Corporate Governance
Bericht zur Corporate Governance
Die langfristige Wertschöpfung der CPH Group beruht auf einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, welche die Interessen der Kunden, Mitarbeitenden, Aktionäre und der weiteren Interessengruppen einbezieht.
Die CPH Group ist international in unterschiedlichen Ländern und Märkten mit verschiedenen Rechtsordnungen tätig, welche vollumfänglich eingehalten werden. Der langfristige Erfolg der Gruppe ist nur möglich dank einer einwandfreien Geschäftsführung und dem Einhalten hoher ethischer Standards, welche der Unternehmensgrösse und -struktur entsprechend umgesetzt werden. Dazu gehört eine verantwortungsvolle Corporate Governance, welche sich am Swiss Code of Best Practices for Corporate Governance von Economiesuisse orientiert. Grundlage der Unternehmensführung bilden das Leitbild, die Statuten sowie das Organisationsreglement der Gruppe und die Verhaltenskodices der Geschäftsbereiche, die auf der Website unter https://cph.ch/de/investors/documentation/ in der Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte» zum Download zur Verfügung stehen.
1. Konzernstruktur und Aktionariat
1.1 Konzernstruktur
Die CPH Group besteht aus den zwei selbstständig am Markt auftretenden Geschäftsbereichen Zeochem und Perlen Packaging. Die Muttergesellschaft CPH Group hat ihren Sitz in Perlen/Root, Schweiz. Die Übersicht über die Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis befindet sich im Anhang der Konzernrechnung. Die CPH Group wird durch den CEO geführt, die Geschäftsbereiche durch die Vorsitzenden der Geschäftsleitung. Die Gruppenleitung setzt sich aus dem CEO, dem CFO und den Vorsitzenden der Geschäftsleitungen (CEO und Vorsitzender der Geschäftsleitung Zeochem in Personalunion) zusammen.
Organigramm per 31.12.2025
Die CPH Group ist die einzige kotierte Gesellschaft im Konsolidierungskreis. Deren Namenaktien (Valorennummer 162471, ISIN CH0001624714) sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Börsenkapitalisierung betrug per 31. Dezember 2025 CHF 415 Mio.
1.2 Bedeutende Aktionäre
Per 31. Dezember 2025 waren 1 228 Aktionäre im Aktienbuch eingetragen, welche über die nachfolgende Anzahl Aktien verfügten:
386 066 oder 6.4 % waren per 31. Dezember 2025 nicht im Aktienbuch eingetragen (Dispobestand).
Bedeutende Aktionäre mit einem Stimmenanteil von mehr als 3 % sind der Gesellschaft wie folgt bekannt:
Die beiden Ankeraktionäre, die Swiss Industrial Finance AG und die Elly Schnorf-Schmid Stiftung, haben sich mit einem Aktionärsbindungsvertrag zur Bildung eines stabilen Aktionariats zusammengeschlossen und halten zusammen 33.6 % der Aktien. Die Swiss Industrial Finance AG gehört dem Familienzweig des Verwaltungsratspräsidenten Peter Schaub, welcher die Aktionärsgruppe vertritt. Der Free Float beträgt 57.2 % der Aktien.
Offenlegungsmeldungen aus dem Berichtsjahr sowie aus früheren Jahren sind auf der Website von SIX Exchange Regulation ersichtlich: https://www.ser-ag.com/de/resources/notifications-market-participants/significant-shareholders.html#/.
1.3 Kreuzbeteiligungen
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen.
2. Kapitalstruktur
2.1 Ordentliches Kapital
Das ausgegebene Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 900 000 und ist eingeteilt in 6 000 000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nennwert von je 0.15 CHF.
2.2 Kapitalband und bedingtes Kapital
Die Gesellschaft hat kein Kapitalband und kein bedingtes Kapital ausstehend.
2.3 Kapitalveränderungen
In den Geschäftsjahren 2023 und 2025 erfolgten keine Kapitalveränderungen. Im Geschäftsjahr 2024 kam es im Zuge der Ausgliederung des Geschäftsbereichs Papier zu einer Kapitalveränderung. Das Aktienkapital wurde um CHF 300 000 von CHF 1 200 000 auf CHF 900 000 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung wurde wie folgt durchgeführt: a) durch Herabsetzung des Nennwerts der 6 000 000 Namenaktien zu je CHF 0.20 auf je CHF 0.15; und b) durch Zuweisung des Herabsetzungsbetrags von CHF 300 000 an die gesetzlichen Kapitalreserven.
2.4 Aktien
Das Aktienkapital von CHF 0.9 Mio. ist eingeteilt in 6 000 000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.15. Jede im Aktienbuch der Gesellschaft mit Stimmrecht eingetragene Aktie verfügt an der Generalversammlung über eine Stimme. Es gibt keine Vinkulierungsbestimmungen oder Stimmrechtsbeschränkungen, vorbehältlich der Beschränkungen gemäss Ziffer 2.6.
2.5 Partizipations- und Genussscheine
Das Unternehmen hat weder Partizipations- noch Genussscheine ausgegeben.
2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit
Erwerber von Namenaktien werden durch den Verwaltungsrat auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen. Der Verwaltungsrat kann die Eintragung ablehnen, falls der Erwerber nicht ausdrücklich erklärt, die Aktien in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erworben zu haben, oder wenn er falsche Angaben macht, sofern die einzutragenden Namenaktien mehr als 3 % des jeweils ausstehenden Aktienkapitals umfassen. In den Statuten sind keine weiteren Beschränkungen der Übertragbarkeit von Aktien vorgesehen.
