalisierung betrug per 31. Dezember 2022 CHF 468 Mio.
1.2 Bedeutende Aktionäre
Per 31. Dezember 2022 waren 976 Aktionäre im Aktienbuch eingetragen, welche über die nachfolgende Anzahl Aktien verfügten:
249 482 Aktien oder 4.2 % waren per 31. Dezember 2022 nicht im Aktienbuch eingetragen (Dispobestand).
Bedeutende Aktionäre mit einem Stimmenanteil von mehr als 3 % sind der Gesellschaft wie folgt bekannt:
Die beiden Ankeraktionäre, die Swiss Industrial Finance AG und die Elly Schnorf-Schmid Stiftung, haben sich mit einem Aktionärsbindungsvertrag zur Bildung eines stabilen Aktionariats zusammengeschlossen und halten 33.6 % der Aktien. Die Swiss Industrial Finance AG gehört dem Familienzweig des Verwaltungsratspräsidenten Peter Schaub, welcher die Aktionärsgruppe vertritt.
Offenlegungsmeldungen aus dem Geschäftsjahr und aus früheren Jahren sind auf der Website von SIX Exchange Regulation ersichtlich (https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html#/).
1.3 Kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen.
2 Kapitalstruktur
2.1 Ordentliches Kapital
Das ausgegebene Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 1 200 000 und ist eingeteilt in 6 000 000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nennwert von je 0.20 CHF.
2.2 Genehmigtes und bedingtes Kapital
Die Gesellschaft hat kein genehmigtes und kein bedingtes Kapital ausstehend.
2.3 Kapitalveränderungen
Im Geschäftsjahr 2022 und im Vorjahr 2021 erfolgten keine Kapitalveränderungen. Im Geschäftsjahr 2020 wurde der Nennwert je Namenaktie von CHF 2.00 auf CHF 0.20 herabgesetzt und der Herabsetzungsbetrag an die Aktionäre ausgeschüttet. Dadurch sank das Aktienkapital von CHF 12 Mio. auf CHF 1.2 Mio.
2.4 Aktien
Das Aktienkapital von CHF 1.2 Mio. ist eingeteilt in 6 000 000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20. Jede im Aktienbuch der Gesellschaft mit Stimmrecht eingetragene Aktie verfügt an der Generalversammlung über eine Stimme. Es gibt keine Vinkulierungsbestimmungen oder Stimmrechtsbeschränkungen, vorbehältlich der Beschränkungen gemäss Ziffer 2.6.
2.5 Partizipations- und Genussscheine
Die CPH-Gruppe hat weder Partizipations- noch Genussscheine ausgegeben.
2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit
Erwerber von Namenaktien werden durch den Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen. Der Verwaltungsrat kann die Eintragung ablehnen, falls der Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, die Aktien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben zu haben, oder wenn er falsche Angaben macht. In den Statuten sind keine weiteren Beschränkungen der Übertragbarkeit von Aktien vorgesehen.
2.7 Wandelanleihen und Optionen
Die CPH-Gruppe hat keine Wandelanleihen ausstehend und keine Optionen an unternehmensinterne oder -externe Personen ausgegeben.
Verwaltungsrat per 31.12.2022 (v.l.n.r.): Tim Talaat, Manuel Werder, Peter Schaub, Claudine Mollenkopf, Christian Wipf, Kaspar W. Kelterborn
3 Verwaltungsrat
3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat der CPH Chemie + Papier Holding AG besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Kein Verwaltungsratsmitglied ist gegenwärtig oder war in den letzten drei Jahren exekutiv für die Gesellschaft tätig. Per 31. Dezember 2022 setzte sich der Verwaltungsrat aus sechs Mitgliedern zusammen.
1 Peter Schaub vertritt die Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung.
3.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Peter Schaub
Peter Schaub, lic. iur., Rechtsanwalt, geb. 1960 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2010 Präsident des Verwaltungsrates. Er ist seit 1994 Partner der Weber Schaub & Partner AG, Steuer- und Rechtsberatung, Zürich. Peter Schaub ist Präsident des Verwaltungsrates der Scobag Privatbank AG, Basel; Präsident des Verwaltungsrates der Zindel Immo Holding AG, Chur; Präsident des Verwaltungsrates der Mobimo AG, Luzern; Präsident des Verwaltungsrates der Swiss Industrial Finance AG, Zürich; Vizepräsident des Verwaltungsrates der UBV Holding AG, Uetikon und Verwaltungsrat der Rüegg Cheminée Holding AG, Zumikon. Er ist Verwaltungsrat diverser weiterer nicht kotierter Gesellschaften und Stiftungsrat in diversen Stiftungen.
