20. Rückstellungen

in CHF 1 000

Umwelt

Gross- reparaturen

Latente Ertragssteuern

Sonstige Rück- stellungen

Total Rück- stellungen

Rückstellungen per 1. Januar 2024

26 064

8 986

11 142

3 916

50 108

Zugang

-

-

2 147

1 286

3 433

Verbrauch

‑ 3 305

-

‑ 585

‑ 815

‑ 4 705

Auflösung

-

-

‑ 908

‑ 2 681

‑ 3 589

Ausgliederung des Papiergeschäfts, siehe auch Erläuterung 32

-

‑ 8 986

-

-

‑ 8 986

Währungsumrechnung

-

-

88

6

94

Rückstellungen per 31. Dezember 2024

22 759

-

11 884

1 712

36 355

Zugang

2 028

-

1 826

1 274

5 128

Verbrauch

‑ 757

-

‑ 437

‑ 668

‑ 1 862

Auflösung

-

-

‑ 70

‑ 39

‑ 109

Kauf von Tochtergesellschaft, siehe auch Erläuterung 31

-

-

1 091

516

1 607

Währungsumrechnung

-

-

‑ 170

‑ 12

‑ 182

Rückstellungen per 31. Dezember 2025

24 030

-

14 124

2 783

40 937

Davon:

– kurzfristig

1 075

-

-

2 597

3 672

– langfristig

22 955

-

14 124

186

37 265

Umweltrückstellungen beziehen sich auf notwendige Umweltschutzmassnahmen an ehemaligen Produktionsstandorten der Zeochem. Dazu gehören die Sanierung des Seegrunds in Uetikon am See/Schweiz, der ehemalige Produktionsstandort in Full-Reuenthal/Schweiz sowie Verpflichtungen aus verschiedenen Deponien. Die Seegrundsanierung wurde im Geschäftsjahr 2022 begonnen und dürfte in drei bis fünf Jahren abgeschlossen sein. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Baudirektion des Kantons Zürich, welche die Projektleitung innehat, während die CPH Group in der Steuergruppe vertreten ist. Die Kosten sind zu 80 % durch die CPH Group und zu 20 % durch den Kanton Zürich zu tragen. Die Finanzierung dieser Arbeiten erfolgt aus dem im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Verkauf des Produktionsstandortes an den Kanton Zürich. Die anfallenden Kosten sind nicht liquiditätswirksam und reduzieren einerseits die Rückstellungen und anderseits die Restforderung gegenüber dem Kanton Zürich (siehe auch Erläuterungen 12, Sonstige Forderungen, und 15, Finanzanlagen).

Die Rückstellungen für Grossreparaturen standen im Zusammenhang mit der aufgrund der Konzessionsauflagen des Kantons Luzerns verpflichtenden Wehrsanierung in Perlen/Schweiz und betrafen den per 25. Juni 2024 ausgegliederten Bereich Papier. Siehe dazu auch Erläuterung 32.

Für die Rückstellungen für latente Ertragssteuern wird auf Erläuterung 8, Ertragssteuern verwiesen. Die Sonstigen Rückstellungen decken unter anderem Ansprüche für Kundenreklamationen.

Die Höhe der Rückstellungen wurde zum Bilanzstichtag überprüft und gemäss den neuesten Einschätzungen angepasst. Dabei hatten neue Erkenntnisse zum Umfang und zu den Kosten der notwendigen Massnahmen unter Berücksichtigung der behördlichen Anforderungen, des Fortschritts der Arbeiten und der Baukostenteuerung eine Erhöhung der Rückstellungen notwendig gemacht (siehe auch Erläuterung 7, Betriebsfremdes Ergebnis).