2.7 Wandelanleihen und Optionen
Die CPH Group hat keine Wandelanleihen ausstehend und keine Optionen an unternehmensinterne oder -externe Personen ausgegeben.

Verwaltungsrat per 31.12.2025 (v.l.n.r.): Christian Wipf, Tim Talaat, Manuel Werder, Peter Schaub, Claudine Mollenkopf, Kaspar W. Kelterborn
3. Verwaltungsrat
3.1 Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat der CPH Group besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Per 31. Dezember 2025 setzte sich der Verwaltungsrat aus sechs Mitgliedern zusammen. Verwaltungsratspräsident Peter Schaub vertritt die Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung mit 33.6 %. Die weiteren fünf Mitglieder (83 %) sind unabhängig, das heisst, sie sind kein Vertreter eines Aktionärs mit mehr als 3 % des Kapitals oder der Stimmen. Zudem sind bzw. waren sie weder gegenwärtig oder in den letzten fünf Jahren exekutiv für die Gesellschaft tätig noch besteht ein überkreuzendes Mandat mit einem Gruppenleitungsmitglied.
1 Peter Schaub vertritt die Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung.
Aus den nachfolgenden Lebensläufen ist ersichtlich, dass sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrates über grosse Führungserfahrung in international tätigen Industrie- oder anderen Unternehmen verfügen. Damit setzt sich der Verwaltungsrat aus Mitgliedern mit breit gefächerten Erfahrungen und Kompetenzen zusammen:
Die Frauenquote im Verwaltungsrat liegt bei 17 % und damit unter dem ab dem Jahr 2026 gesetzlich vorgesehenen Richtwert von 30 %. Der Pool an geeigneten weiblichen Kandidaten in der Industrie ist nach wie vor klein. Neben Diversifikationsaspekten sind Kriterien wie Leistungsausweis, Erfahrung und Kompetenz relevant. Der aktuelle Frauenanteil ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung unter Berücksichtigung sämtlicher benötigten Fähigkeiten für die Position eines Verwaltungsrates. Die CPH Group ist bestrebt, den Richtwert im Rahmen der Nachfolgeplanung zukünftig bestmöglich zu erfüllen.
3.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Peter Schaub
Peter Schaub, lic. iur., Rechtsanwalt, geb. 1960 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2010 Präsident des Verwaltungsrates. Er ist seit 2025 Konsulent der Weber Schaub & Partner AG, Steuer- und Rechtsberatung, Zürich. Peter Schaub ist Präsident des Verwaltungsrates der Scobag Privatbank AG, Basel; Präsident des Verwaltungsrates der Zindel Immo Holding AG, Chur; Präsident des Verwaltungsrates der Mobimo AG, Luzern; Präsident des Verwaltungsrates der Swiss Industrial Finance AG, Zürich; Präsident des Verwaltungsrates der Perlen Industrieholding AG, Perlen; Vizepräsident des Verwaltungsrates der UBV Holding AG, Uetikon, und Verwaltungsrat der Rüegg Cheminée Holding AG, Zumikon. Er ist Verwaltungsrat diverser weiterer nicht kotierter Gesellschaften sowie Stiftungsrat in diversen Stiftungen.
1994–2024 war er Partner der Weber Schaub Partner AG, Steuer- und Rechtsberatung, Zürich; 1990–1993 Steuerkommissär beim kantonalen Steueramt Zürich und 1987–1988 Substitut bei der Rechtsanwaltskanzlei Schellenberg Wittmer, Zürich.
Tim Talaat
Tim Talaat, MSEE und MBA, geb. 1960 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Vizepräsident des Verwaltungsrates und seit 2020 Vorsitzender des Fachausschusses «Personal und Entschädigung». Er ist Mehrheitsaktionär und Präsident des Verwaltungsrates der SIHAG Swiss Industrial Holding AG, Uetikon (diese Gesellschaft hat keine Verbindung mit der Swiss Industrial Finance AG); Vizepräsident des Verwaltungsrates der Perlen Industrieholding AG, Perlen, und Vorsitzender des Beirates der Single Group GmbH, Hochdorf (DE).
2009–2015 war er CEO der Looser Holding AG, Arbon; 2003–2007 CEO SR Technics Switzerland und 1996–2003 Mitglied der Konzernleitung der SR Technics Group, Zürich-Flughafen.
Kaspar W. Kelterborn
Kaspar W. Kelterborn, lic. oec. HSG, geb. 1964 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Vorsitzender des Fachausschusses «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit»; Mitglied des Verwaltungsrates der Burckhardt Compression Holding AG, Winterthur; Mitglied des Verwaltungsrates der EMS-CHEMIE AG, Domat/Ems; Mitglied des Verwaltungsrates der Karl Bubenhofer AG, Gossau (SG); Mitglied des Verwaltungsrates der Wipf Holding AG, Brugg; Mitglied des Verwaltungsrates der Perlen Industrieholding AG, Perlen; und Inhaber der Kelterborn Advisory AG, Wangen (SZ).