1990–1993 war er Steuerkommissär beim kantonalen Steueramt Zürich und 1987–1988 Substitut bei der Rechtsanwaltskanzlei Schellenberg Wittmer, Zürich.
Tim Talaat
Tim Talaat, MSEE und MBA, geb. 1960 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Vizepräsident des Verwaltungsrates und seit 2020 Vorsitzender des Fachausschusses «Personal und Entschädigung». Er ist Mehrheitsaktionär und Präsident des Verwaltungsrates der Swiss Industrial Holding AG, Uetikon (diese Gesellschaft hat keine Verbindung mit der Swiss Industrial Finance AG); Vorsitzender des Beirats der Single Group GmbH, Hochdorf (D) und Verwaltungsrat der Bachofen AG, Uster.
2009–2015 war er CEO der Looser Holding AG, Arbon; 2007–2009 Managing Partner der Swiss Industrial Finance AG, Pfäffikon SZ; 2003–2007 CEO SR Technics Switzerland und 1996–2003 Mitglied der Konzernleitung der SR Technics Group, Zürich-Flughafen.
Kaspar W. Kelterborn
Kaspar W. Kelterborn, lic. oec. HSG, geb. 1964 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Vorsitzender des Fachausschusses «Finanzen und Revision»; Mitglied des Verwaltungsrates der Suhner Group AG, Lupfig; Mitglied des Verwaltungsrates der RUAG International Holding AG, Bern; Mitglied des Verwaltungsrates der Wipf Holding AG, Brugg, und Stiftungsrat der Pensionskasse Conzzeta, Zürich.
2022 war er Group CFO ad interim und Mitglied der Konzernleitung der dormakaba-Gruppe, Rümlang; 2006–2021 Group CFO und Mitglied der Konzernleitung der Conzzeta-Gruppe, Zürich; 2002–2005 Group CFO und Mitglied der Konzernleitung der Unaxis-Gruppe, Pfäffikon, und 1996–2002 hatte er für die Clariant-Gruppe, Muttenz, leitende Funktionen in Finanzen und Controlling im In- und Ausland inne.
Claudine Mollenkopf
Claudine Mollenkopf, Dr. rer. nat., geb. 1966, ist deutsche sowie französische Staatsbürgerin. Seit 2022 leitet sie die Division Specialty Additives bei Evonik Industries und ist Mitglied des Vorstands der Evonik Operations GmbH, Essen. Claudine Mollenkopf verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der chemischen Industrie.
2019–2022 war sie Senior Vice President und General Manager Silicas bei Evonik Operations GmbH, Essen; 2011–2019 Mitglied des Executive Committee der Orion Engineered Carbons S.A., Luxemburg, und 2018–2019 President Orion Engineered Carbons France SAS, Berre L’Etang; 1996–2010 nahm sie verschiedene leitende Positionen im Evonik-Konzern ein, zuletzt als General Manager der Business Line Rubber/MRG Industries.
Manuel Werder
Manuel Werder, lic. iur., Rechtsanwalt LL.M., geb. 1974 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Partner der Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG, Zürich; Mitglied des Verwaltungsrates der UBV Holding AG, Uetikon; Verwaltungsrat diverser weiterer nicht kotierter Gesellschaften und Stiftungsrat in diversen Stiftungen.
2010–2015 war er Senior Associate der Niederer Kraft Frey AG, Zürich; 2007–2008 Secondment Allende & Brea Abogados, Buenos Aires; 2004–2007 Associate der Niederer Kraft Frey AG, Zürich, und 2002–2004 Foreign Associate Fox Horan & Camerini LLP, New York.
Christian Wipf
Christian Wipf, lic. oec. HSG, geb. 1957 und Schweizer Staatsbürger, ist Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Wipf Holding AG, Brugg, und Präsident des Verwaltungsrates verschiedener Tochtergesellschaften der Wipf-Gruppe.
1997–2020 war er CEO der Wipf-Gruppe, Brugg; 2001–2007 CEO der Wipf AG, Volketswil; 1991–1997 in der Geschäftsleitung der Seetal Schaller AG, Brugg; 1982–1991 in verschiedenen leitenden Funktionen bei Philips AG, Zürich, und bei Philips Electronics Ltd, Montreal.
3.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gem. OR Art. 626, Abs. 2, Ziff. 1
Gemäss Art. 21 der Statuten können Mitglieder des Verwaltungsrates bis zu 15 zusätzliche Mandate wahrnehmen, wobei nicht mehr als drei in börsenkotierten Unternehmen sein dürfen. Nicht unter diese Beschränkungen fallen:
- Mandate in Rechtseinheiten, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft kontrollieren.
- Mandate in Vereinen und Stiftungen sowie Personalfürsorgestiftungen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
- Mandate in Joint-Ventures mit Beteiligung der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft nicht kontrolliert werden. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
Als Mandate gelten Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrates in den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, gelten als ein Mandat. Kein Mitglied des Verwaltungsrates übt mehr als die statutarisch maximal vorgesehene Anzahl externer Mandate aus.
3.4 Wahl und Amtszeit
Der erstmalige Wahlzeitpunkt der einzelnen Mitglieder ist in Kapitel 3.1 aufgeführt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden gemäss Art. 13 der Statuten von der Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Das Mandat endet spätestens an der Generalversammlung des Jahres, in dem das entsprechende Mitglied 70 Jahre alt wird.
3.5 Interne Organisation
Die Organisation des Verwaltungsrates ergibt sich aus dem Gesetz, den Statuten und dem Geschäfts- und Organisationsreglement. Die beiden Letzteren können auf der CPH-Website eingesehen werden: https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ (Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte»).
Der Verwaltungsrat tagt, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber fünfmal pro Jahr. Der Verwaltungsrat ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorsitzende stimmt mit; er hat den Stichentscheid. 2022 tagte der Verwaltungsrat insgesamt achtmal an vier ganztägigen und drei halbtägigen Sitzungen sowie während einer zweitägigen Strategiesitzung. Die Teilnahme an den Sitzungen erfolgte entweder physisch oder covidbedingt per Videokonferenz. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. An der Strategiesitzung befasst sich der Verwaltungsrat mit strategischen Fragen und der mittelfristigen Entwicklung der CPH-Gruppe und ihrer Bereiche. Daran nehmen die gesamte Gruppenleitung sowie themenbezogen auch die Mitglieder der Geschäftsleitungen der Bereiche teil. Der Präsident des Verwaltungsrates oder sein Stellvertreter beruft die Sitzungen ein, leitet die Diskussionen und sorgt für die Protokollführung. Er vertritt den Verwaltungsrat gegenüber externen Stellen. Der Präsident des Verwaltungsrates ist direkter Vorgesetzter des CEO. Im Übrigen hat er keine Sonderbefugnisse, ausser es werden ihm einzelne Kompetenzen durch den Verwaltungsrat delegiert oder in dringlichen Fällen, die einen sofortigen Entscheid verlangen.
Der Verwaltungsrat hat zwei ständige Ausschüsse gebildet: die Fachausschüsse «Finanzen und Revision» sowie «Personal und Entschädigung». Die Ausschüsse bestehen je aus mindestens drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Ausschusses «Finanzen und Revision» treffen sich mindestens dreimal pro Jahr, die Mitglieder des Ausschusses «Personal und Entschädigung» mindestens zweimal pro Jahr. Die Ausschüsse treffen selber keine Entscheide, sie haben in erster Linie eine vorberatende Funktion. Sie sollen insbesondere mithelfen, die Verwaltungsratssitzungen effizienter zu gestalten und rasche, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Fachausschuss «Finanzen und Revision»
Im Fachausschuss «Finanzen und Revision» haben Kaspar W. Kelterborn (Vorsitz), Peter Schaub und Manuel Werder Einsitz. CEO und CFO sind bei den Sitzungen jeweils Gast. Der Ausschuss trat 2022 zu drei halbtägigen Sitzungen zusammen und führte eine Telefonkonferenz durch. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. Die Aufgaben des Fachausschusses «Finanzen und Revision» beinhalten insbesondere:
- Überprüfen der Ausgestaltung des Finanz- und Rechnungswesens bezüglich Angemessenheit, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit
- Überprüfen des Jahres- und Halbjahresabschlusses sowie anderer zu publizierender Finanzinformationen; Festlegen von Richtlinien, Qualitätsstandards und Informationsgehalt derselben
- Überwachen der Einschätzung von Unternehmensrisiken sowie Überprüfen der Praktiken des Risikomanagements