2022 war er Group CFO ad interim und Mitglied der Konzernleitung der Dormakaba-Gruppe, Rümlang; 2006–2021 Group CFO und Mitglied der Konzernleitung der Conzzeta-Gruppe, Zürich; 2002–2005 Group CFO und Mitglied der Konzernleitung der Unaxis-Gruppe, Pfäffikon, und 1996–2002 hatte er für die Clariant-Gruppe, Muttenz, leitende Funktionen in Finanzen und Controlling im In- und Ausland inne.
Claudine Mollenkopf
Claudine Mollenkopf, Dr. rer. nat., geb. 1966, ist deutsche sowie französische Staatsbürgerin. Seit 2025 ist sie Chief Operating Officer Advanced Technologies der Evonik Industries AG und ist Mitglied des Vorstandes der Evonik Industries AG, Essen, sowie Mitglied der Geschäftsführung der Evonik Operations GmbH, Essen. Claudine Mollenkopf verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der chemischen Industrie.
2022–2025 war sie Divisionsleiterin Specialty Additives bei Evonik Industries AG, Essen; 2019–2022 Senior Vice President und General Manager Silicas bei Evonik Operations GmbH, Essen; 2011–2019 Mitglied des Executive Committees der Orion Engineered Carbons S.A., Luxemburg, und 2018–2019 President Orion Engineered Carbons France SAS, Berre L’Etang; 1996–2010 nahm sie verschiedene leitende Positionen im Evonik-Konzern ein, zuletzt als General Manager der Business Line Rubber/MRG Industries.
Manuel Werder
Manuel Werder, lic. iur., Rechtsanwalt LL.M., geb. 1974 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2015 Partner und seit 2024 Head of Finance, Risk and Compliance der Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey AG, Zürich; Mitglied des Verwaltungsrates der UBV Holding AG, Uetikon; Mitglied des Verwaltungsrates der Perlen Industrieholding AG, Perlen; Verwaltungsrat diverser weiterer nicht kotierter Gesellschaften und Stiftungsrat in diversen Stiftungen.
2010–2015 war er Senior Associate der Niederer Kraft Frey AG, Zürich; 2007–2008 Secondment Allende & Brea Abogados, Buenos Aires; 2004–2007 Associate der Niederer Kraft Frey AG, Zürich, und 2002–2004 Foreign Associate Fox Horan & Camerini LLP, New York.
Christian Wipf
Christian Wipf, lic. oec. HSG, geb. 1957 und Schweizer Staatsbürger, ist Präsident und Delegierter des Verwaltungsrates der Wipf Holding AG, Brugg; Präsident des Verwaltungsrates verschiedener Tochtergesellschaften der Wipf-Gruppe.
1997–2020 war er CEO der Wipf-Gruppe, Brugg; 2001–2007 CEO der Wipf AG, Volketswil; 1991–1997 in der Geschäftsleitung der Seetal Schaller AG, Brugg; 1982–1991 in verschiedenen leitenden Funktionen bei Philips AG, Zürich, und bei Philips Electronics Ltd, Montreal.
3.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gem. Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR
Gemäss Art. 21 der Statuten können Mitglieder des Verwaltungsrates bis zu 15 zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nicht mehr als drei in börsenkotierten Unternehmen sein dürfen. Nicht unter diese Beschränkungen fallen:
- Mandate in Rechtseinheiten, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft kontrollieren.
- Mandate in Vereinen und Stiftungen sowie Personalfürsorgestiftungen. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
- Mandate in Joint Ventures mit Beteiligung der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft nicht kontrolliert werden. Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
Als Mandate gelten Tätigkeiten der Mitglieder des Verwaltungsrates in den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, gelten als ein Mandat. Kein Mitglied des Verwaltungsrates übt mehr als die statutarisch maximal vorgesehene Anzahl externer Mandate aus.
3.4 Wahl und Amtszeit
Der erstmalige Wahlzeitpunkt der einzelnen Mitglieder ist in Kapitel 3.1 aufgeführt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden gemäss Art. 14 der Statuten von der Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Das Mandat endet spätestens an der Generalversammlung des Jahres, in dem das entsprechende Mitglied 70 Jahre alt wird.
3.5 Interne Organisation
Die Organisation des Verwaltungsrates ergibt sich aus dem Gesetz, den Statuten und dem Geschäfts- und Organisationsreglement. Die beiden Letzteren können auf der Website der CPH Group eingesehen werden: https://cph.ch/de/investors/documentation/ (Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte»).
Der Verwaltungsrat tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens aber fünfmal pro Jahr. Der Verwaltungsrat ist bei Anwesenheit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse des Verwaltungsrates werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Vorsitzende stimmt mit; er hat den Stichentscheid. Im Berichtsjahr tagte der Verwaltungsrat insgesamt sechs Mal an fünf halbtägigen Sitzungen sowie zusätzlich während einer ganztägigen Strategiesitzung. Die Teilnahme an den Sitzungen erfolgte physisch oder ausnahmsweise per Videokonferenz. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %.
An der Strategiesitzung befasst sich der Verwaltungsrat mit strategischen Fragen und der mittelfristigen Entwicklung des Unternehmens sowie von Zeochem und Perlen Packaging. Daran nehmen die gesamte Gruppenleitung sowie themenbezogen auch die Mitglieder der Geschäftsleitungen von Zeochem und Perlen Packaging teil. Der Präsident des Verwaltungsrates oder sein Stellvertreter beruft die Sitzungen ein, leitet die Diskussionen und sorgt für die Protokollführung. Er vertritt den Verwaltungsrat gegenüber externen Stellen. Der Präsident des Verwaltungsrates ist direkter Vorgesetzter des CEO. Im Übrigen hat er keine Sonderbefugnisse, es sei denn, es werden ihm einzelne Kompetenzen durch den Verwaltungsrat delegiert, oder in dringlichen Fällen, die einen sofortigen Entscheid verlangen.
Der Verwaltungsrat hat zwei ständige Ausschüsse gebildet: die Fachausschüsse «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» sowie «Personal und Entschädigung». Die Ausschüsse bestehen je aus mindestens drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates. Die Mitglieder des Ausschusses «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» treffen sich mindestens dreimal pro Jahr, die Mitglieder des Ausschusses «Personal und Entschädigung» mindestens zweimal pro Jahr. Die Ausschüsse treffen selber keine Entscheide, sie haben in erster Linie eine vorberatende Funktion. Sie sollen insbesondere mithelfen, die Verwaltungsratssitzungen effizienter zu gestalten und rasche, fundierte Entscheidungen zu treffen. Der Verwaltungsrat überprüft regelmässig die Zusammensetzung seiner Ausschüsse.
Fachausschuss «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit»
Im Fachausschuss «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» haben Kaspar W. Kelterborn (Vorsitz), Peter Schaub und Manuel Werder Einsitz. Peter Schaub ist als Vertreter der Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung abhängig. Die weiteren Mitglieder des Fachausschusses «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» sind unabhängig. CEO und CFO sind bei den Sitzungen jeweils Gast. Der Ausschuss trat im Berichtsjahr zu drei halbtägigen Sitzungen zusammen und führte eine Telefonkonferenz durch. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. Die Mitglieder des Ausschusses «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» werden vom Verwaltungsrat bestellt. Die Aufgaben des Fachausschusses «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» beinhalten insbesondere:
- Überprüfen der Ausgestaltung des Finanz- und Rechnungswesens bezüglich Angemessenheit, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit
- Überprüfen des Jahres- und Halbjahresabschlusses sowie anderer zu publizierender Finanzinformationen; Festlegen von Richtlinien, Qualitätsstandards und Informationsgehalt derselben
- Überwachen der Einschätzung von Unternehmensrisiken sowie Überprüfen der Praktiken des Risikomanagements
- Überwachen der Anlage- und Hedgingpolitik
- Überwachen und Einschätzen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems (IKS)
- Überwachen der Geschäftstätigkeit hinsichtlich Einhaltung und Umsetzung von VR-Beschlüssen, unternehmenspolitischen Grundsätzen und Weisungen sowie der gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere auch der Börsengesetzgebung
- Überprüfen der Leistung, Unabhängigkeit und Honorierung der Revisionsstelle und des Konzernprüfers (externe Revision) sowie Wahlempfehlung derselben zuhanden des Verwaltungsrates bzw. der Generalversammlung, Genehmigen des Prüfungsplanes, Behandeln der Prüfberichte und Überwachen der Umsetzung von Empfehlungen der externen Revision
- Beratung des Verwaltungsrates in Angelegenheiten der Nachhaltigkeit und Klimastrategie
- Überwachen der Immobilienstrategie
Fachausschuss «Personal und Entschädigung»
Tim Talaat (Vorsitz), Claudine Mollenkopf, Peter Schaub (ausser seine eigene Vergütung betreffend) und Christian Wipf bilden den Fachausschuss «Personal und Entschädigung». Peter Schaub ist als Vertreter der Aktionärsgruppe Swiss Industrial Finance AG und Elly Schnorf-Schmid Stiftung abhängig. Die weiteren Mitglieder des Fachausschusses «Personal und Entschädigung» sind unabhängig. Im Berichtsjahr fanden drei halbtägige Sitzungen statt. Die Teilnahmequote an den Sitzungen betrug 100 %. Die Mitglieder des Ausschusses «Personal und Entschädigung» werden von der Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Der CEO ist ständiger Gast an den Ausschusssitzungen, ausser wenn seine eigene Vergütung oder andere ihn betreffende Themen behandelt werden. Die Aufgaben des Fachausschusses «Personal und Entschädigung» beinhalten insbesondere:
- Erarbeiten der Leitlinien für die Vergütungspolitik und für das Vergütungssystem der CPH Group zuhanden des Verwaltungsrates; insbesondere der Grundsätze für die Vergütung des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung
- Antrag an den Verwaltungsrat betreffend die Vergütung (einschliesslich ihrer Komponenten) des Verwaltungsrates und der Mitglieder der Gruppenleitung
- Überprüfen der Leistung und jährlichen Zielerreichung des CEO und der Mitglieder der Gruppenleitung; Antrag an den Verwaltungsrat betreffend fixe und variable Vergütung derselben
- Überwachen der Umsetzung von Personal- und Vergütungspolitik und der Lohnentwicklung in der CPH Group
3.6 Kompetenzregelung