- Überwachen der Anlage- und Hedgingpolitik
- Überwachen und Einschätzen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS)
- Überwachen der Geschäftstätigkeit hinsichtlich Einhaltung und Umsetzung von VR-Beschlüssen, unternehmenspolitischen Grundsätzen und Weisungen sowie der gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere auch der Börsengesetzgebung
- Überprüfen der Leistung, Unabhängigkeit und Honorierung der Revisionsstelle und des Konzernprüfers (externe Revision) sowie Wahlempfehlung derselben zuhanden des Verwaltungsrates bzw. der Generalversammlung, Genehmigen des Prüfungsplanes, Behandeln der Prüfberichte und Überwachen der Umsetzung von Empfehlungen der externen Revision
- Überwachen der Immobilienstrategie
Fachausschuss «Personal und Entschädigung»
Tim Talaat (Vorsitz), Claudine Mollenkopf, Peter Schaub (ausser seine eigene Vergütung betreffend) und Christian Wipf bilden den Fachausschuss «Personal und Entschädigung». 2022 fanden fünf halbtägige Sitzungen statt, davon zwei als Videokonferenzen. Mit einer Ausnahme nahmen die Ausschussmitglieder an allen Sitzungen teil. Der CEO ist ständiger Gast an den Ausschusssitzungen, ausser wenn seine eigene Vergütung oder andere ihn betreffende Themen behandelt werden. Der Fachausschuss ist im Besonderen für folgende Aufgaben zuständig:
- Erarbeiten der Leitlinien für die Vergütungs- und Benefitpolitik der CPH-Gruppe zuhanden des Verwaltungsrates; insbesondere der Grundsätze für die Vergütung des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung
- Antrag an den Verwaltungsrat betreffend die Vergütung des Verwaltungsrates
- Überprüfen der Leistung und jährlichen Zielerreichung des CEO und der Mitglieder der Gruppenleitung; Antrag an den Verwaltungsrat betreffend fixe und variable Vergütung derselben
- Überwachen der Umsetzung von Personal- und Vergütungspolitik und der Lohnentwicklung in der CPH-Gruppe
- Antrag an den Verwaltungsrat betreffend die Wahl von Verwaltungsräten, Ernennung des CEO und der Mitglieder der Gruppenleitung sowie deren Anstellungsbedingungen
3.6 Kompetenzregelung
Der Verwaltungsrat hat gemäss Art. 716a OR unübertragbare und unentziehbare Aufgaben. Die Kompetenzen und die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat, seinen Ausschüssen und der Gruppenleitung sind im Geschäfts- und Organisationsreglement geregelt (https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte»). Der Verwaltungsrat hat auf Gruppenebene folgende Aufgaben:
- Festlegung des Leitbildes und der generellen Unternehmenspolitik
- Festlegung der Gruppenstruktur, der Gruppenpolitik, der Gruppenziele und der generellen Gruppenstrategie sowie Definition der strategischen Wachstumsfelder
- Zielformulierung bezüglich betrieblicher Kennzahlen, Finanzierungspolitik und Investitionsrenditen
- Zuteilung der Ressourcen und Entscheid über die Verwendung von Geldmitteln innerhalb der Gruppe
- Bestellung der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften
- Genehmigung von Verträgen der Gruppengesellschaften über die strategische Zusammenarbeit untereinander oder mit anderen Unternehmen
- Entscheid über die Aufnahme oder Aufgabe von wichtigen Geschäftszweigen
- Entscheid über die Einstellung und Entlassung von Gruppenleitungsmitgliedern
- Oberaufsicht über die Gruppenführung, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente, Weisungen und Vollzug beschlossener Massnahmen
- Festlegung der Grundsätze der Vergütung sowie Festlegung der Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung
- Überprüfung des Risikomanagementsystems und der Geschäftsrisiken
Für die Geschäftsbereiche hat der Verwaltungsrat folgende Aufgaben:
- Festlegung der Bereichsziele und der Bereichsstrategien
- Entscheid über die Errichtung und Schliessung von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen
3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung
Der Präsident des Verwaltungsrates unterstützt den CEO im Rahmen regelmässiger Kontakte bei der Ausführung seiner Aufgaben und der Umsetzung der Strategie. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Gruppenleitung durch ein strukturiertes Berichtswesen und durch Controlling-Prozesse. Der Verwaltungsrat erhält monatlich einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den Geschäftsgang, die finanziellen Ergebnisse, die Entwicklung der Märkte, drohende Risiken sowie wichtige Ereignisse. Der CEO erläutert zusätzlich an jeder Verwaltungsratssitzung den aktuellen Geschäftsgang sowie sämtliche gruppenrelevanten Angelegenheiten.