Der Verwaltungsrat hat gemäss Art. 716a OR unübertragbare und unentziehbare Aufgaben. Die Kompetenzen und die Zusammenarbeit zwischen dem Verwaltungsrat, seinen Ausschüssen und der Gruppenleitung sind im Geschäfts- und Organisationsreglement geregelt (https://cph.ch/de/investors/documentation/ Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte»). Der Verwaltungsrat hat auf Gruppenebene folgende Aufgaben:
- Festlegung des Leitbildes und der generellen Unternehmenspolitik
- Festlegung der Gruppenstruktur, der Gruppenpolitik, der Gruppenziele und der generellen Gruppenstrategie sowie Definition der strategischen Wachstumsfelder
- Zielformulierung bezüglich betrieblicher Kennzahlen, Finanzierungspolitik und Investitionsrenditen
- Zuteilung der Ressourcen und Entscheid über die Verwendung von Geldmitteln innerhalb der CPH Group
- Bestellung der Verwaltungsräte der Tochtergesellschaften
- Genehmigung von Verträgen der Gruppengesellschaften über die strategische Zusammenarbeit untereinander oder mit anderen Unternehmen
- Entscheid über die Aufnahme oder Aufgabe von wichtigen Geschäftszweigen
- Entscheid über die Einstellung und Entlassung von Gruppenleitungsmitgliedern
- Oberaufsicht über die Gruppenführung, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente, Weisungen und Vollzug beschlossener Massnahmen
- Festlegung der Grundsätze der Vergütung sowie Festlegung der Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung
- Überprüfung des Risikomanagementsystems und der Geschäftsrisiken
Für die Geschäftsbereiche hat der Verwaltungsrat folgende Aufgaben:
- Festlegung der Bereichsziele und der Bereichsstrategien
- Entscheid über die Errichtung und Schliessung von Betriebsstätten und Zweigniederlassungen
Der Verwaltungsrat nimmt regelmässig eine Selbstevaluation seiner Arbeit und derjenigen seiner Ausschüsse vor.
3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Gruppenleitung
Der Präsident des Verwaltungsrates unterstützt den CEO im Rahmen regelmässiger Kontakte bei der Ausführung seiner Aufgaben und der Umsetzung der Strategie. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Gruppenleitung durch ein strukturiertes Berichtswesen und durch Controlling-Prozesse. Der Verwaltungsrat erhält monatlich einen ausführlichen schriftlichen Bericht über den Geschäftsgang, die finanziellen Ergebnisse, die Entwicklung der Märkte, drohende Risiken sowie wichtige Ereignisse. Der CEO erläutert zusätzlich an jeder Verwaltungsratssitzung den aktuellen Geschäftsgang sowie sämtliche gruppenrelevanten Angelegenheiten.
Risikomanagement
Als international tätiges Unternehmen ist die CPH Group verschiedenen finanziellen und nicht finanziellen Risiken ausgesetzt, welche untrennbar mit der unternehmerischen Tätigkeit der CPH Group verbunden sind. Die definierten Risiken werden im weitesten Sinne als die Gefahr bestimmt, die finanziellen, operativen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen. Um den Unternehmenserfolg langfristig zu sichern, ist es daher unerlässlich, die Risiken effektiv zu identifizieren, zu analysieren und durch geeignete Steuerungsmassnahmen zu beseitigen oder zu begrenzen.
Die CPH Group setzt ein professionelles Risikomanagementsystem ein, das auf einer konzernweit einheitlichen Methodologie basiert. Der Risikomanagementprozess umfasst die Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung sämtlicher wesentlicher Risiken und Chancen. Zur Unterstützung dieser Prozesse wird eine Risikomanagementsoftware eingesetzt, die eine strukturierte Erfassung und konsistente Bewertung aller Risikoarten ermöglicht. Über das System werden Risiken zentral dokumentiert, Verantwortlichkeiten zugewiesen und Massnahmen zur Risikosteuerung nachverfolgt. Die erhobenen Daten bilden die Grundlage für das regelmässige Reporting an den Verwaltungsrat und an die Gruppenleitung.
Beurteilung wesentlicher Risiken
Als wesentliche Risiken wurden im Berichtsjahr unter anderem geopolitische Risiken und Änderungen in lokalen Gesetzgebungen und Vorschriften, die Inflation mit den damit verbundenen Steigerungen der Inputkosten, die Sicherheit der IT-Systeme sowie Veränderungen im Marktumfeld konjunktureller Art oder durch Veränderungen im Wettbewerbsumfeld erkannt. Massnahmen zur Reduzierung dieser und anderer Risiken wurden definiert und befinden sich in Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der CPH Group sowie von Zeochem und Perlen Packaging in der Umsetzung. Die CPH Group misst und überwacht regelmässig ihre Exponierung gegenüber wesentlichen Risikofaktoren. Die Ermittlung der Risikoexponierung erfolgt mittels quantitativer Analysen, Sensitivitätsberechnungen und Szenarienanalysen. Diese zeigen auf, wie sich Veränderungen zentraler Marktparameter auf Ergebnis und Eigenkapital auswirken könnten.
Finanzielles Risikomanagement
Durch ihre Geschäftstätigkeit ist die CPH Group insbesondere finanziellen Risiken wie Währungs-, Kredit-, Liquiditäts- und Zinsrisiken ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage der CPH Group zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt durch die Finanzabteilung der CPH Group entsprechend den vom Verwaltungsrat verabschiedeten Leitlinien. Diese legen den Einsatz von Derivaten sowie den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und dem Kreditrisiko fest. Die Leitlinien sind für alle Gesellschaften der CPH Group verbindlich. Die Tabelle gibt einen Überblick über die finanziellen Risiken mit deren Beschreibung und Bewirtschaftung.