Risikomanagement
Als international tätiges Unternehmen ist die CPH-Gruppe verschiedenen finanziellen und nichtfinanziellen Risiken ausgesetzt, welche untrennbar mit der unternehmerischen Tätigkeit der Gruppe verbunden sind. Die definierten Risiken werden im weitesten Sinne als die Gefahr bestimmt, die finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmassnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen.
Beurteilung wesentlicher Risiken per Ende 2022
Als wesentliche Risiken wurden unter anderem die Energiemangellage in Europa, geopolitische Risiken, die Inflation mit den damit verbundenen Steigerungen der Inputkosten, die Sicherheit der IT-Systeme sowie Veränderungen im Marktumfeld konjunktureller Art oder durch Veränderungen im Wettbewerbsumfeld inklusive einer rückläufigen Papiernachfrage erkannt. Massnahmen zur Reduzierung dieser und anderer Risiken wurden definiert und befinden sich in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Gruppe und der drei Geschäftsbereiche in der Umsetzung.
Finanzielles Risikomanagement
Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die CPH-Gruppe insbesondere finanziellen Risiken wie Währungs-, Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiken ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der Gruppe zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt durch die Finanzabteilung der CPH-Gruppe entsprechend den vom Verwaltungsrat verabschiedeten Leitlinien. Diese legen den Einsatz von Derivaten sowie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und dem Kreditrisiko fest. Die Leitlinien sind für alle Gesellschaften der CPH-Gruppe verbindlich. Die Tabelle unten gibt einen Überblick über die finanziellen Risiken, mit deren Beschreibung und Bewirtschaftung.
Organisation des Risikomanagements
Das finanzielle und operative Risikomanagement erfolgt innerhalb der Gruppe gemäss den vom Verwaltungsrat und vom Management festgelegten Grundsätzen und Richtlinien. Die Revisionsstelle unterstützt den Verwaltungsrat und den Ausschuss «Finanzen und Revision» im Rahmen ihres gesetzlichen Prüfauftrags, indem die Existenz der internen Kontrollsysteme (IKS) geprüft wird.
Grundsätze des Risikomanagements
Die Grundsätze des Risikomanagements steuern die regelmässige Beurteilung der operativen und strategischen Geschäftsrisiken, die Absicherung von Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie das interne Kontrollsystem (IKS). Ebenso bestehen Richtlinien zur Bewirtschaftung liquider Mittel und zur Beschaffung von Darlehen.
Risikoübersicht
Die regelmässig erfassten und analysierten Risiken werden im jährlichen Risikobericht an den Verwaltungsrat zusammengefasst. In einem detaillierten Risikokatalog und einer Risikomatrix werden die wesentlichen Geschäftsrisiken erhoben und nach ihrer Eintretenswahrscheinlichkeit sowie dem möglichen Schadensausmass bewertet und geeignete Massnahmen zur Risikominimierung festgelegt. Ebenso wird die Versicherungsabdeckung jährlich überprüft.
Berichterstattung
Die Berichterstattung zum Risikomanagement an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung erfolgt jährlich. Es werden strategische und operative Risiken erfasst. Ausserordentliche Vorfälle werden dem Verwaltungsrat umgehend gemeldet. Nach Ansicht des Verwaltungsrates wurden mit dem etablierten Risikomanagement die erforderlichen Massnahmen getroffen, um die zukünftige Entwicklung der Unternehmensgruppe sicherzustellen, auch wenn nie ausgeschlossen werden kann, dass infolge besonderer Umstände und Unwägbarkeiten nicht vorhergesehene Risiken auftreten können.
Übersicht finanzielle Risiken
Gruppenleitung per 31.12.2022 (v.l.n.r.): Marc Haller, Gerold Brütsch, Peter Schildknecht, Klemens Gottstein, Alois Waldburg-Zeil
4 Gruppenleitung
4.1 Mitglieder der Gruppenleitung
Per 31. Dezember 2022 setzte sich die Gruppenleitung wie folgt zusammen:
4.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Peter Schildknecht
Peter Schildknecht, Dr. sc. techn., geb. 1962 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2008 bei der CPH-Gruppe und seit 2009 CEO/Vorsitzender der Gruppenleitung. Er ist Verwaltungsrat der Renergia Zentralschweiz AG, Root; Verwaltungsrat der Kowema AG, Rotkreuz; Verwaltungsrat der Buss AG, Pratteln, und Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ), Luzern.