Übersicht finanzielle Risiken
Organisation des Risikomanagements
Das finanzielle und operative Risikomanagement erfolgt innerhalb der der CPH Group gemäss den vom Verwaltungsrat und vom Management festgelegten Grundsätzen und Richtlinien. Die Revisionsstelle unterstützt den Verwaltungsrat und den Ausschuss «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» im Rahmen ihres gesetzlichen Prüfauftrags, indem die Existenz der internen Kontrollsysteme (IKS) geprüft wird.
Grundsätze des Risikomanagements
Die Grundsätze des Risikomanagements steuern die regelmässige Beurteilung der operativen und strategischen Geschäftsrisiken, die Absicherung von Währungs-, Zins-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie das interne Kontrollsystem (IKS). Ebenso bestehen Richtlinien zur Bewirtschaftung liquider Mittel und zur Beschaffung von Darlehen.
Risikoübersicht
Die regelmässig erfassten und analysierten Risiken werden im jährlichen Risikobericht an den Verwaltungsrat zusammengefasst. In einem detaillierten Risikokatalog und einer Risikomatrix werden die wesentlichen Geschäftsrisiken erhoben und nach ihrer Eintretenswahrscheinlichkeit sowie dem möglichen Schadensausmass bewertet und geeignete Massnahmen zur Risikominimierung festgelegt. Ebenso wird die Versicherungsabdeckung jährlich überprüft.
Berichterstattung
Die Berichterstattung zum Risikomanagement an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung erfolgt jährlich. Es werden strategische und operative Risiken erfasst. Ausserordentliche Vorfälle werden dem Verwaltungsrat umgehend gemeldet. Nach Ansicht des Verwaltungsrates wurden mit dem etablierten Risikomanagement die erforderlichen Massnahmen getroffen, um die zukünftige Entwicklung der Unternehmensgruppe sicherzustellen, auch wenn nie ausgeschlossen werden kann, dass infolge besonderer Umstände und Unwägbarkeiten nicht vorhergesehene Risiken auftreten können.

Gruppenleitung per 31.12.2025 (v.l.n.r.): Marc Haller, Alois Waldburg-Zeil, Gerold Brütsch
4. Gruppenleitung
4.1 Mitglieder der Gruppenleitung
Per 31. Dezember 2025 setzte sich die Gruppenleitung wie folgt zusammen:
4.2 Lebensläufe, weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen
Alois Waldburg-Zeil
Alois Waldburg-Zeil, Dr. iur., geb. 1963 und österreichischer Staatsbürger, kam 2010 als Vorsitzender der Geschäftsleitung Zeochem zur CPH Group und ist seit 2025 CEO/Vorsitzender der Gruppenleitung in Personalunion. Er ist Verwaltungsrat der Canexis Pharma AG, Schlattingen.
1997–2009 nahm er verschiedene Managementfunktionen im Süd-Chemie-Konzern wahr, der heute zu Clariant gehört: Er war unter anderem Leiter des Vorstandssekretariats und der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, Sales Manager EMEA, Global Financial Manager des Geschäftsbereiches Süd-Chemie Performance Packaging, Paris (FR), Geschäftsführer der Süd-Chemie Grossbritannien, Manchester (GB), und Geschäftsführer der Süd-Chemie Zeolites GmbH, Bitterfeld (DE); 1993–1997 war er bei der KPMG in der Wirtschaftsprüfung tätig.
Gerold Brütsch
Gerold Brütsch, B.Sc. in Betriebsökonomie, dipl. Wirtschaftsprüfer, US Certified Public Accountant, geb. 1966 und Schweizer Staatsbürger, ist seit 2022 bei der CPH Group als CFO tätig.
2024–2025 war Gerold Brütsch zusätzlich CFO der Perlen Industrieholding AG, Perlen. 2000–2021 Group CFO, Leiter Corporate Center und Stellvertreter des CEO der Starrag Group Holding AG, Rorschacherberg; 1997–1999 leitete er Finanzen, Controlling, IT und Administration der Müller Martini Buchbindesysteme AG, Felben-Wellhausen; 1990–1997 war er Mandatsleiter und Wirtschaftsprüfer der KPMG in Zürich und in San Francisco.
Marc Haller
Marc Haller, Betriebsökonom FH, EMBA, geb. 1970 und Schweizer Staatsbürger, kam 2022 als Vorsitzender der Geschäftsleitung Perlen Packaging zur CPH Group.
2007–2020 nahm er verschiedene Leitungsfunktionen im Sulzer-Konzern wahr und war Mitglied der Sulzer Management Group: 2016–2020 war er Mitglied der Divisionsleitung Applicator Systems und CEO der Sulzer Mixpac AG, Haag; 2014–2016 Senior Vice President Strategy and Business Development bei Sulzer Chemtech AG, Winterthur; 2007–2013 Global Head Sales and Marketing bei Sulzer Mixpac AG, Haag; 2000–2007 war er Head Sales and Marketing bei Plaston AG, Widnau.
4.3 Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gem. Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR
Gemäss Art. 21 der Statuten können Mitglieder der Gruppenleitung bis zu fünf zusätzliche Mandate wahrnehmen, wovon nur eines in einem börsenkotierten Unternehmen sein darf. Nicht unter diese Beschränkungen fallen:
- Mandate in Rechtseinheiten, die durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft kontrollieren.
- Mandate in Vereinen und Stiftungen sowie Personalfürsorgestiftungen. Jedes Mitglied der Gruppenleitung kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
- Mandate in Joint Ventures mit Beteiligung der Gesellschaft, welche von der Gesellschaft nicht kontrolliert werden. Jedes Mitglied der Gruppenleitung kann bis zu fünf solche Mandate wahrnehmen.
Als Mandate gelten Tätigkeiten der Mitglieder der Gruppenleitung in den obersten Leitungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten, die verpflichtet sind, sich in das Handelsregister oder in ein entsprechendes ausländisches Register eintragen zu lassen, und die nicht durch die Gesellschaft kontrolliert werden oder die Gesellschaft nicht kontrollieren. Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten, die unter gemeinsamer Kontrolle stehen, gelten als ein Mandat. Kein Mitglied der Gruppenleitung übt mehr als die statutarisch maximal vorgesehene Anzahl externer Mandate aus.
4.4 Managementverträge
Es wurden keine Managementverträge mit Gesellschaften oder natürlichen Personen ausserhalb der CPH Group geschlossen.
5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen
Die Vergütungen und Beteiligungen der Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitglieder sowie die Zuständigkeit und das Verfahren zur Festsetzung sind im Vergütungsbericht des Geschäftsberichtes 2025 offengelegt.
6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre
6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung
Jede Namenaktie verfügt an der Generalversammlung der CPH Group über eine Stimme. Es gibt keine Stimmrechtsbeschränkungen.
Gemäss Art. 9 der Statuten kann sich jeder Aktionär an der Generalversammlung mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, entweder durch einen Dritten oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Aktionäre der Gesellschaft haben die Möglichkeit, schriftlich oder über die Plattform Sherpany (www.sherpany.com) für jede Generalversammlung den unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
6.2 Statutarische Quoren
Die Generalversammlung fasst ihre Beschlüsse und vollzieht ihre Wahlen mit dem Mehr der abgegebenen Aktienstimmen, soweit das Gesetz es nicht anders bestimmt. Bei der Berechnung des relativen Mehrs werden Stimmenthaltungen sowie leer eingelegte und ungültige Stimmen nicht berücksichtigt. Die Wahlen und Abstimmungen finden gemäss Art. 13 der Statuten offen statt, sofern nicht der Vorsitzende oder einer der Teilnehmer verlangt, dass sie geheim erfolgen.
6.3 Einberufung der Generalversammlung
Die Generalversammlung wird gemäss Art. 11 der Statuten schriftlich per Brief an die Aktionäre oder durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vor dem Versammlungstag. In der Einladung werden die Verhandlungsgegenstände sowie die Anträge des Verwaltungsrates und der Aktionäre bekannt gegeben, welche die Durchführung einer Generalversammlung oder die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangt haben (Art. 699 Abs. 3 OR).
6.4 Traktandierung
Gemäss Art. 11 der Statuten müssen Anträge von Aktionären, die mindestens 0.5 % des Aktienkapitals oder der Stimmen vertreten, mindestens 30 Tage vor der Generalversammlung schriftlich beim Verwaltungsrat eingereicht werden. Über Gegenstände, die nicht in der Weise angekündigt worden sind, können – unter dem Vorbehalt der Bestimmungen über die Universalversammlung – keine Beschlüsse gefasst werden.
6.5 Eintragungen im Aktienbuch
Art. 9 der Statuten sieht vor, dass diejenigen Aktionäre zur Teilnahme an der Generalversammlung und der Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung berechtigt sind, die an dem jeweils vom Verwaltungsrat bezeichneten Stichtag im Aktienbuch als Aktionäre mit Stimmrecht eingetragen sind.
7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
7.1 Angebotspflicht
Gemäss Art. 6 der Statuten ist ein Erwerber von Aktien der CPH Group bei Überschreiten eines gesetzlichen Grenzwertes nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot gemäss Finanzmarktinfrastrukturgesetz verpflichtet (Opting-out-Klausel).
7.2 Kontrollwechselklauseln
Es gibt keine Kontrollwechselklauseln.
8. Revisionsstelle
8.1 Dauer des Mandats und Amtsdauer des leitenden Revisors
Seit 1971 ist die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, die gesetzliche Revisionsstelle der CPH Group. Norbert Kühnis ist seit dem Geschäftsjahr 2023 leitender Revisor. Gemäss Art. 730a Abs. 2 OR wechselt der leitende Revisor alle sieben Jahre.
8.2 Revisionshonorare und übrige Honorare
Folgende Honorare wurden an die Revisionsstelle bezahlt:
Revisionshonorare umfassen Prüfungsdienstleistungen, die jedes Jahr durchgeführt werden, um ein Urteil zur Konzernrechnung abzugeben sowie um Berichte zu den lokal erforderlichen statutarischen Jahresrechnungen der Konzerngesellschaften zu erstellen.
8.3 Informationsinstrumente der externen Revision
Der Fachausschuss «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» beurteilt Leistung, Unabhängigkeit und Honorierung der externen Revision. Er genehmigt den Prüfungsplan, behandelt die Prüfberichte und überwacht die Umsetzung von Empfehlungen der externen Revision.