2001–2007 war er Mitglied der Gruppenleitung der Sarna Kunststoff Holding AG, Sarnen, und führte verschiedene Divisionen der Gruppe, zuletzt die Division Sarnafil. 1995–2001 bekleidete er verschiedene Funktionen in der Von-Roll-Gruppe, war Geschäftsführer der Von Roll Betec AG und Leiter «Industrial Services» sowie Mitglied der Geschäftsleitung der Von Roll Infratec Holding AG, Bern.
Gerold Brütsch
Gerold Brütsch, B.Sc. in Betriebsökonomie, dipl. Wirtschaftsprüfer, US Certified Public Accountant, geb. 1966 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2022 bei der CPH-Gruppe als CFO tätig.
2000–2021 war er Group CFO, Leiter Corporate Center und Stellvertreter des CEO der Starrag Group Holding AG, Rorschacherberg; 1997–1999 leitete er Finanzen, Controlling, IT und Administration der Müller Martini Buchbindesysteme AG, Felben-Wellhausen; 1990–1997 war er Mandatsleiter und Wirtschaftsprüfer der KPMG in Zürich und in San Francisco.
Alois Waldburg-Zeil
Alois Waldburg-Zeil, Dr. iur., geb. 1963 und österreichischer Staatsbürger, kam 2010 als Bereichsleiter Chemie zur CPH-Gruppe. Er ist Verwaltungsrat der Canexis Pharma AG, Schlattingen.
1997–2009 nahm er verschiedene Managementfunktionen im Süd- Chemie-Konzern wahr, der heute zu Clariant gehört: Er war unter anderem Leiter des Vorstandssekretariats und der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Sales Manager EMEA, Global Financial Manager des Geschäftsbereiches Süd-Chemie Performance Packaging, Paris/F, Geschäftsführer der Süd-Chemie Grossbritannien, Manchester/UK, und Geschäftsführer der Süd-Chemie Zeolites GmbH, Bitterfeld/D; 1993–1997 war er bei der KPMG in der Wirtschaftsprüfung tätig.
Klemens Gottstein
Klemens Gottstein, Industrial Engineer, Papiermacher, MBA, geb. 1961 und deutscher Staatsbürger, stiess 2012 als Bereichsleiter Papier zur CPH-Gruppe. Er ist Vorstandsmitglied der Euro-Graph (European Association of Graphic Paper Producers), Brüssel.
1989–2011 war er in unterschiedlichen Funktionen in der Myllykoski-Gruppe tätig, unter anderem als HR Director, General Manager der Werke Dachau und Ettringen und Director Business Development Coated Papers. Zuletzt war er als Executive Vice President Operations und Geschäftsleitungsmitglied von Myllykoski Europe verantwortlich für die sechs europäischen Werke sowie Human Resources Europe.
Marc Haller
Marc Haller, Betriebsökonom FH, EMBA, geb. 1970 und Schweizer Staatsbürger, kam 2022 als Bereichsleiter Verpackung zur CPH-Gruppe.
2007–2020 nahm er verschiedene Leitungsfunktionen im Sulzer-Konzern ein und war Mitglied der Sulzer Management Group: 2016–2020 war er Mitglied der Divisionsleitung Applicator Systems und CEO der Sulzer Mixpac AG, Haag; 2014–2016 Senior Vice President Strategy and Business Development bei Sulzer Chemtech AG, Winterthur; 2007–2013 Global Head Sales and Marketing bei Sulzer Mixpac AG, Haag und 2000–2007 war er Head Sales and Marketing bei Plaston AG, Widnau.
4.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gem. OR Art. 626, Abs. 2, Ziff. 1
Gemäss Art. 21 der Statuten können Mitglieder der Gruppenleitung bis zu fünf zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nur eines in einem börsenkotierten Unternehmen sein darf. Nicht unter diese Beschränkungen fallen:
- Mandate in Rechtseinheiten, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft kontrollieren.