Der Fachausschuss berichtet darüber jährlich an den Verwaltungsrat. Im Berichtsjahr nahmen die Vertreter der Revisionsstelle an allen Sitzungen des Ausschusses «Finanzen, Revision und Nachhaltigkeit» zu den Traktanden teil, die sie betrafen.
9. Informationspolitik
9.1 Informationsinstrumente
Die CPH Group lebt eine offene Kommunikationskultur gegenüber Mitarbeitenden, Aktionären und der Öffentlichkeit. Die Gesellschaft publiziert einen Jahresbericht per 31. Dezember und einen Halbjahresbericht per 30. Juni. Ein Kurzbericht des Jahresberichtes wird in gedruckter Form jeweils direkt an die Aktionäre verschickt. Auf der Website https://cph.ch/de/investors/documentation/ kann der Bericht bestellt werden.
Schriftliche Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erfolgen an die im Aktienbuch zuletzt eingetragene Adresse des Aktionärs bzw. des Zustellungsbevollmächtigten.
Der Bereich «Investoren» auf der Website https://cph.ch/de/investors/ hält alle Informationen für Aktionäre und Investoren bereit, beispielsweise den Finanzkalender, die wichtigsten Kennzahlen der Gesellschaft oder den aktuellen Aktienkurs. Zur Kontaktaufnahme steht die Mail-Adresse info@cph.group zur Verfügung. Interessierte können sich auf der Website https://cph.ch/de/investors/ir-contacts registrieren, um automatisch Mitteilungen des Unternehmens per Mail zu erhalten. Auf https://cph.ch/de/media/ad-hoc-news/ werden laufend die veröffentlichten Ad-hoc-Mitteilungen und auf https://cph.ch/de/media/communications/ die weiteren Medienmitteilungen aufgeschaltet. Zum Jahresabschluss findet eine Analysten- und Medienkonferenz statt.
Informationen zu Zeochem und Perlen Packaging finden sich zudem auf den Websites der Unternehmen zeochem.com und perlenpackaging.com. Zeochem betreibt zusätzlich die Website www.zeotope.com für die deuterierten Produkte. Die CPH Group und ihre Unternehmen sind in den sozialen Medien mit eigenen Profilen auf LinkedIn unter folgenden Adressen präsent:
9.2 Informationen für Aktionäre
Die CPH-Aktie schloss am 30. Dezember 2025 an der SIX Swiss Exchange bei einem Kurs von CHF 69.20, gegenüber CHF 73.40 im Vorjahr. Damit lag die Kursentwicklung der CPH-Aktie mit 5.7 % unter dem Gesamtmarkt, welcher, gemessen am Swiss Performance Index Price (SPIX), um 14.2 % anstieg.
Kursentwicklung CPH-Aktie 2021–2025
Verglichen mit dem SPIX in CHF
1 Adjustiert um den indikativ, basierend auf internen Bewertungen, ermittelten Anteil der abgetrennten Perlen Industrieholding AG in der Grössenordnung von rund 28 %.
Aktienkennzahlen
1 Antrag des Verwaltungsrats an die Generalversammlung vom 17. März 2026
2 adjustiert um den indikativ ermittelten Anteil der ausgegliederten Perlen Industrieholding AG in der Grössenordnung von rund 28 %
3 weitergeführte Bereiche, abgeleitet aus den Konzernrechnungen und Rechnungslegungsgrundlagen 2021 bis 2024
4 Anteil aus weitergeführten Bereichen basierend auf Anteil Ergebnis je Aktie
5 weitergeführte Bereiche, vergleiche dazu auch Fussnoten 2, 3 und 4
9.3 Investor-Relations-Agenda
- 18. Februar 2026 Medien- und Investorenkonferenz, Publikation Geschäftsbericht 2025
- 17. März 2026 Generalversammlung (Luzern)
- 21. Juli 2026 Halbjahresbericht per 30. Juni 2026
- 10. September 2026 Investorentag der CPH Group, Zürich
- 18. Februar 2027 Medien- und Investorenkonferenz, Publikation Geschäftsbericht 2026
- 16. März 2027 Generalversammlung (Luzern)
9.4 Investor-Relations-Kontakt
Gerold Brütsch, CFO
Tel. + 41 41 455 87 67
E-Mail: investor.relations@cph.group
10. Handelssperrzeiten
Mitglieder des Verwaltungsrates und der Gruppenleitung der CPH Group sowie diejenigen internen und externen Mitarbeitenden, welche an der Erstellung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse beteiligt sind, dürfen spätestens ab dem 1. Dezember und spätestens ab dem 1. Juni vor und bis 48 Stunden nach der Bekanntgabe des jeweiligen Abschlusses keine Wertpapiere handeln, deren Wert massgeblich vom Kursverlauf der CPH-Aktien bestimmt wird. Im Berichtsjahr sind keine Ausnahmen zu den oben genannten Handelssperrzeiten gewährt worden. Bei Projekten können spezielle Sperrzeiten erlassen werden. Ausserdem gelten die Regeln gemäss «Reglement betreffend Offenlegung von Management-Transaktionen und Insiderhandelsverbot», welches unter https://cph.ch/de/investors/documentation/ in der Rubrik «Statuten, Reglemente und Pflichtenhefte» zum Download zur Verfügung steht.