- Mandate in Vereinen und Stiftungen sowie Personalfürsorgestiftungen. Jedes Mitglied der Gruppenleitung kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
- Mandate in Joint Ventures mit Beteiligung der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft nicht kontrolliert werden. Jedes Mitglied der Gruppenleitung kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
Als Mandate gelten Tätigkeiten der Mitglieder der Gruppenleitung in den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, gelten als ein Mandat. Kein Mitglied der Gruppenleitung übt mehr als die statutarisch maximal vorgesehene Anzahl externer Mandate aus.
4.4 Managementverträge
Es wurden keine Managementverträge mit Gesellschaften oder natürlichen Personen ausserhalb der CPH-Gruppe geschlossen.
5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen
Die Vergütungen und Beteiligungen der Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitglieder sowie die Zuständigkeit und das Verfahren zur Festsetzung sind im Vergütungsbericht des Geschäftsberichtes 2022 offengelegt.
6 Mitwirkungsrechte der Aktionäre
6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung
Jede Namenaktie verfügt an der Generalversammlung der CPH Chemie + Papier Holding AG über eine Stimme. Es gibt keine Stimmrechtsbeschränkungen.
Gemäss Art. 9 der Statuten kann sich jeder Aktionär an der Generalversammlung mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, entweder durch einen Dritten oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Aktionäre der Gesellschaft haben die Möglichkeit, schriftlich oder über die Plattform Sherpany (www.sherpany.com) für jede Generalversammlung den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
6.2 Statutarische Quoren
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit dem Mehr der abgegebenen Aktienstimmen, soweit das Gesetz es nicht anders bestimmt. Bei der Berechnung des relativen Mehrs werden Stimmenthaltungen sowie leer eingelegte und ungültige Stimmen nicht berücksichtigt. Die Wahlen und Abstimmungen finden gemäss Art. 12 der Statuten offen statt, sofern nicht der Vorsitzende oder einer der Teilnehmer verlangt, dass sie geheim erfolgen.
6.3 Einberufung der Generalversammlung
Die Generalversammlung wird gemäss Art. 10 der Statuten schriftlich per Brief an die Aktionäre oder durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. In der Einladung werden die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben (Art. 699 Abs. 3 OR).
6.4. Traktandierung
Gemäss Art. 4 der Statuten müssen Anträge von Aktionären mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Verwaltungsrat eingereicht werden. Über Gegenstände, die nicht in der Weise angekündigt worden sind, können – unter dem Vorbehalt der Bestimmungen über die Universalversammlung – keine Beschlüsse gefasst werden.
6.5 Eintragungen im Aktienbuch
Art. 9 der Statuten sieht vor, dass diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Generalversammlung und der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung berechtigt sind, die an dem jeweils vom Verwaltungsrat bezeichneten Stichtag im Aktienbuch als Aktionäre mit Stimmrecht eingetragen sind.
7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
7.1 Angebotspflicht
Gemäss Art. 6 der Statuten ist ein Erwerber von CPH-Aktien bei Überschreiten eines gesetzlichen Grenzwertes nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz verpflichtet (Opting-out-Klausel).
7.2 Kontrollwechselklauseln
Es gibt keine Kontrollwechselklauseln.
8 Revisionsstelle
8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Seit 1971 ist die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, die gesetzliche Revisionsstelle der CPH-Gruppe. Thomas Illi ist seit 2016 leitender Revisor. Gemäss Art. 730a Abs. 2 OR wechselt der leitende Revisor alle sieben Jahre.
8.2 Revisionshonorare und übrige Honorare
In den Geschäftsjahren 2021 und 2022 wurden folgende Honorare an die Revisionsstelle bezahlt:
Revisionshonorare umfassen Prüfungsdienstleistungen, die jedes Jahr durchgeführt werden, um ein Urteil zur Konzernrechnung abzugeben sowie um Berichte zu den lokal erforderlichen statutarischen Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften zu erstellen. Übrige Honorare umfassen andere Dienstleistungen der Revisionsstellen.
8.3 Informationsinstrumente der externen Revision
Der Fachausschuss «Finanzen und Revision» beurteilt die Leistung, Unabhängigkeit und Honorierung der externen Revision. Er genehmigt den Prüfungsplan, behandelt die Prüfberichte und überwacht die Umsetzung von Empfehlungen der externen Revision.
Der Fachausschuss berichtet darüber jährlich an den Verwaltungsrat. Im Jahr 2022 nahmen die Vertreter der Revisionsstelle an allen Sitzungen des Ausschusses «Finanzen und Revision» zu den Traktanden teil, die sie betrafen.
9 Informationspolitik
9.1 Informationsinstrumente
Die CPH-Gruppe lebt eine offene Kommunikationskultur gegenüber Mitarbeitenden, Aktionären und der Öffentlichkeit. Die Gesellschaft publiziert einen Jahresbericht per 31. Dezember und einen Halbjahresbericht per 30. Juni. Der Jahresbericht wird in gedruckter Form jeweils direkt an die Aktionäre verschickt. Auf der Website https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ kann der Bericht bestellt werden.
Schriftliche Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erfolgen an die im Aktienbuch zuletzt eingetragene Adresse des Aktionärs bzw. des Zustellungsbevollmächtigten.
Der Bereich «Investoren» https://cph.ch/de/investoren/ hält alle Informationen für Aktionäre und Investoren bereit, beispielsweise den Finanzkalender, die wichtigsten Kennzahlen der Gesellschaft oder den aktuellen Aktienkurs. Zur Kontaktaufnahme steht die Mail-Adresse info@cph.ch zur Verfügung, um Informationen über das Unternehmen zu erhalten. Interessierte können sich auf https://cph.ch/de/investoren/ir-kontakte registrieren, um automatisch Mitteilungen der CPH-Gruppe per Mail zu erhalten. Auf https://cph.ch/de/medien/mitteilungen/ad-hoc-mitteilungen-gemaess-art-53-kr/ werden laufend die veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilungen und auf https://cph.ch/de/medien/mitteilungen/ die weiteren Medienmitteilungen aufgeschaltet. Zum Jahresabschluss findet eine Analysten- und Medien- konferenz statt.
Informationen zu den drei Geschäftsbereichen finden sich zudem auf den Websites der Unternehmen zeochem.com, perlen.ch und perlenpackaging.com. Der Bereich Chemie hat 2022 ausserdem für die deuterierten Produkte die Website www.zeotope.com aufgeschaltet. Die Unternehmen der CPH-Gruppe sind auf den sozialen Medien mit eigenen Profilen auf LinkedIn unter folgenden Adressen präsent:
9.2 Informationen für Aktionäre
Die CPH-Aktie schloss am 30. Dezember 2022 an der SIX Swiss Exchange bei einem Kurs von CHF 78.00, gegenüber CHF 61.00 im Vorjahr. Damit lag die Kursentwicklung der CPH-Aktie mit +27.9 % über dem Gesamtmarkt, welcher, gemessen am Swiss Performance Index Price (SPIX), um 18.7 % zurückging.
Aktienkennzahlen
1 Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung vom 14. März 2023
9.3 Informationen für Obligationäre
Die CPH hatte Ende 2022 eine Frankenanleihe von CHF 100 Mio. mit einem Coupon von 2.00 % und einer Laufzeit bis Oktober 2023 ausstehend. Die an der SIX Swiss Exchange kotierte Anleihe schloss am 29. Dezember 2022 bei einem Kurs von CHF 100.00 gegenüber CHF 101.91 im Vorjahr.
9.4 Investor-Relations-Agenda
- 21. Februar 2023 Medien- und Investorenkonferenz, Publikation Geschäftsbericht 2022
- 14. März 2023 Generalversammlung
- 20. Juli 2023 Halbjahresbericht per 30. Juni 2023
- 26. September 2023 Investorentag der CPH-Gruppe
- 20. Februar 2024 Medien- und Investorenkonferenz, Publikation Geschäftsbericht 2023 20. März 2024 Generalversammlung
9.5 Investor-Relations-Kontakt
Gerold Brütsch, CFO
CPH Chemie + Papier Holding AG
CH-6035 Perlen
Tel. + 41 41 455 80 00
E-Mail: investor.relations@cph.ch
10 Handelssperrzeiten
Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung der CPH sowie diejenigen internen und externen Mitarbeitenden, welche an der Erstellung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse beteiligt sind, dürfen spätestens ab dem 1. Dezember und spätestens ab dem 1. Juni vor und bis 48 Stunden nach der Bekanntgabe des jeweiligen Abschlusses keine Wertpapiere handeln, deren Wert massgeblich vom Kursverlauf der CPH-Aktien bestimmt wird. Bei Projekten können spezielle Sperrzeiten erlassen werden. Ausserdem gelten die Regeln gemäss «Reglement betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen und Insiderhandelsverbot», welches unter https://cph.ch/de/investoren/dokumentationen/ in der Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte» zum Download zur Verfügung steht.